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Unterhaltsrechtform in der Schweiz
#40
Das sterbende versteinerte Familienrechtsdeutschland wird nun sogar von der Schweiz zurückgelassen: Dort wird es nun einen Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach Geburt des Kindes geben. Bezahlt. Selbstverständlich haben sich die Politheinis dem immer verschlossen. Aber nun wurde das Volk gefragt (in D ebenfalls völlig unmöglich) und das hat mit über 60% Mehrheit "ja, das wird eingeführt" gesagt.

In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Nur Beamte haben in Deutschland gemäß § 21 der Sonderurlaubsverordnung bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin Anspruch auf einen Arbeitstag Sonderurlaub. Unverheiratet nicht.

Fast die ganze EU kennt Vaterschaftsurlaub. Nachdem einzelne Väterhasserländer sich beharrlich widersetzen, hat die EU eine Richtlinie dazu erlassen, die bis zum 2. August 2022 in nationales Recht umzusetzen ist und einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen vorsieht.

Es gibt exakt Null Fortschritt in Deutschland. Entweder, etwas wird durch die EU schliesslich und endlich allgemein erzwungen oder in kalten Herz Europas bleibt alles steinern, erstarrt in Ablehnung und Hass gegen jede Reform der katastrophalen Verhältnisse.
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Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von p__ - 03-09-2016, 23:47
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 07-09-2016, 18:36
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Pombat - 08-09-2016, 10:05
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Pombat - 08-09-2016, 10:47
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 09-09-2016, 09:40
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von Mercedes_AMG - 01-12-2016, 21:24
RE: Unterhaltsrechtform in der Schweiz - von p__ - 28-09-2020, 10:22

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