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Umgangsregelung
#1
Ich habe mir die Downloads und das Vorgehen bezüglich Umgangsregelung durchgelesen. Aber im konkreten Fall weiss ich nicht genau, wie ich das formulieren soll. vielleicht könnt ihr helfen .Es kam immer wieder zu Problemen mit dem Umgang zu meiner 8-jährigen Tochter. Meine Tochter wohnt circa 400 km von mir entfernt. Da nichts schriftlich zum Umgang vereinbart ist ( auch im Bereich UH-Zahlung gibt es noch keinen Titel ) erlaubt mir die Kindsmutter nur zu ihren Zeiten (i.d.Regel in den Ferien max 1 Woche) meine Tochter zu sehen. Meine Tochter weint, weil sie sich auf längeren Umgang eingestellt hat, als die Mutter Telefonterror betrieb. Eine zufällig gemachte Aufzeichnung liegt vor.Gemeinsame Sorge besteht nicht. Auch im Interesse meiner Tochter brauche ich daher feste Zeiten, wann ich mein Kind sehen darf. Aufgrund der Entfernung meiner Tochter möchte ich bis zu den nächsten Ferien möglichst ein Ergebnis haben. Habe ich eine Chance, sie z.B. die halben Sommerferien zu sehen ? Wie fordere ich sie auf, mit der 10 -Tage Frist ? Wie formuliere ich die aufgrund der Entfernung ( ich kann ja nicht nur wegen einen Termin, der ggf. von der Mutter gar nicht wahrgenommen wird, zum Jugendamt 400 km einfach reisen?) Schicke ich eine Kopie ans Jugendamt ?
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#2
hmm, ich hab eigentlich keine Ahnung. Ich denke mal, es ist ziemlich schnurz was Du machst. Wenn Dir die Ex den Umgang verweigern will, schafft sie das auch.
Ich wuerde erstmal einen Zettel aufsetzten und an die Ex schicken. Vielleicht mit einer Frist und denn abwarten was kommt.

Machen wir uns aber nichts vor, rechte hast Du real keine.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
ein kind ist fuer die mutter manchmal auch stoerend, wenn sie mal zu einer party gehen moechte oder mit ihrem neuen freund einen romantischen abend erleben will. manchmal ist das ehrliche bemuehen um die tochter fuer einen regelmaessigen umgang nicht foerderlich. vielleicht mal die andere taktik probieren, dass du nicht kannst und dann merkt die ex, dass sie keine freien tage mehr hat. dann lenkt sie vielleicht eher ein und macht zugestaendnisse. nach dem motto: kuemmere dich auch mal um deine tochter.

du kennst deine ex am besten und vielleicht solltest du deine taktik ueberdenken.
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#4
Ich halte CD's Taktik auch für erfolgsversprechend. Habe selbst die gleichen Erfahrungen gemacht.
4 Monate nur für 1-2 Stunden weise meine Tochter abgeholt, auf'n Spielplatz gehockt oder Eis essen gegangen, dann wieder zurück.
Komplett auf Boykott setzen halte ich für gefährlich, da der Kontakt zwischen dir und dem Kind dann abbrechen könnte.
Der Besuch wirkt wie ein Nadelstich und Mutti merkt wie schön 2 Std. alleine sind und will dann mehr davon haben.

Auf einmal kam der Wunsch, jetzt doch endlich mal eine zuverlässige Umgangsregelung einzuführen und als "Extra" was ich für selbstverständlich halte: kein Reinreden der Ex in meinen Haushalt...
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#5
Für die Sommerferien gilt dasselbe Vorspiel wie für andere Umgangsstreitigkeiten. Einigungsversuch, Einigungsversuch incl. Jugendamt, Gericht, wie in der faq beschrieben. Fang damit an, deine Wünsche niederzuschreiben, teile das der Ex mit, bitte um Unterschrift, setze dafür ein Enddatum, und so weiter.

