21-04-2016, 22:24
(21-04-2016, 16:14)Bruno schrieb: Ok. Die Frage müsste wie folgt lauten:
* Macht es, für die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorübergehnde Wohnungszuweisung, einen Unterschied wie alt das gemeinsame Kind ist ? Den Antrag beabsichtig in diesem Fall der Vater und Wohnungseigentümer zu stellen.
Danke dir für die Präzisierung der Fragestellung.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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