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Unterhaltsrechtform in der Schweiz
#1
Schon ein paar Monate alt, aber hier eine Vorschau, was sich die Schweiz mit ihrem neuen Unterhaltsrecht eingebrockt hat: http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-theme...d-ld.83863

"Erzielt der unterhaltspflichtige Elternteil ein gutes Einkommen, wird die alleinige Betreuung durch den anderen Elternteil massiv teurer, weil die Betreuungskosten mit dem Einkommen steigen. Bei einem Lohn von 14 000 Franken würde die Betreuung für ein Kind je nach Methode mit etwa 5000 bis 8700 Franken zu Buche schlagen."
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#2
(03-09-2016, 23:47)p__ schrieb: "Erzielt der unterhaltspflichtige Elternteil ein gutes Einkommen, wird die alleinige Betreuung durch den anderen Elternteil massiv teurer, weil die Betreuungskosten mit dem Einkommen steigen. Bei einem Lohn von 14 000 Franken würde die Betreuung für ein Kind je nach Methode mit etwa 5000 bis 8700 Franken zu Buche schlagen."

Die schweizer Männer scheinen den deutschen Männern an grenzenloser Dummheit nicht nachzustehen!

Selbst schuld!

Simon II
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#3
"Bei einem Lohn von 14 000 Franken würde die Betreuung für ein Kind je nach Methode mit etwa 5000 bis 8700 Franken zu Buche schlagen"

Das erklärt einiges. Die Zahlen stimmen, beziehen sich aber nicht nur auf Kindesunterhalt, sondern auf den gesamten Unterhalt für das Geldloch. Und die Zahlen sind soweit außerhalb jeglicher Vernunftgrenze, dass man nur "$%6"&" könnte. Es wurde vergessen zu erwähnen, dass der volle Unterhalt nur bis zum 10ten Lebensjahr des Kindes fällig wird - danach reduziert sich der nacheheliche Beitrag auf 50%. Wenn also 1500 KU plus 5000 NU zu zahlen sind, sind es ab dem 10ten Lebensjahr des Kindes "nur" noch 4000 insgesamt, bis das Kind 16 wird. Danach fällt auch der nacheheliche Unterhalt weg (wenn es nicht wichtige Gründe gibt, die dagegen sprechen) und es bleibt der Kindesunterhalt bis zum Ende der Ausbildung des Kindes. Allerdings sind die meisten Väter dann schon so abgebrannt, dass sie entweder die Notbremse gezogen haben oder vorzeitig in die Kiste gewandert sind. Einige drehen auch durch und erschießen ihr Geldloch oder begehen Suizid - manchmal erweiterter Suizid. Wenn es nicht dazu kommt, hat der Vater aus dem Fallbeispiel also in den 16 Jahren 1'068'000 CHF als Unterhalt verbrannt.

Ergänzend: Es ist klar, dass bei der Sachlage die Angelegenheit zunächst mindestens durch zwei Gerichtsinstanzen wandert. Ein Anwalt in der Schweiz kassiert pro Stunde ungefähr 280,-. Gerichtskosten pro Instanz sind 3'500 plus Auslagen etc. Außerdem verliert er die Verfahren so sicher, wie das Amen in der Kirche, und muss dann eine Entschädigung an sein Geldloch zahlen - in etwa der Höhe der Gerichtskosten. Damit kommen pro Instanz nochmal ca. 15'000 oben drauf - zusammen 30'000, die er sofort zahlen muss. Weil das Gericht nach der Trennung den Unterhalt rückwirkend zum Trennungszeitpunkt festlegt, sind bei 3 Monaten nochmals 19'500 zuzüglich der kommenden Unterhaltszahlung für den folgenden Monat fällig. Das ist aber, wie gesagt, nur der einleitende Schock. Wenn er sich davon erholen sollte, kann er danach entscheiden, ob er mit der Frauenzentrale, dem Alimenteninkasso, der KESB, möglichweise der Beiständin, und seinem Geldloch weiter um den Kontakt zu seinem Kind diskutieren will (die berufen sich dann immer auf das Kindeswohl und die Mutter, die nicht will) oder aufgibt. Gibt er nicht, auf laufen die Kosten für Anwalt, KESB, Gerichte, Beiständin, Besuchsaufwendungen etc weiter.