Wenn es bisher überhaupt keine Regelung gibt, beantrage eine, lege einen Vorschlag für eine Umgangsregelung vor. Chancen auf die halben Sommerferien (=3 Wochen) sind so lala, gute Chancen haben jedoch zwei Wochen im Sommer. Beantrage erst einmal die Hälfte.

Wo genau hängt es?
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#6
Ich habe eben im Trennungsfaq auch gelesen:
"Nicht abwarten und aussitzen. Wer abwartet, dem wird später mangelndes Interesse am Kind vorgeworfen."
----------
Ja, ich frage mich halt, wie ich anfangen soll mit dem Einigungsversuch. Wenn ich ihr eine Frist von 10 Tage setzen mit der Bitte auf eine Umgangsregelung, was heisst das denn konkret? Welche Verpflichtung hat sie denn, wenn ich ihr eine Frist von 10 Tage setze ? Was ist ihre Gegenleistung konkret? Gut, wenn sie darauf nicht eingeht, ist es klar. Aber wenn, dann will ich natürlich das Optimale für meine Tochter erreichen. Soll ich verlangen, daß sie mir einen Brief schreibt mit der Fristsetzung ?

Falls sie z.B. darauf eingeht, meldet sie sich dann beim Jugendamt und macht dann z.b. Vorschläge? Dann kennen die ja nur ihre Wünsche. Oder muss ich erst das Jugendamt informieren und meine Wünsche formulieren`? Andererseits steht ja drin, das der Brief möglichst knapp formuliert sein soll.

So wie ich p jetzt verstanden habe, soll ich am Besten als ersten Schritt meine Wünsche niederschreiben und an die Ex schicken. Mit Kopie ans Jugendamt oder ohne ? Soll ich dort dann auch gleich so Sachen bringen, wie

"Jeder Elternteil hat pro Kalenderjahr das Recht, zwei Besuchstermine abzusagen. Die Absage muß frühzeitig erfolgen, gleichzeitig sind Ersatztermine zu benennen." oder

"Beide Eltern akzeptieren das Recht des Kindes, zum jeweils abwesenden Elternteil jederzeit telefonischen, brieflichen oder Kontakt über andere Medien zu pflegen."

oder das erst im 2. oder 3. Schritt ?

Danke für die Tipps.

Das von CD etc. habe ich mir auch überlegt, aber da ist eben die Gefahr, daß dann nur mündliche Vereinbarungen folgen und sie im Endeffekt dann besser in meine Tochter mit hineinregieren kann.
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#7
(14-04-2009, 10:49)Vater schrieb: Es kam immer wieder zu Problemen mit dem Umgang zu meiner 8-jährigen Tochter. Meine Tochter wohnt circa 400 km von mir entfernt. Da nichts schriftlich zum Umgang vereinbart ist ( auch im Bereich UH-Zahlung gibt es noch keinen Titel ) erlaubt mir die Kindsmutter nur zu ihren Zeiten (i.d.Regel in den Ferien max 1 Woche) meine Tochter zu sehen. Meine Tochter weint, weil sie sich auf längeren Umgang eingestellt hat, als die Mutter Telefonterror betrieb. Eine zufällig gemachte Aufzeichnung liegt vor.Gemeinsame Sorge besteht nicht. Auch im Interesse meiner Tochter brauche ich daher feste Zeiten, wann ich mein Kind sehen darf. Aufgrund der Entfernung meiner Tochter möchte ich bis zu den nächsten Ferien möglichst ein Ergebnis haben. Habe ich eine Chance, sie z.B. die halben Sommerferien zu sehen ? Wie fordere ich sie auf, mit der 10 -Tage Frist ? Wie formuliere ich die aufgrund der Entfernung ( ich kann ja nicht nur wegen einen Termin, der ggf. von der Mutter gar nicht wahrgenommen wird, zum Jugendamt 400 km einfach reisen?) Schicke ich eine Kopie ans Jugendamt ?


