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Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
#26
(18-11-2016, 10:15)united schrieb: p bezieht sich auf die Anpassung des BGB § 1578b Ende 2012/ Anfang 2013:

Danke für die Info!

Simon II

(17-11-2016, 20:57)p__ schrieb: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=6828

Dito.

Simon II
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#27
Vom Regionalverband Saarbrücken kommen im Artikel einige Details, die sonst immer verschwiegen werden:
http://www.focus.de/regional/saarland/re...27065.html

Kritisiert wird unter anderem die Doppelbürokratie in Jobcenter und Jugendamt. Da ALG II - Beziehern der Unterhaltsvorschuss sowieso nichts bringt, regt er an, ihn für diese Gruppe zu streichen.

Vom Aufwand für den ganzen Schwachsinn redete bisher niemand. Aber umsonst ist das nicht. Wer zahlt eigentlich? Der Regionalverband müsse für ein Sechstel des ausgezahlten Geldes sowie die kompletten Personalkosten aufkommen. Er sieht sich sogar ausserstande, das Gesetz umzusetzen: „Wie sollen wir bis dahin die zusätzlichen Räume und Mitarbeiter finden und einarbeiten? Das ist annähernd unmöglich und eine Verschiebung um ein halbes Jahr dringend geboten.“ Sie können ja gesteigert erwerbsobliegenheitspflichtige Väter einstelle, die haben schon Vorkenntnisse und versklavt sind sie schon :-)

Eine lustige Sache ist das alles. Das Unterhaltsvorschuss auch freigiebig an Millionäre ausbezahlt wird, kosten sehr reiche erziehende Elternteile den Staat sogar mehr Geld wie Arme. Wenn zum Beispiel ein Vati die Kinder hat und 6000 EUR verdient, die getrennte Mutti nur 2000 EUR, dann kriegt Vati Unterhaltvorschuss. Aber da zivilrechtlich aufgrund der grossen Einkommensungleichheit gar kein Unterhaltsanspruch besteht, ist auch keine Rückholung möglich. Gerade das ist auch der Grund, dass Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, denn Mutti zahlt keinen Unterhalt! So erzeugt der Tatbestand "reich" sein erst die staatliche Leistung "Unterhaltsvorschuss bekommen". Fachlich und logisch gut gemacht, Schwesig!

Die Schlagzeile müsste also heissen: "Überforderte Schwesig (SPD) verlängert Unterhaltsvorschuss für Millionäre und streicht ihn für Arme komplett".
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#28
Noch was zu den geschätzten Zahlen: Es wird von einer Verdoppelung der Empfänger ausgegangen. Der Kreis Oberhavel im Speckgürtel von Berlin hat es schon ausgerechnet.

"In Oberhavel kommen dann "potenziell 1382 Zahlfälle hinzu", sagt Sozialdezernent Matthias Rink (CDU). Es wird vermutet, dass damit auch die Zahl der Rückforderungen rasant steigen wird. Schon jetzt haben sich beim Landkreis 3 500 an Väter gerichtete Zahlungsaufforderungen angehäuft. "Das ist ein zähes Geschäft", sagt dazu Matthias Rink. (...)  Doppelt so viele Fälle bedeuteten auch, dass doppelt so viel Personal für die Bearbeitung benötigt werde. Rink bezeichnet das neue Gesetzesvorhaben als "Glashaus-Entscheidung", der der Praxisbezug fehle."

2014 waren es 1549 Zahlfälle.

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansich...1/1531466/
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#29
(21-11-2016, 12:44)p__ schrieb: Eine lustige Sache ist das alles. Das Unterhaltsvorschuss auch freigiebig an Millionäre ausbezahlt wird, kosten sehr reiche erziehende Elternteile den Staat sogar mehr Geld wie Arme. Wenn zum Beispiel ein Vati die Kinder hat und 6000 EUR verdient, die getrennte Mutti nur 2000 EUR, dann kriegt Vati Unterhaltvorschuss. Aber da zivilrechtlich aufgrund der grossen Einkommensungleichheit gar kein Unterhaltsanspruch besteht, ist auch keine Rückholung möglich. Gerade das ist auch der Grund, dass Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, denn Mutti zahlt keinen Unterhalt! So erzeugt der Tatbestand "reich" sein erst die staatliche Leistung "Unterhaltsvorschuss bekommen". Fachlich und logisch gut gemacht, Schwesig!

Na und?

