Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Strafverschonung für Unterhaltsdrückebergerin
#1
Obwohl bereits einschlägig vorbestraft, zahlte die Mutter wenig oder überhaupt keinen Kindesunterhalt an die beim Vater lebenden Kinder. Aber selbst bei der zweiten Verurteilung gab´s ein mildes Urteil: 5 Monate Haft auf Bewährung und lächerliche 50 Euro Gesamtunterhalt für mehrere Kinder. Auch von fiktivem Einkommen ist nichts zu lesen. So billig wäre kein Vater davongekommen.

http://www.badische-zeitung.de/st-blasie...58117.html
Zitieren
#2
Der Angeklagten wurde zudem aufgegeben, künftig Unterhalt in Höhe von 50 Euro monatlich zahlen.

Und wenn sich Richter und Angeklagte in zwei Jahren wiedersehen, wird der Staatsanwalt richtig böse und verlangt dreimalstrafverschärfend 6 Monate auf Bewährung. Dann verhängt Richter Götz 50 cent Unterhalt und wenn es Probleme gibt, soll sie mal privat bei ihm in St. Blasen vorbeikommen.

Natürlich wird immer noch kein Geld rüberwachsen, 2013 treffen sich dann alle wieder, Staatsanwalt jetzt fuchsteufelswild und knallhart: 7 Monate auf Bewährung. Die Dame bekommt jetzt 50 EUR vom Kindsvater, so der Richter, damit sie 50 cent davon an Unterhalt zahlen kann.

Und in St. Blasen darf sie natürlich auch jederzeit reinschauen und alle sind befriedigt. Tags drauf wird Richter Götz dann einem Vater mit 1.000 EUR netto Einkommen 1.000 EUR Kindesunterhalt fiktiv aufbrummen und der taucht dann in der Statistik als Rabenvater wieder auf.
Erst jetzt sind wirklich alle glücklich in Deutschland.

Gute Nacht!
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
Zitieren
#3
Wenn's da um Väter geht, lese ich immer irgendwas von erhöhter Erwerbsobliegenheit, Verpflichtung eine Arbeit mit höherem Einkommen zu suchen, bundesweiten Bewerbungsbemühungen und Nebenjob um den MINDESTunterhalt sicherzustellen, also die 127€ pro Kind.

Frauen können einfach nicht böse sein.
Zitieren
#4
ich dachte 199 Euro pro Kind??? Wie kommst Du aus 127?
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#5
Das ist in etwa der Betrag, den das JA als Unterhaltsvorschuss bezahlt. Angeblich deckt der mit dem Kindergeld zusammen das materielle Existenzminimum des Kindes.
Ist der Zahler der Staat braucht er nur 100% des Existenzminimum zu decken.
Ist der Zahler der Vater, dann soll er 135% decken,
Ist der Zahler die Mutti, dann is es im Prinzip egal.
Zitieren
#6
(16-04-2009, 11:07)Master Chief schrieb: Der Angeklagten wurde zudem aufgegeben, künftig Unterhalt in Höhe von 50 Euro monatlich zahlen.

Und wenn sich Richter und Angeklagte in zwei Jahren wiedersehen, wird der Staatsanwalt richtig böse und verlangt dreimalstrafverschärfend 6 Monate auf Bewährung. Dann verhängt Richter Götz 50 cent Unterhalt und wenn es Probleme gibt, soll sie mal privat bei ihm in St. Blasen vorbeikommen.

Natürlich wird immer noch kein Geld rüberwachsen, 2013 treffen sich dann alle wieder, Staatsanwalt jetzt fuchsteufelswild und knallhart: 7 Monate auf Bewährung. Die Dame bekommt jetzt 50 EUR vom Kindsvater, so der Richter, damit sie 50 cent davon an Unterhalt zahlen kann.

Und in St. Blasen darf sie natürlich auch jederzeit reinschauen und alle sind befriedigt. Tags drauf wird Richter Götz dann einem Vater mit 1.000 EUR netto Einkommen 1.000 EUR Kindesunterhalt fiktiv aufbrummen und der taucht dann in der Statistik als Rabenvater wieder auf.
Erst jetzt sind wirklich alle glücklich in Deutschland.

Gute Nacht!
Master Chief

Stimmt alles genau, Master Chief,

aber ich bin ehrlich hier. Bevor ich den Richtern in St. Blasen Befriedigungen verschaffe, zahle ich dann doch lieber... .

Dodgy

Wenn ich dann allerdings schon zahle, achte ich auch auf die Gegenleistungen. Stimmen sie nicht, weil Kind usw. unfreundlich mir gegenüber auftreten, dann sinne ich auf Flucht aus der Zahleselei nach.

Tongue

Und alle können mich mal,
Goddiejens aus Belgien
Zitieren
#7
Was passiert, wenn ich "nur" 127 bzw. 138 Euro zahle ? Oder bin ich dann verpflichtet, 48 Stunden zu arbeiten obwohl ich neues Kind zuhause habe ? Ich habe ja fiktives Einkommen von 1400 bis 1500 Euro laut Jugendamt im Monat ( die haben geschrieben, daß ich gut und gerne nicht nur 1000, sondern 1400 Euro verdienen könnte) bei LK III und 2 Kinder . Dann wird noch der Fahrtweg zu meiner Tochter berücksichtigt. Bislang zahl ich halt 240, um einer Titulierung zu umgehen. Damals haben sie halt mit einem Kind gerechnet. Ich wollt mir eh schon Zeit für einen Notar für Titulierung nehmen..Also nach meiner Rechnung

Brutto-Netto Rechner: 1150 Euro
Selbstbehalt: 900 Euro
-----------------------------------
Verteilmasse: 250 Euro.

196 x 250 / 436 = 113 Euro (sohn wohnt bei mir)
240 x 250 / 436 = 138 Euro (m. Ansicht nach gesetzlicher Norm was ich zahlen müsste)

322 Euro (Bedarf des Kindes) -164 Euro = 158 Euro

Nun würde ich freiwillig nochmal um 20 Euro erhöhen, und z.B. 158 Euro bezahlen, damit der Bedarf wie staatlich eben auch, trotzdem voll gedeckt ist und ich als Vater genau soviel leiste, wie der Staat bei Leuten, die gar nichts zahlen. Ich meine natürlich, wenn der Staat fiktiv zahlen würde, den meine Tochter ist inzwischen 8 und da gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.
Wenn ich um die 158 Euro titulieren lasse, wie gross sind die Chancen, daß das akzeptiert wird ?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste