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meine Ex dreht ab ...
#1
Hallöle ...

kurz zur Vorgeschichte:

ich, (damals) verheiratet, schwängere meine Ehefrau. Nun ja sowas kommt vor. An sich nix dickes. Vor der Geburt des Kindes (meiner Ehefrau) schwängere ich auch noch meine Affäre.

Ich verlasse meine schwangere Ehefrau und ziehe mit der schwangeren Affäre zusammen. Aus der Affäre wurde meine Freundin und wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.

Scheidung von meiner Ehefrau vor Geburt von Kind 1.

Kind 1 von Ehefrau kommt zur Welt und ist gesund. Lebt bei der Mutter.

Paar Monate später kommt Kind 2 zur Welt und ist ebenfalls gesund. Lebt logischer Weise in unserem Haushalt Mutter-Vater-Kind.

Bisher zahlte ich (untitulierten) Kindesunterhalt orientiert am Unterhaltsvorschuss (144 € im Monat).
Die Alte hat sich bisher damit abspeisen lassen und hat still gehalten.
Plötzlich kommt die an und will Unterhalt vom JA berechnen und titulieren lassen. Mit EInkommensnachweisen und so.
Den Floh hat ihr sicher ihr neuer Typ ins Ohr gesetzt.

Was meint Ihr, was erwartet mich.


Meine Freundin bezieht (noch) Elterngeld und wird dann nach der Elternzeit wieder arbeiten: (netto~ 900,00€)
Ich (netto) circa: 1.300,00€  -  Selbstbehalt: 1.080,00€  = bleiben 220,00€ übrig die gleichrangig den Kindern zukämen.

Weil zwei Kinder je Kind: 110,00 €

Ich lebe mit meiner Freundin und meinem Sohn in einem gemeinsamen Haushalt. Der Unterhalt für meinen Sohn bleibt logischer Weise in unserem Haushalt.

Also habe ich dem Kind meiner Exfrau 110,00€ zu zahlen. Ich zahle doch aber freiwillig mehr (144,00€) ????

Was will die Alte von mir???
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#2
Naja, so einfach ist das wohl nicht. ABER es gibt die Moeglichkeit des Aufstockens ueber die Arge, da koennen Dir andere aber genauere Infos zu geben.

Im Allgemeinen kann ich Dir nur empfehlen, Dich wenn es irgendwie geht, guetlich mit der Exfrau zu einigen. Sobald JA, Anwaelte und Gericht ins Spiel kommen, wird es noch teurer und stressiger. Versuch Dir das alles irgendwie zu ersparen und lass zur Not auch mal Fuenfe gerade sein.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Rechenproblem könnte der von Dir angesetzte Selbstbehalt i.H.v. 1.080 EUR werden.
In Mangelfällen wird dieser schon mal gerne um 10-20% abgesenkt (bei Zusammenleben mit einem unbedürftigen Partner).
Im Zweifel entscheidet darüber ein Richter.
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#4
Grüß Gott,