Wieviel Millionäre in dieser Situation gibt es denn in der BRD?

Zwei? Drei?

In 99,9% der Fälle sind die Kinder bei "Mutti" und der Vater zahlt kräftig KU.

(21-11-2016, 12:44)p__ schrieb: Die Schlagzeile müsste also heissen: "Überforderte Schwesig (SPD) verlängert Unterhaltsvorschuss für Millionäre und streicht ihn für Arme komplett".

Abgesehen davon, daß es nicht stimmt:

Was soll so ein Neidappell bewirken?

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Simon II
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#30
sorry - falscher Thread
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#31
Also ich weiß auch nicht in konkreten Zahlen, wie viele Chefärztinnen und Lehrerinnen in Vollzeit jetzt vom UV tatsächlich profitieren.
Mich würde mehr interessieren, ob in der Zielgruppe der 260.000 Familien, die Frau Schwesig für die Verlängerung des UV nannte, die ALG II Bezieher schon herausgefiltert waren oder nicht. Und wenn das nicht so wäre, dann muß man sich schon fragen, ob die mit viel Rummel beworbene Maßnahme nicht doch eine bürokratische Eiterbeule ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#32
also ich für meinen teil fände es prima. meine ex schert sich einen dreck um unterhalt, hat sogar
einen anwalt, der ihr schriftlich rät, nicht mehr als 30 stunden unter eur 900 brutto zu arbeiten.

hier fände ich es für mich gerecht! hab meine ex nicht verklagt - sondern erkläre töchterlein, daß
mama keine gesteigerte lust hat für ihren unterhalt aufzukommen.

bb
netlover
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#33
Mein Beispiel war gar kein Millionär. Es war der ziemlich banale und gar nicht so selten vorkommende grössere Einkommensunterschied zwischen den Expartnern. "Millionär" klingt plakativer, da hast du die Ironie nicht verstanden, mit der ich die plakative Hetze gegen Unterhaltspflichtige mal in die andere Richtung gedreht habe. Haben sie nicht gern, die Damen und Herren Politiker, wenn ihr eigenes Gift plötzlich die Richtung dreht.

So oder so ist der Gedanke unlogisch. Recht darf sich nicht an Zahlen ausrichten. Sonst müsste man z.B. Mord straffrei stellen. Es gibt schliesslich gerade mal 300 Morde in Deutschland, nichtmal Einer von einer Viertelmillion wird umgebracht. Übrigens gibts 1,2 Millionen Millionäre in D laut „World Wealth Report“ von 2016 :-)
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#34
(22-11-2016, 15:03)p__ schrieb: Mein Beispiel war gar kein Millionär. Es war der ziemlich banale und gar nicht so selten vorkommende grössere Einkommensunterschied zwischen den Expartnern. "Millionär" klingt plakativer, da hast du die Ironie nicht verstanden, mit der ich die plakative Hetze gegen Unterhaltspflichtige mal in die andere Richtung gedreht habe.

Ok, habe ich tatsächlich nicht!

  Sad

Zum Rest Deines zitierten Posts: Zustimmung!

Simon II
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#35
Schwesigs Schwachsinn könnte dasselbe Schicksal ereilen wie die gefühlt hundert früheren Versuche, Unterhaltsvorschuss mit vollen Händen rauszuwerfen: http://www.sueddeutsche.de/politik/famil...-1.3270556

"Unterhalts-Reform auf der Kippe. Die Bundesregierung wollte Alleinerziehende unterstützen, doch die Reform stockt - man befürchtet eine Antragsflut."

Seltsam. Wer konnte schon damit rechnen, dass es Leute gibt, die dieses Geld gerne mitnehmen? Daddy sollte ja alles zahlen, also alles in Butter. Und nun: "Doch die Reform, die als breiter Konsens zugunsten Alleinerziehender gelobt wurde und am 1. Januar 2017 in Kraft treten sollte, wird so schnell womöglich nicht kommen. Länder und Kommunen stellen sich quer und mit ihnen die Union."

Die Antragsflut werde die Kommunen überfordern, ausserdem hat man ganz zufällig eine Finanzierungsvereinbarung vergessen: "Offen blieb aber, wer die Mehrkosten trägt, wenn mehr Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen. Details sollen im Bund-Länder-Finanzpaket geregelt werden. Doch da ging wenig voran. (...) Zudem gebe es 450 000 Anspruchsberechtigte, nicht wie vom Bund berechnet 260 000. Selbst aus sozialdemokratisch regierten Ländern wie Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kamen Bedenken."

