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Unterhaltsrechtform in der Schweiz
#27
Hier sind Berechungsbeispiele und weitere Punkte der schweizer Reform:
http://www.beobachter.ch/familie/konkubi...unterhalt/

"Konkubinat Was ändert sich mit dem Betreuungsunterhalt?". Man beachte das Bild über dem Artikel. Es ist den Schweizern offenbar überhaupt nicht klar, was eigentlich beschlossen wurde, denn es gibt ganz unterschiedliche Ideen, wie denn zu berechnen ist, was nun gilt. Die Beispielrechnung ist komplex, mit Zahlen überhäuft sie sich ständig ändern können. Für mich sieht das nach dem grössten Turbo für Anwaltseinkommen aus, der je beschlossen wurde. So kann man z.B. durch Umzug den Unterhalt ändern, denn die Miete ändert sich und die spielt eine Rolle. Auch bei der pauschalisierten Berechnung, denn da spielen die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle.

Die Beträge sind sehr hoch und die Beispielrechnung mit den Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren lässt vermuten, dass der Betreuungsunterhalt nicht drei Jahre wie in D, sondern sehr viel länger fällig ist.
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Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von p__ - 03-09-2016, 23:47
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 07-09-2016, 18:36
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Pombat - 08-09-2016, 10:05
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Pombat - 08-09-2016, 10:47
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 09-09-2016, 09:40
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von p__ - 26-11-2016, 12:36
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 01-12-2016, 21:24

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