@Simon ii
Es ist nicht die Schuld der Schweizer Männer generell. Das Problem in der Schweiz ist die Kombination aus Dummheit, Eidgenössischer Linientreue und leicht verletzbarer Eitelkeit (man überlege genau, welche Bedeutung das Wort 'Eidgenossenschaft' hat) und kompletter Unfähigkeit mit Kritik umzugehen - damit wird dann jede sachliche Kritik und Diskussion im Ansatz erstickt. Ergebnis ist eine Frauenlobby, die mit ihrer Dummheit die Fehler der Vergangenheit (Verdingkinder etc) mit neuen Methoden in die Zukunft trägt. Wer kritisiert, wird gnadenlos fertiggemacht.
https://t.me/GenderFukc
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#4
@Petrus

Deshalb hab ich damals sofort die Schweiz verlassen. Du wirst da gnadenlos ausgeraubt und das noch mit Unterstützung des Betreibungsamtes. Eheverträge haben keine Gültigkeit. Also bloß nicht heiraten und keine Kinder in der Schweiz.

Gruß Pennfred


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#5
Ist schon der Hammer, wie die Staaten uns ausbeuten.
Die machen das auf egal welche Art, man hat nur 2 Möglichkeiten, entweder Millionär oder Arbeitslos.
Irgendwie glaube ich die machen das extra, das alle pleite gehen, damit danach eine Finanzdiktatur regieren kann.
Bei mir war es auch so, die Tilgung vom eigenen Haus zählt nicht, nur die Zinsen, also ist es besser zu mieten als ein Haus zu kaufen.
Führt natürlich dazu, das die die Geld haben, Häuser vermieten, noch mehr bekommen und die Anderen immer weniger besitzen dürfen. Wir verarmuten komplett.
Wenn jemand schon gut Geld verdient, muss man auch davon ausgehen, das er auch eine hohe Summe braucht um in seinem Beruf auch weiterhin gut zu verdienen.
Sehe schlecht einen Immobilienmakler im zerfetzten Blaumann und verrostetem Lieferwagen seinen Beruf ausüben, oder Richter statt in Roben mit T-Shirt und 5€ Jeans urteilen.
Nein, lieber steckt der Staat sich alles ein und sorgt dafür dass arbeitslose faule Mütter nicht nur Familien zerstören, nein sie schaffen es auch noch das der Vater nicht mehr im Stande ist zu arbeiten, sein Hab und Gut verliert, am Ende auch auf der Straße landet. Und das nur, weil sie viel zu spät merken im Leben nichts auf die Reihe bekommen zu haben und nun aus Neid und Eifersucht das Leben Anderer zerstören. Leben schon auf Kosten von Anderen und müssen denen auch noch das Leben zerstören.
Wie ein dummer Schüler, der nur abschaut und zusätzlich den Unterricht stört damit die Anderen nichts lernen können.
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#6
Die Staaten beuten nur die aus, die es mit sich machen lassen.

Wenn konsequent ALLE Männer sofort die Reißleine ziehen würden bei Trennung und Kindesverlust, sähe die Welt hier anders aus.

Ein Blick über die Grenzen in andere Staaten hilft - wo es keinen Unterhalt gibt, halten die Ehen länger und die Geburtenraten sind höher.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Ja, davon bin ich überzeugt.
Würde mich echt mal interessieren, welche Frau noch freiwillig arbeiten gehen würde, wenn sie es finanziell nicht nötig hätte.
Auch müsste es wie hier in Belgien immer mehr der Fall wird, den Trennung-schuldigen alle Kosten zu Lasten gelegt werden und Anrechte auf Unterhalt usw. fallen auch bis auf das Minimum weg.
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#8
Das wird ja immer schlimmer.

Was wird damit bezweckt? Irgendiwe kann ich mir dies alles nicht mehr erklären. Widerspricht jeglicher Logik.
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#9
(06-09-2016, 02:36)Petrus schrieb: Es ist nicht die Schuld der Schweizer Männer generell.

Doch!

Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, daß das Parlament zu mindestens 2/3 aus Männern besteht.

Und es sind somit die Männer, die diese Schwachsinnsgesetze beschließen!

Simon II
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#10
Klar, die gestandenen Männer mit ihrem vorbildlichem Auftreten und angeblich perfektem Leben, werden privat von Ihren Frauen dazu gezwungen.
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#11
(06-09-2016, 09:14)Einszweidrei schrieb: Das wird ja immer schlimmer.

Was wird damit bezweckt? Irgendiwe kann ich mir dies alles nicht mehr erklären. Widerspricht jeglicher Logik.

?

Guckt mal nach Schweden, dort gibt es keinen Unterhalt unter Erwachsenen.

In Bosnien-Herzegowina auch nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
(06-09-2016, 08:05)Austriake schrieb: Ein Blick über die Grenzen in andere Staaten hilft - wo es keinen Unterhalt gibt, halten die Ehen länger und die Geburtenraten sind höher.
Gibt es da irgend wo eine Liste in welchen Ländern es welche Form von Unterhaltspflichten gibt ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#13
Vielleicht hilft das da weiter?

https://www.amazon.de/Handbuch-Internati...3700750188
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
(06-09-2016, 15:16)Austriake schrieb: Guckt mal nach Schweden, dort gibt es keinen Unterhalt unter Erwachsenen.

...dafür aber eine der höchsten Scheidungsquoten Europas.

Noch weitaus höher ist die Scheidungsquote in Rußland. Auch dort gibt es keinen Ehegattenunterhalt.

Hingegen gibt es Ehegattenunterhalt in Chile, dem Land mit einer der geringsten Scheidungsquoten.

Die DDR hatte eine der höchsten Scheidungsquoten der Welt - und keinen Unterhalt.

Der von Dir konstatierte Zusammenhang (kein Unterhalt => niedrigere Scheidungsquoten) existiert so einfach nicht.

Es sind ganz andere Faktoren, die die Stabilität einer Ehe beeinflussen.
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#15
In der Meldung gehts nur um die Schweiz und dabei sollten wir auch bleiben, anstatt wieder mal das Unterhaltsrecht der restlichen Welt aufzuarbeiten.
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#16
Kann Theo im Grunde nur beipflichten.

Die romantischen Gefühle sind in der Regel nach mehreren Jahren verbraucht. Wenn das Paar dann nicht den Sprung von der Leidenschaft in die Liebe schafft ist die Trennung meist unausweichlich.

Jedoch wage ich die Behauptung in den Raum zu werfen, dass die Scheidungsquoten in besagten Ländern, mit ähnlichem Unterhalsrecht, noch höher wären. Mentalität, Lebensbedingungen, Sozialisierung, etc. dabei ganz bewusst außen vorgelassen.

Die Geburtenquote leidet natürlich auch. Es gibt immer mehr Single Haushalte. Auch den modernen Zeiten geschuldet. Immer mehr Egoisten unterwegs. Jedoch hat auch hier der Staat versäumt die Weichen rechtzeitig zu stellen. Die Familie ist schließlich die Keimzelle unserer Gesellschaft. Auch spricht es sich immer mehr bei den Männern rum, welcher Gefahr manN sich aussetzt. Siehe Männermagazin oder bspw. "Men on Strike"

Vergessen darf manN die Emanzipation nicht. Ganz entscheidender Faktor, grad im westlichen Europa. Die finanzielle Unabhängigkeit auf der einen Seite und die finanzielle Abhängigkeit auf der anderen Seite mögen dann auch mal den entscheidenden Impuls geben sich das zu nehmen "Was mir zusteht".

Es ist mittlerweile international weit verbreitet wie das Unterhaltsrecht in Deutschland gestrickt ist. Daher hilft auch meist eine Importbraut nicht, wie man in meinem Fall gesehen hat, die wissen sehr schnell wie der Hase läuft. Und bei Geld hört natürlich der Spaß auf.

Was ich nicht verstehe. Und dies war auch meine Frage. Was bezweckt die gesetzgebende Regierung damit? Die müssen doch erkennen, dass solche Gesetzte wie jetzt in der Schweiz kontraproduktiv sind. Letzten Endes werden die Frauen davon nicht mehr profitieren.

