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Kind -13- will zum Vater ziehen - Fallstricke ?
#1
Hallo.  Bis vor 2 Jahren war ich hier im Forum recht aktiv ( Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Altforist : Das Kind das nicht beim Vater übernachten wollte und auch nie mit dem Vater in Urlaub gefahren ist  .... )

Mittlerweile wird das Kind im nächsten Monat 13, die Zeit vergeht .... ; mein Kontakt zum Kind ist gefestigt , wenngleich das Kind aus Angst vor der Mutter nach wie vor nicht bei mir übernachtet. Wir sehen uns neben dem ausgeurteilten Umgang 1-2 mal wchtl. , wenn ich es zum Sport bringe o.ä. .. Mein Kind schüttet mir häufig von selbst auch unter Tränen das Herz aus, wie schwierig sich mittlerweile die Beziehung zur Mutter gestaltet und das sie es nicht mehr bei der Mutter aushält. 

Die liebe Mami hat nämlich einen Geschlechtspartner, mit dem sie seit 5 Jahren zusammen lebt und der seinerzeit der Scheidungsgrund war. Nun ist dieser Typ weiterhin mit einer anderen Frau verheiratet und hat mit dieser vereinbart dass er sich nicht scheiden lassen wird. Nun hat die liebe Mami große Angst, dass ihr lieber Freund eines Tages zu (s)einer Frau zurückkehrt und sie als eine der Mittfünfzigerinnen - die ja wie Blei in den Regalen liegen -  dann hinten runterfällt ... Warum ich das erzähle ? Nun, meinem Kind kommt mein pünktlicher Unterhalt nur eingeschränkt zugute, da der Geschlechtspartner von der lieben Mami ziemlich mit Geschenken überhäuft wird um ihn bei Laune zu halten .

Das merkt das Kind natürlich und schon ist wieder der große Krach da, der allein von der Wortwahl ziemlich eskalierend sein muss. Lange Rede, kurzer Sinn: Kind will weg von Mami, der letzte Entschluss fehlt zwar noch, aber ihr Wille scheint in dieser Hinsicht recht gefestigt zu sein, es scheint nur noch eine Sache von wenigen Monaten zu sein. Ich habe allerdings in der Tat nicht daraufhin gearbeitet, weil mich das Wohnen meines Kindes bei mir vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Andererseits bin ich natürlich für mein Kind da wenn es mich braucht.

Das Kind wird wie gesagt in einem Monat 13 Jahre alt, es ist durchaus clever und weiß sich als bilinguale Gymnasiastin recht gut darzustellen und zu argumentieren. Ich habe mir vorgestellt, dass ich dann mit dem Kind zu meinem geliebten Jugendamt fahre und das Kind eine entsprechende Erklärung dort abgibt. Schulwechsel ist nicht erforderlich. Es besteht gemeinsames Sorgerecht... Die dumme Frage: Muss ein geänderter Aufenthalt gerichtlich festgestellt werden ? Schließlich ist sie noch keine 14, aber wie ich hier immer lese, ist ein wohlbegründeter und gefestigter Kindeswille auch mit 13 schon erheblich ...

Zum Finanziellen : Sollte das so eintreten, müsste ich den titulierten KU gerichtlich ändern lassen und meine Exe meinerseits - und ebenfalls tituliert - auf Unterhalt verklagen.
Das würde ich jedenfalls entsprechend dessen, was diese Person mir angetan hat auch ohne Rücksicht auf Verluste tun. Das macht für die liebe Mami summa summarum einen runden Tausender weniger im Monat .. Wegfall meines KU, volles Kindergeld und der Kindesunterhalt an mich ... Tongue   Sei es drum, mein Kind kann das Geld besser gebrauchen als der Begatter meiner Ex ...

So stelle ich mir das in meiner Naivität vor, bin mir aber sicher das es noch Fallsticke gibt die zu beachten sind und wäre für weitere Tipps von Euch sehr dankbar.

Gruß aus dem Norden
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Moin,

(15-09-2016, 14:53)ArJa schrieb: Muss ein geänderter Aufenthalt gerichtlich festgestellt werden ?
Nein, nur wenn er bei gemeinsamen ABR strittig ist.
Weil das vermutlich so sein wird, musst Du leider einen gerichtlichen Antrag auf das ABR stellen müssen.
Ein selbstbewusst und überzeugend vorgetragener Kindeswille ist dafür Voraussetzung.
Zuvor/parallel allerdings musst Du Deine Wohnsituation ändern - sonst wird das eh nix.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#3
Den Verzögerern beim Jugendamt würde ich keine Aufmerksamkeit gönnen!