Hallo Freunde,

da geht mir mal wieder der Hut hoch!

Angry

Anzusehen, wie die Exe ihre Launen auslebt und dabei Kindesmisshandlung durchführt... . Ich weiss, dass dagegen nicht mal was Sinnvolles unternommen werden kann. Aber es ekelt mich an! Auch beim og. Beispiel.

Angry

Das Kind ist 8 Jahre alt und ausgelastet damit, seine Schule zu bewältigen. Und so eine (dämliche Zicke) Exe hat nichts weiter im Sinn, als ihre Macht gegenüber dem rechtlosen Vater der Tochter zu demonstrieren. Pfui Deibel!

Angry

Zu den Fragen im einzelnen:

Es gibt keine "Umgangsverpflichtung". Egal, was da vereinbart ist oder nicht, es kann jederzeit ohne Folgen seitens der Exe gebrochen und beendet werden. Exen haben da alle Möglichkeiten, Väter und Erzeuger (egal ob mit oder ohne Sorgerecht) sind im Gnadenstatus und dürfen betteln und winseln. Faktisch: Bricht die Exe eine Vereinbarung, egal wo abgeschlossen (... und wenn dies vor dem Kaiser von China war ...), dann muss sie mit keiner Strafe rechnen, denn es gibt kein strafbewehrtes Umgangsrecht! (In Germanistan.)

Dodgy

Daher kannst Du als Vater nur froh sein, wenn Dir überhaupt die Gnade zuteil wird, mal Wochen oder Tage oder Stunden mit dem Kind verbringen zu dürfen. Denn, in der Hand hast Du rein gar nichts.

Dodgy

Ich würde aber auch zusehen, den Kontakt zu einem 8 Jahre alten Kind zu halten. So gut dies geht.

Wink

Allerbeste Grüsse in die Runde,
Goddiejens
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#8
@Vater
Was hält deine Ex vom Jugendamt?
Falls sie denen gegenüber auch kritisch eingestellt ist (was man daraus schliessen könnte, dass kein Titel besteht - das wird näml. vom JA gerne empfohlen), dann würde ich das Wort JA allerhöchstens beiläufig mündlich erwähnen, sonst geht bei Mutti der emotionale Großalarm los und sie stellt dann auf stur. (die Erfahrung hatte ich gemacht)

Wenn du nicht auf die harte Tour machen willst und bei deiner Ex ernste Gesprächsbereitschaft existiert:

Falls möglich, würde ich alles in aller Ruhe mündlich vereinbaren und dann ein paar Tage später das Ganze schriftlich fixieren. Als Grund könntest du z.B. angeben, dass dir dein Arbeitgeber den Urlaub nur dann in den Ferien gibt, wenn du mit Kindern zusammenwohnst oder was schriftl. bringst, dass du ein Kind bei dir hast.
Vielleicht besteht ja eine Kompromissmöglichkeit durch einen Zwischenbesuch bei Mutti, falls euer Kind 3 Wochen am Stück bei dir sein soll?
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#9
(14-04-2009, 14:21)Vater schrieb: Ja, ich frage mich halt, wie ich anfangen soll mit dem Einigungsversuch. Wenn ich ihr eine Frist von 10 Tage setzen mit der Bitte auf eine Umgangsregelung, was heisst das denn konkret? Welche Verpflichtung hat sie denn, wenn ich ihr eine Frist von 10 Tage setze ? Was ist ihre Gegenleistung konkret? Gut, wenn sie darauf nicht eingeht, ist es klar. Aber wenn, dann will ich natürlich das Optimale für meine Tochter erreichen. Soll ich verlangen, daß sie mir einen Brief schreibt mit der Fristsetzung ?

