Noch ein Tip:
Jenachdem, wieviel Deine Eltern verdienen und wieviele weitere unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, könnte es sein, daß Du BAFÖG-berechtigt bist.
BAFÖG ist vorrangig vor dem Kindesunterhalt zur Deckung des Studentenunterhaltsbedarfs einzusetzen!
Unabhängig von der Absprache mit Deinem Vater mußt Du deswegen klären, inwieweit Du BAFÖG bekommen würdest.
Informationen hierzu findest Du z.B. bei Studis Online:
BAFÖG-Rechner und andere Informationen rund ums BAFÖG
Simon II
Jenachdem, wieviel Deine Eltern verdienen und wieviele weitere unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, könnte es sein, daß Du BAFÖG-berechtigt bist.
BAFÖG ist vorrangig vor dem Kindesunterhalt zur Deckung des Studentenunterhaltsbedarfs einzusetzen!
Unabhängig von der Absprache mit Deinem Vater mußt Du deswegen klären, inwieweit Du BAFÖG bekommen würdest.
Informationen hierzu findest Du z.B. bei Studis Online:
BAFÖG-Rechner und andere Informationen rund ums BAFÖG
Simon II