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Objektive und subjektive Kooperationsfähigkeit?
#2
Die Begriffe Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft sind wieder einmal unbestimmte Rechtsbegriffe, die die Justiz entwickelt, um unliebsame Entwicklungen wie das Wechselmodell einzuschränken.

Dahinter steht ein Gedankenmodell an Kommunikation, bei dem der Informationsfluss ausschließlich über einen Elternteil läuft und der andere Teil keinen eigenständigen Kontakt zum Arzt, Schule, Flötenlehrer oder Sportverein hätte.

So etwas ist natürlich Nonsense, aber für die Schwarzkittel selbstverständlich.

Nebenbei, die akzeptierte Konmunikationsverweigerung durch die Mutter stellt eine Diskriminierung des Vaters dar, damit kannst Du bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte laufen, vorher macht da keiner was!

Siehe meinen letzten Thread bei den Gerichtsurteilen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Objektive und subjektive Kooperationsfähigkeit? - von CheGuevara - 24-10-2016, 07:28

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