Nein. Ist doch ganz einfach. Bastel dir eine Umgangsregelung. Vorlagen, die du modifizieren kannst, gibts ja genug. Die schickst du an deine Ex und schreibst irgendwas dazu wie: "Liebe XY, anbei mein Vorschlag für eine feste Umgangsregelung für den Umgang zwischen Kind X und mir. Für uns alle wäre mehr Struktur und Planungssicherheit beim Umgang ein Gewinn, anders sind Urlaub und Ferien nicht organisierbar. Bitte schicke mir die Regelung unterschrieben zurück oder teile mir eventuelle Änderungswünsche mit. Zu einem Gespräch, um eventuelle offene Fragen zu klären bin ich wie immer bereit. Bitte antworte innerhalb der nächsten 14 Tage, sonst muss ich annehmen dass du meinen Vorschlag ablehnst. Viele Grüsse, Dein Ex-Schatzl".

Sie hat überhaupt keine Verpflichtungen. Es geht um was ganz anderes. Ich schildere es dir mal in einem fiktiven Gespräch mit einem Familienrichter.

Du: Lieber Herr Richter, ich brauche eine Umgangsregelung. Bitte verordnen sie uns eine. Und die schlimme Ex weigert sich, mir das Kind in den Ferien zu geben.
Richter: Guter Mann, haben sie denn überhaupt schon mal die Mutter gefragt? Vielleicht ist sie ja einverstanden mit ihren Vorschlägen oder sie lässt mit sich reden?
Du: Nein, aber sie lehnt immer alles ab.
Richter: Das wissen sie doch gar nicht voraus! Wieso latschen sie jetzt zu mir und stehlen mir die Zeit, wenn sie nichtmal nachgefragt haben? Man rennt doch nicht gleich zum Richter, sondern versucht seine Probleme selber zu lösen. Ich stelle fest: Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis. Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen. Bemühen sie sich mal selber um eine Einigung und weisen sie mir das nach. Wenn das wirklich nicht klappt, dürfen sie wiederkommen. Viel Glück. Der nächste Fall!
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#10
Ob das Gespräch so fiktiv ist? Das klingt für mich ziemlich realitätsnah!
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#11
Es soll das Prinzip verdeutlichen. Klage nur, wenn eine Rechtsschutzbedürfnis besteht und die Klage nicht mutwillig ist. Mit den aussergerichtlichen Präliminarien erreicht man genau diesen Nachweis. Vorschlag, Brief und Gesprächsangebot sind natürlich nicht bindend, zwingend, notwendig, verpflichtend. Aber wenn man sich den Rechtsweg offen halten will, sind sie notwendige Vorbedingungen für den Kläger.
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#12
Oki, Freunde,

und jetzt mal das fiktive Gespräch mit dem Richter ein halbes Jahr später:

Du: Lieber Herr Richter, ich brauche eine Umgangsregelung. Bitte verordnen sie uns eine. Und die schlimme Ex weigert sich, mir das Kind in den Ferien zu geben. Ich habe das Kind schon seit drei Monaten gar nicht mehr zu sehen bekommen. Auf meine Einschreibebriefe mit Umgangsvorschlägen erhielt ich nie eine Antwort.

Richter: Bitte erklären Sie mir mal, Frau XYbekannt, Ihre Haltung in dieser Sache!

Exe: Das Kind will ihn nicht sehen. Er hat es die letzten Male vor 4 und 6 Monaten im Umgang so gegen mich aufgehetzt, daß das Kind ganz verstört vom Umgang zurückkam. Und das Kind soll ja immerhin die Schule bewältigen, wo es nach den Umgängen immer erst mal Leistungseinbrüche gab.

Richter: Ich verstehe Sie richtig, Frau XYbekannt, daß Sie den Umgang ablehnen.

Exe: Ja, im Interesse des Kindes.

Richter: Herr XYbekannt, bitte erklären Sie mir, warum bei der von Frau XYbekannt hier geschilderten Sachlage Umgang zwischen Ihnen und dem Kind dem Kindeswohl derzeit dienlich sein soll!