ich finde es immer wieder erstaunlich das andere Schudl daran sind das man sich selbst in solche Situationen bringt? Du sagst doch selber "deine Alte hat sich abspeisen lassen". Das zeugt zum einen davon das du der Mutter deines erstaen Kindes nicht das schwarze unter den Fingernägeln gönnst ud gleichzeitg jetzt knatschig bist das sie mehr Geld, was ihr übrigens erstmal rechtlich zusteht, haben will. Wie würdest du denn reagieren wenn man die "Probleme" einhandelt und sich dann nicht drum kümmert? Das "Probelem" hier ist dein erstes Kind. Was hat sie den falsch gemacht das du noch während der Ehe woanders hingegangen bist? Hast du mal dein Kind besucht? Warst du bei der Geburt dabei?
Mache es so wie viele andere hier. Immer auf Krawall gebürstet sein, immer alles ablehnen was dem Kind, was für diene Situation wohl am wenigsten kann, zusteht und vor allem immer schön die Mutter des Kindes runterputzen. Dieses und deine weiteren Schritte aber auch mit der aktuellen Frau besprechen damit die weiß was ihr blüht wenn sie mal die Kruve kratzt. Weiß Sie das du Unterhalt für ein Kind bezahle muss?
Das Gericht, oder JU, kann dich z.B. frgaen warum du nur so wenig verdienst? Arbeitest du in deinem gelernt Beruf? Auch 38 oder 40 Stunden?
Bevor wieder welche meckern, ja ich habe meine Frau mit drei Kindern auch wegen einer anderen sitze lassen, ja auch ich habe versucht möglichst wenig zu beazhlen, was auch gannz gut funktionierte. Ich habe aber niemals meine Exfrau für diese Situation verantwortlich gemacht oder beschimpft und mein "altes Leben" hinter mir gelassen. Und nachdem ich anfangs auch für alles auf die Bareikaden gegangen bi, bin ich mittlerweile ruhiger und kann entspannter leben. Ich habe festgestellt auch wenn das Leben als Unterhaltszahler nicht einfach sein kann, es ist auch irgendwann zu ende und es geht wieder aufwärts.
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#5
(02-08-2016, 16:24)Micha aus Bayern schrieb:  bin ich mittlerweile ruhiger und kann entspannter leben. 

Dafür bist Du aber schnell am hyperventilieren, Michaela! 

Der Ratsuchende hat seine Situation verhältnismäßig sachlich dargestellt. Nur  "Was will die Alte von mir" war überflüssig. 

@Ratsuchender: Rechne damit, dass von der anderen Seite der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gefordert wird. Das Einkommen wird dann so zurecht gerechnet, dass es passt. Der Unterhaltsvorschuss ist kein Maßstab. Mehr will Vater Staat einfach nicht zahlen, wenn er selbst dran ist.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#6
@Karlma
Nun es ist doch so. Wenn ich mich jahrelang krank schreiben lasse, einen auf depressiv und absolut arbeitsunfähig schreiben lasse, habe ich später mal auch ohne Unterhaltszahlungen ein Problem. Man kommt nur schwer bis gar nicht auf die Füsse.
Vielleicht muss hier in diesem Fall auch die Exfrau mehr Unterhalt einfordern weil sie zum Beispiel Hartz IV beantragt, oder Wohngeld oder was weiß ich. Es sollte einfach mal jedem klar sein wenn er das Recht auf Reduzierung des Unterhalts hat, hat die Gegenseite genauso das Recht dagegen anzugehen.
Vor 4 oder 5 Wochen war ein kurzer Bericht im Fernsehen wieviele Kinder keinen oder nur geringen Unterhalt bekommen weil, ich glaube es waren 75%, der Unterhaltszahler nicht den regulären Unterhalt bezahlen wollen oder können.
Unsere Familienministerin Schweswig möchte das gerne ganz schnell ändern und die Latte für die Verweigerung des Unterhalts erheblich höher legen. Auch, und vor allem, weil die Kosten für die Unterstützung durch den Staat ihm zu hoch sind. Dann wird es so kommen wie damals als die FDP an die Regierung gekommen ist. Die haben die Möglichkeit gesehen irrsinniges Geld zu verdienen, ist schließlich die Partei mit den meisten Juristen, und haben mal eben in Unterhaltssachen den Anwaltszwang eingeführt. Das hätten die doch nicht gemacht wenn es nur ganz wenig Unterhaltsklagen gegben hätte. Nein, ganz ganz viele haben es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen und haben vielleicht auch mal gesiegt. Jetzt beschweren sich alle das es diesen Anwaltzwang gibt. Wie heißt es so schön, "die Geister die ich rief".
Es wird kommen wie bei vielen anderen Sachen die dem Staat zu teuer werden oder er sogar was dran verdienen kann. Er hält den Bogen für überspannt und ändert die Vorraussetzungen. Und dann bin ich mal gespannt wie die Väter die heute noch eine große Klappe haben, reagieren. Schlimm finde ich nur das dadurch auch andere unter Umständen auch Probleme kriegen obwohl sie mehr oder weniger Zahlungsbereit waren.
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#7
Man wird 100% des Mindestunterhaltes verlangen und auch bekommen. Einen Mangelfall in Bezug auf die sog. 1.080 Euro als Selbstbehalt durch zu bekommen, ist schwer. Der SB ist graue Theorie.

