Bitte
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977 beachten bzw. nachholen, sonst hilfts Anderen wenig.
Ob der Beschluss den richtigen Pfad einschlägt? Die Wohnungöffnung hat auch nichts gebracht. "Jedes Mal wurde die Wohnung aufgebrochen, aber Mutter und Kind wurden nicht angetroffen."
Die Mühe hätte man sich sparen können, wenn die Mutter nach der erwiesenen Umgangsverweigerung ganz einfach in Arrest genommen worden wäre, damit sie nicht dazwischenfunken kann. Umgang am Samstag/Sonntag: Mutti fährt am Freitag ein und kommt Montag wieder raus. Unklar bleibt auch, wieso der Vater das Kind nicht direkt von der Schule abholen durfte, auch das hätte die nachfiolgende Flucht von Mutter mit eingepacktem Kind blockiert.
Man spürt in solchen Urteilen auch die verdrehte Kindeswohlvorstellung der Juristen. Fehlende Bindungstoleranz ist anders als es Juristen vermeinen in Wirklichkeit eine schwere Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit. Sollte der andere Elternteil bindungstolerant sein, wäre folgereichtig dessen Antrag auf Alleinsorge positiv zu bescheiden. Wird er aber nie, deshalb versuchen Väter den meist vergeblichen Weg über Ordnungsmittel.
Perverserweise zieht das der Staat das an anderer Stelle aber durchaus und gnadenlos durch. Und zwar dann, wenn
ihm die Kinder vorenthalten werden. Kein "Umgang mit dem Lehrer" wird teuer. Bei schulverweigernden Eltern greifen die Juristen eifrig zu dem Instrumentarium, dessen Anwendung im Familienrecht ebenso eifrig abgelehnt wird. Sorgerechtsentzüge von Amts wegen, Gefängnis. Vom BVerfG bestätigt:
http://www.sueddeutsche.de/bildung/urtei...-1.2210364
Geht doch, was? Nur nicht, wenns um die eigenen Eltern geht.