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Verfahrensfehler?
#1
Im Rahmen eines Verfahrens zur elterlichen Sorge hatten wir eine paritätischen Doppelresidenz vor Gericht vereinbart. Unter dem Protokoll steht, dass die Elternvereinbarung familiengerichtlich genehmigt wird. Nun, zwei Jahre später, erging der Beschluss des
AG im ABR-Hauptverfahren, dass das ABR der Mutter zugesprochen wird. Von einer Aufhebung der ersten Vereinbarung steht da nix. Ist dies ein Verfahrensfehler oder zählt immer der letzte Beschluss oder hatte die Vereinbarung vor Gericht keine "Beschlusskraft"?
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#2
Wie lautete denn der Antrag? Abaenderung, Aufhebung oder Ersatz fuer die Vereinbarung? Falls derart oder aehnlich, ist alles klar.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
In einem ersten Schritt mag noch nichts "passiert" sein, aber jetzt hat KM die Möglichkeit, einseitig das Wechselmodell für beendet zu erklären.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#4
(23-10-2016, 22:14)Atlantis schrieb:  Nun, zwei Jahre sper Aufhebung der ersten Vereinbarung steht da nix. Ist dies ein Verfahrensfehler oder zählt immer der letzte Beschluss oder hatte die Vereinbarung vor Gericht keine "Beschlusskraft"?

Es zählt der jüngste Beschluss.
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#5
wichtig: was war gegenstand des erstantrags? ist dir vielleicht eine ladung zu einem termin verloren gegangen, so daß
ein versäumnis-"beschluß" entstand???

bb
netlover
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#6
(23-10-2016, 22:14)Atlantis schrieb: ... hatten wir eine paritätischen Doppelresidenz vor Gericht vereinbart. Unter dem Protokoll steht, dass die Elternvereinbarung familiengerichtlich genehmigt wird ...

Das kann ein Gericht nicht einfach ignorieren. Um die Vereinbarung auszuhebeln, bedarf es guter Gründe. Ein einfacher Antrag der Mutter reicht nicht aus. Gründe für die Aufhebung der Vereinbarung, könnten Vernachlässigung etc sein.

Wenn es diese Gründe nicht gibt, muss sich das Gericht daran halten. Es wäre interessant zu wissen, wie das OLG darüber denkt. (aber - wir sind hier in Deutschland, wo fast alles möglich ist, wenn die Mutter davon profitiert)
https://t.me/GenderFukc
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#7
Ach Petrus, wovon träumst Du?

Ein Antrag der KM reicht völlig aus, um solch eine Vereinbarung zu kippen!

Glaube es mir; ich habe es im Bekanntenkreis erlebt!

Simon II
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