Wie @Pistachio schreibt, solltest Du dich erst um vernünftige Wohnsituation kümmern.

Dann motivierst Du dein Kind zum "Probe"-schlafen gegen den Willen der Mutter. Einen Antrag ohne dass das Kind bei dir geschlafen hat sehe ich als aussichtslos.

Wenn das problemlos klappt, kannst du dem Kind anbieten, dass es auch zu dir ziehen kann. Kind soll dir dazu einen persönlichen Brief schreiben mit dem Wunsch zu wechseln und einigen Gründen.

Damit zur Mutter, drei Tage Frist zwecks Zustimmung Änderung ABR auf dich. Es wird keine Zustimmung kommen, also zügig ans Gericht.

Das Gericht wird zwar auch das Jugendamt involvieren, es gibt aber Termine vor.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
Ev. ist ja die KM froh, ihre Ruhe zu haben um sich ganz dem (neuen) Stecher zu widmen. Da wuerde ich mal versuchen, ob man das statt mit Gericht mit Geld regeln kann wenn Du es Dir leisten kannst. Sprich ihr den Unterhalt lassen.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Kein Gericht, kein Jugendamt. Fakten schaffen.

1. Wie schon geschrieben die Voraussetzungen bereitstellen, z.B. geeignete Wohnung, Zimmer freiräumen.
2. Das Kind muss sich sehr sicher sein, dass es wechseln will. Es muss sich drüber im klaren sein, dass der Wechsel laut werden kann, dass es mit diversen Methoden zum Bleiben gebracht werden kann, dass es deswegen vielleicht mal vor Gericht reden muss. Es muss ferner wissen, dass ein Pingpongspiel nicht läuft. Zum Vater, dann wieder zur Mutter weil doch nicht so toll ist - so nicht. Probezeit und dann Entscheidung.
3. Wechseln. bei der Mutter bekannt machen. Erst im Guten, mit Probezeit, normalem Einzug. Wenn das nicht läuft, muss das Kind einfach kommen und bleiben. Da gemeinsames Sorgerecht herrscht, ist das legal. Wenn die Ex das nicht will, muss sie ihrerseits klagen. Nicht du klagst das ABR ein, sondern sie muss klagen.

Unterhalt ist sekundär. Lass das Kind mal kommen und ein bisschen da sein. Dann kannst du die Unterhaltsgeschichte angehen. Kann auch sein, dass das Kind gar nicht glücklich bei dir wird.
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#6
(15-09-2016, 17:49)kay schrieb: Da wuerde ich mal versuchen, ob man das statt mit Gericht mit Geld regeln kann wenn Du es Dir leisten kannst. Sprich ihr den Unterhalt lassen.....

Würde mir nicht in den Sinn kommen- es gibt nur entweder oder / ganz oder gar nicht.

Nach den vielen Verletzungen wäre zumindest ich nicht mehr in der Lage, der KM Großzügigkeit zu gewähren.
remember
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(Donovan)
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#7
Che, bei gewissen Sachen muss man die Gefuehle aussen vor lassen und Kosten/Nutzen abwaegen. ABER p hat natuerlich Recht, genauso ist vorzugehen. Das mit den Geldzahlungen kann und sollte manN dann angehen, wenn sich die Situation gefestigt hat. Und im Zweifellsfall ist es guenstiger auf Kohle zu verzichten als teuere Gerichtsverfahren zu betreiben. Speziell wenn manN weiss das bei Madam eh nichts zu holen ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Gibt's in D keine Nachberechnungsmöglichkeit? Also Fakten schaffen und später das Finanzielle...
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#9
Das Finanzielle beruht auf den Fakten. Also erst mal die stabilen Fakten erreichen. Vorher braucht man sich keine Gedanken machen ums Finanzielle. Die Fakten sind die Grundlage. Stehen sie fest, ist der Rest kein Problem. Sekundäre Geschichte.

Konkret hier: Titel im Original aushändigen lassen. Ansonsten Klage. Inwieweit der Vater selbst Unterhalt verlangt, hängt von der Situation der Mutter ab. Sinnlose Unterhaltsverfahren, kann man sich sparen, wenn zu erwarten ist dass ohnehin nichts pfändbares da ist. Macht nicht den Fehler, Geld in den Einzug fiktiven Einkommena der Ex zu stecken.
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#10
also  - m.e. könnte es so laufen:

