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Unterhaltsrechtform in der Schweiz
#19
Ich arbeite ja gerade das Handbuch Kindes und Erwachsenenschutz durch, mindestens gefühlt 1 Drittel von insgesamt 600 Seiten behandelt das Thema Unterhalt.

.....Der Tatbestand von Art. 217 StGB und das darin enthaltene Antragsrecht stellen vor allem ein Druckmittel dar, mit dem der Schuldner zur Mitwirkung an einer dauerhaften Lösung, namentlich einer Abzahlungsvereinbarung oder einer Lohnabtretung motiviert werden kann. Zudem empfiehlt sich die Stellung eines Strafantrags wenn der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist.....

.....die Verurteilung steht nicht im Vordergrund da sie nur selten zielführend ist.... ( das Kind kommt durch die Verurteilung nicht zu seinen Geldleistungen ). Die KESB welche in Erwägung zieht, das Antragsrecht auszuüben muss die Interessen der Familie wahren ( Art. 217 StGB ) weshalb allgemein bei der ( effektiven ) Ausübung eine grosse Zurückhaltung angezeigt ist.

Ich kann nur dazu raten, sich frühzeitig eine Strategie zu überlegen um sein Einkommen zu verringern und gleichzeitig der Gegenseite die Möglichkeit zu nehmen, aufgrund eines hypothetischen Einkommens zu argumentieren.
Aus eigener Erfahrung gelingt das geschickte Taktieren mit der KESB durchaus, zumal wenn aufgrund des Psychoterrors der Mutter die eigene Gesundheit ( und somit in der Folge die Arbeit ) leidet....
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Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von p__ - 03-09-2016, 23:47
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 07-09-2016, 18:36
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Pombat - 08-09-2016, 10:05
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Pombat - 08-09-2016, 10:47
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 09-09-2016, 09:40
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 01-12-2016, 21:24

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