Du: Ich liebe das Kind, welches auch mein Kind ist. Und das Kind liebt mich auch und hat mir dies immer gezeigt, wenn wir zusammen gewesen sind. Kinder brauchen Mutter und auch Vater, Herr Richter. Die Einlassungen der schlimmen Exe weise ich als Falschaussagen zurück, denn ich habe das Kind nie aufgehetzt und bin auch nicht verantwortlich zu machen für die schulischen Leistungen des bei der Exe lebenden Kindes. Und verstört ist das Kind nur, wenn es wieder von mir zur Exe zurück muß.

Richter: Frau XYbekannt, werden Sie bitte wieder ruhig, denn ich habe Sie nicht um Ihren Kommentar gefragt. Verhandlungspause von 20 Minuten.

+++

Richter: Im Namen des Volkes und zum Wohle des Kindes ergeht folgendes Urteil:

1. Der Antrag auf Umgangsregelung wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 4/5.
3. Berufung gegen das Urteil ist innerhalb von 4 Wochen möglich.

Im Einzelnen war unter dem Gesichtspunkt allein des Kindeswohls eine Entscheidung zu treffen. Die Beweisaufnahme ergab, daß der Antragsteller außerstande gewesen ist, seine Kontakte mit dem Kind so zu gestalten, daß sie dem Kindeswohl förderlich wären. Viel mehr kam es wiederholt zu schwerwiegenden Verhaltensstörungen des Kindes, was die elterliche von allein der Kindesmutter ausgeübte Erziehung des Kindes erschwerte und dem Kind auch Probleme in der Schule bereitete. Um die Entwicklung des Kindes zu stabilisieren, ist von Kontakten zwischen dem Vater und dem Kind zunächst abzusehen.

Verehrte Prozeßparteien, gestatten Sie mir dazu einige mündliche Anmerkungen.

Wenn nach Ihrer Einschätzung, Frau XYunbekannt, das Kind in (sagen wir mal) 6-12 Monaten wieder stabilisiert sein sollte, dann sollten Sie unter Zuhilfenahme einer Familienberatungsstelle Überlegungen treffen, um den Umgang des Herrn XYbekannt mit dem Kind in Form eines betreuten Umganges erneut zu versuchen. Dies aber nur, wenn zuvor intensiv seitens beider Elternteile und professioneller Beratung dieser erneute Kontakt bestens vorbereitet worden ist.

Herr XYbekannt, Sie müssen unbedingt in Zukunft Anstrengungen unternehmen und sich von einer professionellen Familienberatung anleiten lassen, damit es nicht erneut zu Verhaltensauffälligkeiten nach erfolgten Kontakten zwischen Ihnen und dem Kind kommt. Sie müssen Verständnis dafür haben, daß Ihre Gefühle und Ansichten hinter den Interessen des Kindeswohls unbedingt zurückgestellt zu werden haben. Lassen Sie sich gut beraten, kindgerechtes Verhalten ist erlernbar. Arbeiten Sie an sich!

Die Verhandlung ist geschlossen.

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Allerbeste Grüße ins Forum,
Goddiejens
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#13
So kann es laufen. Aber nicht immer. Verloren hat man aber auf jeden Fall, wenn man es nicht probiert.
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#14
Hallo Vater!

Wie du unschwer hast erkennen können sind gebrannte Väter sehr scheu mit klugen Ratschlägen, denn keiner von denen will sich den Schuh anziehen lassen, wenn es dann nicht geklappt hatte.
Ich nehme mich da nicht aus.
Letztlich ist es eure ganz persönliche Angelegenheit und wie bereits geschrieben: Wenn sie partout nicht will, dann wird´s auch nichts.
Sei auf jeden Fall auf das Extrem Umgangsboykott seelisch vorbereitet.

Ob du nun der Mutter mit tollen Argumenten kommst oder in China fällt ein Sack Reis um.
Ich empfinde es eher als nachteilig, sie mit all zu vielen positiven Begründungen zu überschütten, da sie dann in Ruhe an Gegenmaßnahmen ausarbeiten und umsetzen kann.