1. das kind muß mal einen längeren zeitraum beim vater schlafen - egal ob muttertier kotzt oder nicht
2. wenn das klappt - wohnung suchen oder zimmer kindgerecht einrichten
3. antrag beim FG stellen, nicht auf ABR sondern auf lebensmittelpunkt
4. das FG wird einen VP für das kind bestellen und
5. bei vater vorstellig
6. bei mutter vorstellig
7. bei kind vorstellig - das kind muß wissen und den willen ausdrücken daß....
8. VP schickt stellungnahme an gericht
9. gericht hört muttertier und papa und kind (muß nicht - KANN, ab 14 MUSS und dieser wille KANN in die entscheidung des FG einfließen)
10. gericht entscheidet

wenn vorher fakten geschaffen wurden und muttertier nix sagt...ummelden auf neue anschrift

oder richtig wechselmodell...50 -50...bei dieser konfig würde ich muttertier vorschlagen, den unterhalt mal auf 50% runterzufahren

je weniger gericht - umso besser.

bb
netlover
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#11
(15-09-2016, 21:04)p__ schrieb: Konkret hier: Titel im Original aushändigen lassen. Ansonsten Klage. Inwieweit der Vater selbst Unterhalt verlangt, hängt von der Situation der Mutter ab. Sinnlose Unterhaltsverfahren, kann man sich sparen, wenn zu erwarten ist dass ohnehin nichts pfändbares da ist. Macht nicht den Fehler, Geld in den Einzug fiktiven Einkommena der Ex zu stecken.

Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!

Sei froh, wenn das Kind bei Dir wohnt und schau eher, daß es nicht den Kontakt zur KM verliert (das ist nicht Sinn der Sache).

Krieg führen, um ein paar Kröten zu bekommen?

Dann doch lieber die Zeit mit dem Kind genießen!

Simon II
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#12
Moin.

Danke erstmal für Eure fundierten Einschätzungen.

1. Meinem Kind steht das komplette Dachgeschoß in meinem Haus mit getrenntem Wohn- und Schlafraum  bereits jetzt zur Verfügung; hatte ich kurz vor der Trennung ausgebaut. Die vorhandene Wohnsituation ist somit völlig ausreichend. Wichtig war der Hinweis, dass Kind bereits dauerhaft bei mir übernachtet.  Das werde ich Kind so mitteilen, ansonsten muss es weiter den Stress bei Mami aushalten ... Ansonsten werde ich wie auch immer gearteten Kontakten zwischen Kind und KM nicht im Wege stehen, Kind ist bald alt genug und muss wissen was es willen

2. Wichtig war mir der Hinweis von ,p, bzgl. des Pingpong Spiels; also auf jeden Fall Probezeit ( 3 Monate ? ) und dann endgültige Entscheidung... ein Kind mit 13 wird das sicher verstehen. Schaun wir mal, bin eigentlich ganz optimistisch ...

3. Was das Finanzielle anbelangt : Offen gestanden habe ich keine Lust mehr, meiner Exe mit dem KU die Begattungsgeschenke für ihren Stecher zu finanzieren. Exe ist mittlerweile wieder vollschichtig und unkündbar als Bankerin tätig, also ganz sicher kein Mangelfall und durchaus in der Lage KU zu zahlen , auch wenn sie vorgibt permanent klamm zu sein ... Das würde ich wie gesagt auch knallhart und zügig durchziehen ( incl. Titulierung und notfalls Pfändung - das kommt in Bankerkreisen ganz besonders gut an ... );

Ich bräuchte ihre Kohle für den Uh nicht wirklich ... aber die Retourkutsche für alles das, was sie mir in letzten Jahren angetan hat ( Scheidungsverzögerung, Umgangsmanipulationen, Verfahrenskostenvorschuss, Lügen beim Zugewinnausgleich und, und, und ... ) und dem Kind immer noch antut, würde ich mir gönnen ... Rache ist am besten, wenn sie eiskalt serviert wird .... das hätte sie verdient; könnt ihr kritisieren, ich sehe das aber so .....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#13
Ich würde nur schauen, dass sie den Braten nicht riecht und auf alle Fälle so tun, als ob dich das Geld nicht interessiert und erst am Schluss die Rückzahlung (falls möglich Jahre später) aus dem Ärmel holen. So wie die Frauen auch. Falsches Spiel spielen.

Also die haben damit angefangen. Und die beherrschen es besser, weil länger. Also Vorsicht! Triumphgefühle fände ich unangebracht.
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#14
ArJa, mach es so wie p geschrieben hat, sieh erstmal zu dass die Wohnsituation geregelt ist und dann geh das finanzielle an.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#15
Die finanzielle Seite erst angehen, wenn das Kind stabil bei dir ist. Ansonsten kann die Ex noch alles nutzen, um die Felle nicht davonschwimmen zu lassen. Da gibts dann plötzlich Geschenke, Urlaub zu Wunschzielen, irritierende Querschüsse.