So dumm ist manN dann auch nicht.
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#17
(06-09-2016, 20:38)Einszweidrei schrieb: Was ich nicht verstehe. Und dies war auch meine Frage. Was bezweckt die gesetzgebende Regierung damit? Die müssen doch erkennen, dass solche Gesetzte wie jetzt in der Schweiz kontraproduktiv sind. Letzten Endes werden die Frauen davon nicht mehr profitieren.

Doch tun sie - die Frauen - jedenfalls finanziell. Und hast Du schon mal eine Regierung gesehen, die irgendwas logisch bezweckt? Wer zum Club gehört, wird alles machen, sein schönes Leben zu behalten: Staatlich finanzierte Reisen in die ganze Welt, hohes Gehalt (darauf kommt es aber nicht an, weil sowieso alles bezahlt wird), Personenschutz, gesicherte Pension, freie Zeiteinteilung, ständige Zuhörer für jeden Unsinn, den man plappert, etc.

Und um diesen Job zu behalten, können die Clubmitglieder auf interne Statistiken, BA für Statistik, eigene bezahlte Referenten und weitere öffentlich unzugängliche Quellen zugreifen. Dann müssen sie nur noch dafür Sorgen, keine Entscheidungen zu treffen, die in der Öffentlichkeit anstoßen, um den Wähleranteil ihrer Partei zu erhalten, weil sie dann idR. über die Liste wieder in den Bundestag rutschen. Vor diesem Hintergrund legt sich keiner mit einer Lobby an, die ihr danach Schaden könnte. Unsere Kanzlerin hat das System perfektioniert - keine inhaltlichen Stellungnahmen und alle Konkurrenten aus der eigenen Partei rücksichtslos abgesägt. Erst mit der Flüchtlingspolitik hat sie einen Fehler gemacht - zwar hat sie nie öffentlich Zahlen genannt oder Entscheidungen persönlich publiziert, aber irgendwie wird ihr die Verantwortung trotzdem angehängt.

In der Schweiz werden Bundesräte (das ist allerdings die Kanzler/Ministerpräsidenten-Ebene) gewöhnlich immer wiedergewählt mit nur vier Ausnahmen von über hundert Bundesräten seit bestehen der Bundesverfassung.
https://t.me/GenderFukc
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#18
Es geht hier nicht um gesellschaftlich richtiges Handeln der Regierung sondern um Klientelpolitik.

Frauen leben länger und stellen somit die Mehrheit - reicht doch!

Men on Strike oder Men Going Their Own Way wird vielleicht in 20-30 Jahren Früchte tragen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#19
Ich arbeite ja gerade das Handbuch Kindes und Erwachsenenschutz durch, mindestens gefühlt 1 Drittel von insgesamt 600 Seiten behandelt das Thema Unterhalt.

.....Der Tatbestand von Art. 217 StGB und das darin enthaltene Antragsrecht stellen vor allem ein Druckmittel dar, mit dem der Schuldner zur Mitwirkung an einer dauerhaften Lösung, namentlich einer Abzahlungsvereinbarung oder einer Lohnabtretung motiviert werden kann. Zudem empfiehlt sich die Stellung eines Strafantrags wenn der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist.....

.....die Verurteilung steht nicht im Vordergrund da sie nur selten zielführend ist.... ( das Kind kommt durch die Verurteilung nicht zu seinen Geldleistungen ). Die KESB welche in Erwägung zieht, das Antragsrecht auszuüben muss die Interessen der Familie wahren ( Art. 217 StGB ) weshalb allgemein bei der ( effektiven ) Ausübung eine grosse Zurückhaltung angezeigt ist.

Ich kann nur dazu raten, sich frühzeitig eine Strategie zu überlegen um sein Einkommen zu verringern und gleichzeitig der Gegenseite die Möglichkeit zu nehmen, aufgrund eines hypothetischen Einkommens zu argumentieren.
Aus eigener Erfahrung gelingt das geschickte Taktieren mit der KESB durchaus, zumal wenn aufgrund des Psychoterrors der Mutter die eigene Gesundheit ( und somit in der Folge die Arbeit ) leidet....
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#20
(07-09-2016, 18:36)Bodenseebursche schrieb: Ich arbeite ja gerade das Handbuch Kindes und Erwachsenenschutz durch

Interessant und absolut ontopic. Der genannte schweizer Art. 217 geht sogar noch weiter wie in Deutschland:

Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
Wer seine familienrechtlichen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Das Antragsrecht steht auch den von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen zu. Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.


