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Juristentag will genetische Elternschaft abschaffen
#1
...und durch Eltern, die die Verantwortung tragen, ersetzen.
http://www.sueddeutsche.de/leben/vor-dem...-1.3155444
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#2
Kennt jemand das "formidable" Gutachten von Tobias Helms?
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#3
Wie goldig...: "das genetische Band stärkt das Verantwortungsgefühl."
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#4
Hier sind die Thesen zum Gutachten von Helms des letzten Juristentages, ab Seite 51: http://www.djt.de/fileadmin/downloads/71...en_web.pdf

Ziemlich kafkaesk, selbst in der wohlwollenden Darstellung des Papiers. Mehrere neue juristische Elternkategorien und Sogerechtsinhaber (z.B. für Stiefeltern, Pflegefamilien), maximale juristische Ausbeutung der gesuchten Ressource "Samenspender". Die Anfechtung einer Vaterschaft soll übrigens auch verkürzt werden, nur noch ein Jahr. Dringender "Forschungsbedarf" für Stieffamilien wird angemahnt, die zerbrechen. Na, Hauptsache, wie wissen alles über Stieffamilien, der Forschungsbedarf der Anderen und allem über Väter liegt weiterhin bei Null.

Gefühlt werden Kindern tausend neue Rechteinhaber, Berechtigte, oberwichtige Personen übergebraten. Jeder darf mal. Die Freundin der Mutter, die Exloverin des Stiefvaters, die Pflegeoma, die Exeltern nach Adoption... nur der Mann nicht, der mal als "Samenspender" fungierte. Raum für tausend neue Paragrafen, tausend neue Tatbestände, tausend neue Regelungsbedürfnisse, eine Million mehr Regelungsüberwacher und Durchführer der Rechtspflege.

Mein Rat: Schickt keine Entwicklungshelfer, kein Geld in Länder mit hoher Geburtenrate. Schickt Juristen. Die sicherste Methoden, eine Implosion der Familien hinzubekommen.

Dann noch ein Bericht über ein Referat von Brudermüller. Es gab und gibt Bestrebungen, Stiefkindunterhalt einzuführen. Davon hat er aber eher Angst.

Noch ein paar Thesen der Ingebord Schwenzer / Basel, sie stehen auf der gut sichtbaren letzten Seite:

- Die rechtliche Position sozialer Eltern ist zu stärken.
- Im Sinne intentionaler Elternschaft sollte rechtliche Elternschaft an den Willen zur Übernahme elterlicher Verantwortung angeknüpft werden.
- Es ist die Möglichkeit der lesbischen Partnerin der Geburtsmutter, bereits bei Geburt rechtliche Elternschaft zu erlangen, vorzusehen.
- Bei intendierter pluraler Elternschaft in Queer­-Families ist rechtliche Elternschaft auch für mehr als zwei Personen anzuerkennen.
- Die Voraussetzungen für Adoption sind unabhängig vom Status und der sexuellen Orientierung der Adoptionswilligen auszugestalten.
- Elterliche Sorge ist unabhängig von rechtlicher Elternschaft allein anhand des Kindes­wohls zuzuteilen.
- Elterliche Sorge sozialer Eltern kommt in Betracht bei Zustimmung sorgeberechtigter Eltern. Eine Zustimmung des externen nicht sorgeberechtigten Elternteils ist nicht erforderlich.
- Das Gericht kann auch ohne Zustimmung sorgeberechtigter Eltern die elterliche Sorge auf soziale Eltern übertragen, soweit dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
- Bei Auflösung einer Patchwork­ Familie ist die Zuteilung der elterlichen Sorge ausschließ­lich anhand des Kindeswohls vorzunehmen.


Allein die Tatsache, dass solche Gestalten auf dem Juristentag eingeladen werden und Referate halten, spricht Bände.

Jetzt sind auch die Themen für den 72. Deutscher Juristentag in Leipzig nächstes Jahr festgelegt, darunter: "Gemeinsam getragene Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung – Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht?"
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#5
Bei sowas kann man nur noch den Kopf schütteln. Für mich steht fest: Wenn ich (weitere) Kinder wollen sollte, dann definitiv nicht in Deutschland oder einem anderen feministisch-juristisch verseuchten Staat. Das Risiko der finanziellen Ausbeutung und der mentalen Massenvergewaltigung nach einer Trennung ist mir einfach zu groß.
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