Es gibt auch gar nicht so wenige Fälle, in denen die Väter genervt selbst das Handtuch werfen. Kinder, die jahrelang in einer strittigen Situation gelebt haben, von einer gestörten und hinterfotzigen Mutter erzogen wurden entwickeln sich beim Vater nicht automatisch zu normalen Jugendlichen. Vielmehr gibts eine Fortsetzung von vorhandenen Problemen, auch Probleme die der Vater vorher gar nicht so deutlich gesehen hat. Deshalb die Probezeit. Und um zu vermeiden, dass beim Unterhalt sofort wieder die teure Retourkutsche kommt, lass ihn solange mal beiseite.

Anschliessend kannst du das regeln. Auch das ist ohne Getöse billiger. Ich würde mich damit gar nicht beschäftigen, geh eine kostenlose Beistandschaft mit dem Jugendamt ein und lass die machen. Die sollen mal was für einen Vater tun. Helferstrukturen, von denen ansonsten vorwiegend Frauen profitieren sind sehr gut ausgebaut. Eine Rache ist ohnehin nicht drin. Wenn die Mutter gut verdient, tut ihr wegen 1x Kindesunterhalt nichts weh. Zerstören und vernichten kann man mit dem Unterhaltsrecht Menschen, die unterhalb des Durchschnittseinkommens liegen. Wer gut verdient, zahlt halt.
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#16
So ... Genauso werde ich das machen. Vielen Dank.

Im Übrigen wäre es doch eine späte Rache an der Ex ... Sie kann zwar mit dem Geld anderer Leute beruflich umgehen, aber nicht mit ihrem eigenen...
Schuhe ( das dürften mittlerweile bestimmt 300 Paar sein ), Schmuck, Taschen, Klamotten und Geschenke an den Beschäler kosten eben und da tut ihr ein Tausender monatlicher Verlust an zur Verfügung stehender Geldmasse richtig weh ...

Aber das ist natürlich sekundär. Zuallererst geht's ums Kind und da werde ich Eure Ratschläge ( gut auch der Hinweis mit der Beistandschaft ) gern beherzigen.

Und selbst wenn sich Kind zum Verbleib bei der KM entscheidet : Ich werde KM mal nebenbei mitteilen, dass Kind ganz erheblich zu ihrem opulenten Lebensstandard beiträgt und das sie in Zukunft am besten sehr,sehr nett zu unserem Kind sein sollte...; andernfalls könnte es schnell mal minus tausend Euronen in ihrer Haushaltskasse ausmachen .

So profitiert das Kind zumindest indirekt ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#17
Rachegedanken durchaus nachvollziehbar. Aber Du solltest bedenken, dass sie Dich im Sumpf der Mutter festhalten. Deshalb wirst Du sie damit nicht überraschen können.
Souverän jetzt das Beste fürs Kind machen - das würde Dich von der Mutter wirklich unterscheiden.

Bezüglich Unterhalt hab ich es so gemacht, wie von p_ beschrieben. Kam erwartumgsgemäß nichts bei heraus, aber ich hab mir Stress gespart. Nach dem Verschwinden der Mutter als Parasit reichte mein Gehalt durchaus fürs Kind mit.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#18
(16-09-2016, 10:31)karlma schrieb: Rachegedanken durchaus nachvollziehbar. Aber Du solltest bedenken, dass sie Dich im Sumpf der Mutter festhalten. Deshalb wirst Du sie damit nicht überraschen können.
Souverän jetzt das Beste fürs Kind machen - das würde Dich von der Mutter wirklich unterscheiden.

Eben!

Ich habe mir erlaubt, das meiner Meinung nach Zentrale hervorzuheben.

Und Rachegedanken sind das genaue Gegenteil von "souverän das Beste für das Kind machen"!


(16-09-2016, 10:31)karlma schrieb: Bezüglich Unterhalt hab ich es so gemacht, wie von p_ beschrieben. Kam erwartumgsgemäß nichts bei heraus, aber ich hab mir Stress gespart. Nach dem Verschwinden der Mutter als Parasit reichte mein Gehalt durchaus fürs Kind mit.

So wird es vermutlich ausgehen; weswegen eine Beauftragung des JAs durchaus sinnvoll ist, um die mal im Sinne der Väter zu beschäftigen.

Aber wenn erwartungsgemäß nichts dabei herauskommt, dann es einfach sein lassen!

Genieße das Zusammenleben mit dem Kind und sch* auf die KM!!!

Simon II
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#19
Simon II, das hast Du sehr schoen formuliert, genauso ist es. Letztendlich ist es die Exolle ueberhaupt nicht wert dass manN sich weiter um sie irgendwelche Gedanken macht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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