Erst mal nachweisen, ob Du 48 Stunden die Woche arbeitest. Wenn nicht: Ab zum 450 Euro Job. Wenn nicht: Fiktives Einkommen.

Ansonsten darf ich raten, was Micha sagte: Ball flach halten. Bei der Konstellation gibt es wenig zu gewinnen und viel zu verlieren.

Zum Persönlichen: Mich hat die Art der Formulierung auch verschreckt. Aber vielleicht war es ja nicht so gemeint. Du hast Deiner damaligen Ehefrau ordentlich vor den Koffer gefahren. Ich bin seinerzeit auch sitzen gelassen worden, wegen einer Affäre. Nur bei mir waren die beiden Kinder gleich auch mit weg.

Es wundert, dass Deine Ex-Ehefrau nicht schon längst ganz andere Geschütze aufgefahren hat. Da bist Du, im Gegensatz zu vielen Vätern hier, noch wirklich gut gefahren.

Etwas Güte und Verhandlungsgeschick wird fruchtbarer sein als die harte Nummer zu fahren. Die wirst du verlieren.
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#8
@Nappo
Das war nämlcih auch das was mir saeuer aufgeschlagen ist. Er baut bockmist und beschwert sich dann das seine Ex einfach nur Ihre Rechte, oder die des Kindes, durchsetzen will. Das würde jeder hier, wenn er mit Kind sitzen lassen geworden wäre, auch machen.

Mich würde es nicht wundern wenn der statische Selbstbehalt demnächst abgeschafft wird. Dann verfährt man ganz anders mit zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen. So nach dem Motto, du willst das dein Kind auf Hartz IV Niveau groß wird, okay dann bist du mit im Boot. Was wäre denn für den Staat billiger? Ein Mutter mit meinetwegen zwei Kindern mit Hartz IV und allem drum und dran zu versorgen, oder den Unterhaltspflichtigen so weit zu schröpfen das er Hartz IV beantragen muss? Und wenn das kommt, bin ich mal gespannt mit was sich dann die Unterhaltsverweigerer brüsten? Ich kenne das aus ein ganz anderen Gebiet, hat absolut nichts mit Familie oder dergleichen zu tun. Da wurden auch vom Staat Möglichkeiten geschaffen die es früher nicht gab. Es gab ganz viele die es enorm ausgenutzt und übertrieben haben. Selbst in einschlägigen Magazinen haben die sich damit gebrüstet. Das Ende vom Lied war das die Gesetzgebungen bzw. Vorschriften so weit geändert wurden das man praktisch wieder da ist bevor die Möglichkeiten geschaffen wurden. Und weil einige wenige völligst am Rad gedreht haben, müssen andere drunter "leiden"

Den lionk hier braucht nicht jeder zu lesen, https://www.destatis.de/DE/Publikationen...cationFile
aber ein Satz ist besonders interessant" Ausgaben der öffenltichen Hand für Kinder- und Jugendhilfe stiegen 2013 auf 35,5 Milliarden Euro"
Ich persönlich finde das recht viel, auch wenn natürlich nicht alles Leistungen für Unterhalt oder dergleichen sind
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#9
Ergänze "die Alte" um das Wort "Partnerin" und die Formulierung ist korrekt. Oder will deine Mutter den Unterhalt? Die ist viellleicht alt, da stimmt der Ausdruck.

Zitat:Was meint Ihr, was erwartet mich.

