24-04-2016, 18:43
(24-04-2016, 17:58)Bruno schrieb: Ist das Mindesalter von 14 Jahren ein fixer Zeitpunkt ab dem sich das Gericht für den vom Kind gewünschten Wohnort gewöhnlich interessiert oder ist es so, dass sich das Gericht zunehmend auch schon bei einem Kindesalter von 13,x Jahren für den Willen des Kindes bezüglich seines Wohnortes interessiert ?
Es muss immer alles auf das Kindeswohl ausgerichtet sein, alles andere braucht man in einem Antrag nicht anführen, d.h. gewohntes Umfeld, Schule, Freunde, genügend Zeit für das Kind...
Mein Kind wurde mit 10 Jahren gefragt und da alles andere gestimmt hat war sein Wunsch ausschlaggebend. Seitdem lebt es bei mir.