Möglichlkeiten ausloten (Zeit, Geld).
Strategien sind somit überflüssig und es zählt der gerade Weg.
Dieser führt über einen Fachanwalt zum Gericht.
Das Jugendamt kommt dann - zumindest in meiner Region - zwangsläufig ins Spiel.
Bestehe auch dort auf mindestens eine gerichtlich protokollierte Vereinbarung - knappe Begründung:
Die Furcht vor Entfremdung, aufgrund der bisher eher spärlichen weil von der Mutter aufgezwungenen Regelung.

Umgang findet statt - das ist die günstigste Ausgangsbasis.
Der Umgang ist so zu gestalten, dass das sozialisierende Band zwischen Kind und Vater erhalten und gestärkt wird.
Die bisherige lose Umgangsvereinbarung ist hierfür nicht ausreichend und berücksichtigt ausschließlich die Bedürfnisse der Mutter, nicht des Kindes und nicht deine.
Eine für alle verlässliche und verbindliche Umgangsregelung, zum Wohl des Kindes und zu dessen angemessener Sozialisation ist anzustreben.
Das Alter des Kindes entsprechend berücksichtigend und die große räumliche Entfernung zwischen den Umgangsberechtigten gebietet es, die Umgangskontakte vornehmlich und somit über einen längeren Zeitraum in den Ferien stattfinden zu lassen.
Es sind mindestens eine Woche in den Frühjahrs-/Osterferien, mindestens drei Wochen in den Sommerferien und mindestens eine Woche in den Herbstferien zu veranschlagen.
Konkret: Jeweils die ersten Ferienwochen, damit sich das Kind nach dem Umgang noch vor dem Schulbeginn wieder ausreichend aklimatisieren kann.
Ansonsten:
Telefonkontakte (X mal zwischen den persönlichen Kontakten)
Geburtstage (?)
Hoheitliche Feiertage (z.B. im jährlichen Wechsel den 1. und 2.)

Lässt sich Exe darauf weitgehend ein ist es soweit okay.
Tut sie´s nicht, dann hast du das zumindest in Schriftform und kannst der Tochter, die dich fortan als "Erzeuger" betiteln wird, bei zufälliger Begegnung unter die Nase reiben, dass du sehr wohl um sie bemüht warst, aber Muttern und die deutsche Staatin dich ausgebootet haben.

Vor ihr auf den Knien rutschen würde ich nicht, das bringt Kind und Vater nicht einen Millimeter weiter.
Ist meine Meinung, auch wenn sie hier gewiss nicht jeder teilen wird.
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#15
Danke für die Tipps. Ich frage noch meine Familie, was die von euren Vorschlägen hält.
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#16
(14-04-2009, 21:39)p schrieb: So kann es laufen. Aber nicht immer. Verloren hat man aber auf jeden Fall, wenn man es nicht probiert.

Aber immer zahlt der Mann die Zeche. Egel wie es ausgeht, Unterhaltsverpflichtungen laufen weiter.
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#17
(14-04-2009, 21:45)Bluter schrieb: Vor ihr auf den Knien rutschen würde ich nicht, das bringt Kind und Vater nicht einen Millimeter weiter.
Ist meine Meinung, auch wenn sie hier gewiss nicht jeder teilen wird.

OH, DOCH!!!!!

zumindest
der Master Chief

PS: Heisst ja nicht, dass man nicht gleichzeitig nett und freundlich sein kann Big Grin
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#18
Detlef:
ein kind ist fuer die mutter manchmal auch stoerend, wenn sie mal zu einer party gehen moechte oder mit ihrem neuen freund einen romantischen abend erleben will.

.....oder, wenn die gute Frau am Computer sitzt -Flirtlines. Und ihre Traumwelten den Männern erzählt..
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