Ziemlich viel Ärger. Aber keine Sorge, das dauert nur rund 25 Jahre. Dann bist du "der Alte". Verlangt wird mindestens Mindestunterhalt. Bei 1300 EUR solltest du sehr gute Erklärungen haben, wieso du so wenig verdienst. Aber auch mit 1300 EUR bist du bereits voll leistungsfähig. Dein Selbstbehalt wird um 25% gekürzt, weil du mit deiner neuen Freundin zusammenlebst und dir deshalb eine Haushaltsführungersparnis unterstellt wird. Damit beträgt dein Selbstbehalt 810 EUR und dir stehen 490 EUR für Unterhalt zur Verfügung. 240 EUR Zahlbetrag, zwei Kinder, also 480 EUR - passt exakt. Du bist sogar noch 10 EUR drüber. Die kannst du ja für Trennungsunterhalt einsetzen ;-)

Unter diesen Umständen würde ich in die Richtung gehen, die schon im Thread genannt wurde: Aufstocken. Jetzt klappt das wenigtens vielleicht noch, später wenn deine Freundin mal mehr verdient vielleicht nicht mehr, Stichwort Bedarfsgemeinschaft.
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#10
Ja, Ihr habt ja Recht! Meine Formulierungen waren schon teilweise grenzwertig. Ich war/bin halt stinksauer.

Das Kind wird dieses Jahr im Herbst 2 und seit ihrer Geburt ging es so wie ich beschrieben hab. Wobei ich zugeben muss, dass ich die ersten 3-4 Monate garkeinen Unterhalt gezahlt habe und sie trotzdem stillgehalten hat. Sie macht mir auch sonst keinen Stress ... verlangt jetzt von mir das ich mich entweder mehr um das Kind kümmern soll und droht mir wenn ich das nicht tue das sie mich dann vors JA zerrt.
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#11
Wie hast du es geschafft, noch vor Geburt von Kind 1 dich scheiden zu lassen?
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#12
(03-08-2016, 12:22)Ratsuchender schrieb: verlangt jetzt von mir das ich mich entweder mehr um das Kind kümmern soll

Damit hat sie völlig recht. Du scheinst überhaupt eine aussergewöhnliche Exfrau gehabt zu haben. Dafür, dass du mit einer Affäre ein Kind gezeugt hast während sie schwanger war hat sie sich bisher sehr überlegt und zurückhaltend verhalten. Das hätte auch völlig anders laufen können, z.B. voller Unterhalt vom ersten Tag an, natürlich tituliert und mittlerweile schon die zweite volle Einkommensauskunft.

Das Angebot, dich mehr bei der Betreuung zu engagieren ist reiner Zucker. Und auch das Wichtigste, das du für euer Kind tun kannst. Damit ist auch Unterhalt viel weniger ein Thema. Mein Rat: Betreue mit, so viel wie möglich. Versuche auch unter allen Umständen, die Sachlichkeit der Mutter nicht zu verspielen. Über diese Kante bist du bereits ein Stück weit gegangen. Du wirst dich wundern, was im Unterhaltsrecht alles möglich ist und bisher bist du noch unwahrscheinlich gut gefahren. Das kann ganz anders werden und dafür reicht ein Fingerschnippen der Ex!
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#13
... vom Betreuungsunterhalt in den ersten drei Jahren gar nicht zu reden ...
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#14
(02-08-2016, 13:43)Ratsuchender schrieb: Hallöle ...


Ich verlasse meine schwangere Ehefrau und ziehe mit der schwangeren Affäre zusammen. Aus der Affäre wurde meine Freundin und wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.

Scheidung von meiner Ehefrau vor Geburt von Kind 1.

Meine Frage bezog sich einzig auf den zeitlichen Rahmen, da mir schien, dass das obligatorische Trennungsjahr nicht voll war.
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#15
(03-08-2016, 18:02)amghow schrieb: Meine Frage bezog sich einzig auf den zeitlichen Rahmen, da mir schien, dass das obligatorische Trennungsjahr nicht voll war.
 
Wenn man sich einig ist, kann man den Zeitpunkt der Trennung ganz einfach vordatieren.

Das meinte der TO wohl damit, dass sie auch sonst "keinen Stress macht".

Manche haben echt keine Ahnung, wie gut sie es getroffen haben.
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