Dabei war alles so schön ausgedacht. Der Bund spart massiv ALG 2 - Geld, weil nun die Kommunen mehr Unterhaltsvorschuss zahlen müssen und der auf ALG 2 angerechnet wird. Und nun meckern die. Unterhaltsdrückeberger. Wo bleibt die Überschrift "Kommune wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt. Bürgermeister in Untersuchunghaft" :-)
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#36
Die armen Kinder.
Bin selbst alleinerziehender Vater und die KM zahlt Null.
Den Staat interesseiert es nicht, wie es seinen Kindern geht.
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#37
(30-11-2016, 11:35)hans2000 schrieb: Den Staat interessiert es nicht, wie es seinen Kindern geht.

Eines Tages wird es die Kinder nicht mehr interessieren, wie es dem Staat geht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#38
(30-11-2016, 11:57)Austriake schrieb: Eines Tages wird es die Kinder nicht mehr interessieren, wie es dem Staat geht.

Wovon träumst Du?

Die rotgrüne Gehirnwäsche an den Schulen ist nach meiner Erfahrung (und zu meinem Entsetzen) äußerst erfolgreich.

Wenn nicht ein Wunder geschieht, werden die Kinder noch Beifall zu ihrer eigenen "Schlachtung" klatschen!

Simon II
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#39
Hab mal bei beim lokalen CDU MdB angerufen.
Dort heisst es, dass Gesetz kommt rückwirkend zum 1.1.17.
Auf jeden Fall.
Es sind nämlich bald Wahlen.
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#40
(30-11-2016, 14:10)hans2000 schrieb: Dort heisst es, dass Gesetz kommt rückwirkend zum 1.1.17.
...Es sind nämlich bald Wahlen.

Dann hoffen wir mal, dass die komunnen sich lang genug wehren und dieser blödsinn nach der wahl keine mehrheit mehr findet. Seit der Scheidung weiß ich, wo ich mein kreuzchen mache
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#41
Ich habe es ja geahnt. Von den jetzt sogar 450 tsd. berechtigten Haushalten sind fast 400 tsd. SGB2 Leistungsbezieher. 

http://mobil.mz-web.de/politik/alleinerz...oogle.com/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#42
Im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuß wird Frau Schwesig noch einmal deutlich:

http://www.t-online.de/eltern/erziehung/...reten.html

Zitat:Druck auf Zahlungsunwillige erhöhen

Schwesig hob zugleich hervor, dass auch der Druck auf zahlungsunwillige Eltern erhöht werden solle. "Wir müssen den vorausgezahlten Unterhalt viel konsequenter eintreiben - auch mit Strafen, bis hin zum Fahrverbot", mahnte die SPD-Politikerin. Denn das Auto könne nicht wichtiger sein als das eigene Kind.

Interessant auch die Kommentare wie etwa:

Zitat:Der Schwesig geht es weniger um Kinderarmut als um die finanzielle Ausstattung der "Alleinerziehenden", worunter die Dame nur weibliche Personen festmacht. Was den Unterhalt zahlenden Vätern bleibt, interessiert nicht. Die kriegen auch keine steuerliche Entlastung sondern die Mütter, obwohl die zum Barunterhalt gar nichts beitragen; von Umgangshintertreibung ganz zu schweigen.

In der heutigen Ausgabe der Bildzeitung meinte sie übrigens auch, das die Arbeitsämter den Druck auf zahlungspflichtige Eltern im Hartz-IV Bezug erhöhen sollen.

Das liegt immerhin schon etwas näher an der Wahrheit. Big Grin
Um die irren Beträge zahlen zu können, braucht man auch auskömmliche Jobs. Leider haben die Arbeitsämter in der Regel gerade solche nicht anzubieten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#43
Ist aber nicht gut für die Kinder, wenn diese in H4 aufwachsen
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#44
Sorry Hans, deine Aussage entspricht dem normalen gesunden Menschenverstand.
Ich persönlich wurde so lange geschröpft, bis ich mein Gewerbe schließen musste und das Haus Zwangsversteigerung werden musste. Meine Kinder leben heute mit einer Mutter zusammen, die es nicht mal schafft ein Kind auf dem Gymnasium zu lassen indem sie es unterstützt. Das andere wiederum meldet man natürlich auch auf dem Gymnasium an. Wo dieses in ein paar endet, dass können sich die meisten denken, ohne Unterstützung.
Ob es meinen Kindern heute besser geht, wobei ich auch den Unterhalt neu per Gericht betiteln lassen muss und ohne Vater, wage ich persönlich auch zu bezweifeln.
Glaub mir, solchen Menschen sind die Kinder völlig egal. Erst wenn diese dann auch im H4 landen, ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung, erst dann werden die theoretisch interessant. Doch dann ist der /die Politiker (in) eh nicht mehr in diesem Amt
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#45
Eine regionale Zeitung berichtete gestern über den geänderten Unterhaltsvorschuss:

