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Unterhaltsrechtform in der Schweiz
#3
"Bei einem Lohn von 14 000 Franken würde die Betreuung für ein Kind je nach Methode mit etwa 5000 bis 8700 Franken zu Buche schlagen"

Das erklärt einiges. Die Zahlen stimmen, beziehen sich aber nicht nur auf Kindesunterhalt, sondern auf den gesamten Unterhalt für das Geldloch. Und die Zahlen sind soweit außerhalb jeglicher Vernunftgrenze, dass man nur "$%6"&" könnte. Es wurde vergessen zu erwähnen, dass der volle Unterhalt nur bis zum 10ten Lebensjahr des Kindes fällig wird - danach reduziert sich der nacheheliche Beitrag auf 50%. Wenn also 1500 KU plus 5000 NU zu zahlen sind, sind es ab dem 10ten Lebensjahr des Kindes "nur" noch 4000 insgesamt, bis das Kind 16 wird. Danach fällt auch der nacheheliche Unterhalt weg (wenn es nicht wichtige Gründe gibt, die dagegen sprechen) und es bleibt der Kindesunterhalt bis zum Ende der Ausbildung des Kindes. Allerdings sind die meisten Väter dann schon so abgebrannt, dass sie entweder die Notbremse gezogen haben oder vorzeitig in die Kiste gewandert sind. Einige drehen auch durch und erschießen ihr Geldloch oder begehen Suizid - manchmal erweiterter Suizid. Wenn es nicht dazu kommt, hat der Vater aus dem Fallbeispiel also in den 16 Jahren 1'068'000 CHF als Unterhalt verbrannt.

Ergänzend: Es ist klar, dass bei der Sachlage die Angelegenheit zunächst mindestens durch zwei Gerichtsinstanzen wandert. Ein Anwalt in der Schweiz kassiert pro Stunde ungefähr 280,-. Gerichtskosten pro Instanz sind 3'500 plus Auslagen etc. Außerdem verliert er die Verfahren so sicher, wie das Amen in der Kirche, und muss dann eine Entschädigung an sein Geldloch zahlen - in etwa der Höhe der Gerichtskosten. Damit kommen pro Instanz nochmal ca. 15'000 oben drauf - zusammen 30'000, die er sofort zahlen muss. Weil das Gericht nach der Trennung den Unterhalt rückwirkend zum Trennungszeitpunkt festlegt, sind bei 3 Monaten nochmals 19'500 zuzüglich der kommenden Unterhaltszahlung für den folgenden Monat fällig. Das ist aber, wie gesagt, nur der einleitende Schock. Wenn er sich davon erholen sollte, kann er danach entscheiden, ob er mit der Frauenzentrale, dem Alimenteninkasso, der KESB, möglichweise der Beiständin, und seinem Geldloch weiter um den Kontakt zu seinem Kind diskutieren will (die berufen sich dann immer auf das Kindeswohl und die Mutter, die nicht will) oder aufgibt. Gibt er nicht, auf laufen die Kosten für Anwalt, KESB, Gerichte, Beiständin, Besuchsaufwendungen etc weiter.

@Simon ii
Es ist nicht die Schuld der Schweizer Männer generell. Das Problem in der Schweiz ist die Kombination aus Dummheit, Eidgenössischer Linientreue und leicht verletzbarer Eitelkeit (man überlege genau, welche Bedeutung das Wort 'Eidgenossenschaft' hat) und kompletter Unfähigkeit mit Kritik umzugehen - damit wird dann jede sachliche Kritik und Diskussion im Ansatz erstickt. Ergebnis ist eine Frauenlobby, die mit ihrer Dummheit die Fehler der Vergangenheit (Verdingkinder etc) mit neuen Methoden in die Zukunft trägt. Wer kritisiert, wird gnadenlos fertiggemacht.
https://t.me/GenderFukc
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Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von p__ - 03-09-2016, 23:47
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