Es kommt da nicht mal drauf an, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, sondern die blosse Nichtzahlung reicht bereits.
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#21
Genau da liegt der Punkt. Nicht zahlen sofort Knast,
aber das eigene Kind nicht zu Gesicht bekommen, ein Leben zu zerstören auf Grund von Egoismus, das ist krank,
Natürlich sollte vorab unterschieden werden ob auch das Elternteil überhaupt interessiert an seinem Kind ist.
Aber die haben das schon gut geregelt Kind die eine und zahlen die andere Institution.
So wie bei mir, beschwere mich beim Jobcenter, muss zahlen sehe aber mein Kind nicht.
Antwort: Nicht mein Problem, kümmere mich nur um die Zahlungen.
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#22
(07-09-2016, 21:15)p__ schrieb: ... die blosse Nichtzahlung reicht bereits.
Der Gesetzestext in den Kantonen mag theoretisch eine noch härtere Gangart vermitteln, in der Praxis verwandelt sich das aber auch rasend schnell zu einer Luftnummer. Von massenhaften Inhaftierungen von Vätern ist nichts zu lesen, oder halten die diese Information hinterm Berg.
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#23
Zitat:"Bei einem Lohn von 14 000 Franken würde die Betreuung für ein Kind je nach Methode mit etwa 5000 bis 8700 Franken zu Buche schlagen."
Bei solchen Überweisungsbeträgen wirkt das so, als ob man hier ein Erbe vorzeitig umverteilen möchte, bevor es im Casino vor die Hunde geht.

Als Vater sollte man gerichtlich darauf bestehen, dass das Kind mit Gold behangen wird. Nicht so übertrieben, aber es muss Nobel ausschaun. Zur Einschulung gibt es obendrauf einen fünf Kilo Klunker für inne Schultüte und en Brilli auffen Milchzahn.
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#24
(07-09-2016, 21:15)p__ schrieb: Der genannte schweizer Art. 217 geht sogar noch weiter wie in Deutschland:

Der Artikel müsste gar nicht so umfassend sein. So willkürlich, wie die Schweizer mit Recht umgehen, hängt die Entscheidung in einem solchen Verfahren nicht von Gesetz, sondern von der Laune des Richters ab. Wenn das Gesetz passt, wird es zitiert - wenn es nicht passt, wird Sekundärliteratur oder irgendwelche alten Urteile zitiert oder, wenn sich gar nichts findet, wird ohne Referenz geurteilt, wie zB. im Fall rechtlichen Gehörs durch das Schweizer Bundesgericht.

(08-09-2016, 10:05)derPeter schrieb:
(07-09-2016, 21:15)p__ schrieb: ... die blosse Nichtzahlung reicht bereits.
 ... Von massenhaften Inhaftierungen von Vätern ist nichts zu lesen, oder halten die diese Information hinterm Berg.

Stimmt - bereits die vorhandenen Mittel reichen in der Schweiz aus, dem Unterhaltsverpflichteten das Geld abzunehmen. Wenn sich abzeichnet, dass es zu Schwierigkeiten kommt, wird ihm kurzerhand das  Konto sofort und komplett gepfändet, um zukünftigen Unterhalt sicherzustellen.
https://t.me/GenderFukc
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#25
http://www.famwiss.ch/fileadmin/famwiss/...hauser.pdf

......Das geltende Unterhaltssystem belässt den Gerichten den notwendigen Ermessensspielraum, um eine im Einzelfall angemessene Lösung zu finden; dieser Ermessensspielraum soll weiterhin erhalten bleiben. Der Gesetzestext bleibt daher offen formuliert und es wird auf eine Aufzählung von Kriterien verzichtet.“ (Botschaft, 554)......

Na wunderbar.
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