Zitat:Ist mit einer reibungslosen Auszahlung ab Januar zu rechnen?

Nein, denn erst am 16. November brachte das Bundeskabinett die Änderung auf den Weg. „Bislang sind weder das Geld noch die Personalstellen im Haushalt 2017/18 eingeplant“,
http://www.sz-online.de/ratgeber/mehr-ge...61969.html

Es scheint, als würde nun doch - trotz aller Finanzierungsprobleme - irgendwie das neue Gesetz durchgepeitscht.
Ich rechne dann mit noch mehr Druck durch die Unterhaltsvorschusskassen auf die betroffenen Väter.

Was heisst eigentlich dieser Satz im o. a. Artikel?
Zitat:Die Unterhaltsvorschussstellen haben seit Kurzem die Möglichkeit, am elektronischen Kontoabrufverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern teilzunehmen, damit nichts verschleiert werden kann.
Was genau wird da erfasst ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#46
(13-12-2016, 13:57)Pistachio 00 schrieb: ...
Was heisst eigentlich dieser Satz im o. a. Artikel?
Zitat:Die Unterhaltsvorschussstellen haben seit Kurzem die Möglichkeit, am elektronischen Kontoabrufverfahren des Bundeszentralamtes für Steuern teilzunehmen, ....
Was genau wird da erfasst ?

Ganz einfach:
Durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl. 2003 I Seite 2931) haben Finanzbehörden und bestimmte andere Behörden seit dem 1. April 2005 die Möglichkeit, Bestandsdaten zu Konto- und Depotverbindungen bei den Kreditinstituten über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufen

Somit kann nun auch so ein Schlamperladen wie das JA sich auf Knopfdruck ein auszug holen, wo und welche Konten "DER SCHULDIGE" sorry, das Schuldner Geld hat. Wenn Du also ein paar Aktien nicht bei der berechnung angibst, dann machst Du dich vermutlich gleich mal Strafbar, aufgrund von Unterschlagung oder unwahrer Auskunft.
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#47
Nachtrag für Pistachio 00:
Ich hab noch ein wenig rumgestöbert. Stand heute können ab Gerichtsvollzieher aufwährts recht zügigin Erfahrung bringen, auf welchen Banken Du ein Konto oder Depot oder sogar nur "mit befugt" bist. Dies will sich das JA natürlich auch zu nutze machen.
Stand heute:
"Unter welchen Voraussetzungen darf ein Kontenabrufersuchen für nichtsteuerliche Zwecke gestellt werden?

§ 93 Abs. 8 der Abgabenordung (AO) ermöglicht einen Kontenabruf in den dort abschließend genannten Fällen auch zu nichtsteuerlichen Zwecken, soweit dies zur Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich ist und ein vorheriges Auskunftsersuchen an den Betroffenen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Ein Kontenabruf dient hierbei der Verhinderung von Leistungsmissbrauch und der Sicherung der Gesetzmäßigkeit der sozialen Transferleistungen.

Gerichtsvollzieher/innen dürfen gemäß § 802l Zivilprozessordnung (ZPO) Kontenabrufersuchen über das Bundeszentralamt für Steuern stellen, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist und der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist. "
gefunden auf: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/K..._node.html
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#48
Inzwischen hat jede Halbtags-Tusse im Jobcenter diese Zugriffsrechte und kann sich bedienen. Und tut es auch, wenn sie es für erforderlich hält.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#49
Hatten wir hier auch schon disktuiert...

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid45317
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#50
Danke für die Aufklärung bzgl. Kontoabrufverfahren.
Ist ja eigentlich OT.

Wenn tatsächlich demnächst der neue Unterhaltsvorschuss an die KM ausgezahlt wird, geht der Stress mit dem JA wohl wieder von Neuem los.
ALG II Nachweise etc. pp.
Das wird ein (un)schöner Spass.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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