Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zeitpunkt Titelerstellung?
#1
Moinmoin,

habe vor einigen Tagen nen Leidensgenossen getroffen.
Klassische Situation: Ledig, Frau getroffen, die nach 3 Wochen "plötzlich" schwanger geworden. Jetzt hängt ihm der Beistand im Nacken wegen Titel.
Er hat in einem grossen Betrieb immer wieder Zeitverträge.
Als der "nette" Herr vom JA wegen Titel anfragte und mit Gericht drohte gab ich ihm den Tipp ihm zu schreiben, dass er selbstverständlich den Titel unterzeichnen würde, er solle das Dokument fertig machen und eine Befristung analog zum Arbeitsvertrag eintragen. Danach war immer Ruhe. Das Spiel hammer schon 3x gemacht. Etzt ist der Herr JA an die KM ran und behauptet vor ihr, dass mein Bekannter "sich weigert" den Titel zu unterschreiben. Diese macht entsprechenden Terz. Ich rate ihm sie zu ignorieren da Beistandschaft existiert.

Jetzt meine Frage: reicht es einen Titel beim Notar zu machen wenn die Gerichtsvorladung im Briefkasten liegt?

Übrigens "darf" mein Bekannter sein Kind sporadisch ca 1x pro Woche sehen.
Sobald die KM auf das gemeinsame Sorgerecht angesprochen wird flippt diese total aus und weigert sich, besteht aber im Gegenzug auf den Titel. Typischerweise möchte mein Bekannter dagegen nicht gerichtlich vorgehen da er Angst hat das Kind nicht mehr zu bekommen.

bte

Zitieren
#2
Wenn die Klage mal eingereicht ist, fallen ihm auch die Kosten dafür zur Last, wenn er sofort einen Titel macht. Ausser, er wurde vorher nicht zur Titelunterzeichnung aufgefordert. Was hier nicht der Fall ist.

Das alles steht ausführlich in der faq. Sollte er mal lesen, allmählich wirds Zeit dafür. Da steht auch, wie mit zickigen Jugendamtsfiguren umgegangen werden soll, wenn man sich schon nicht zum Notar traut. Dein Bekannter nimmt eine ganze Menge Folgen seiner Situation ganz offensichtlich nicht ernst. Wahrscheinlich auch einer der 90%, die erst anfangen sich zu informieren, wenn sie stöhnend gezeugt haben, kopfkratzend die Geburtsnachricht bekommen haben, sich über das Schreiben des Jugendamts gewundert haben, nun doch etwas erschrocken über die Gerichtsklage waren, staunten wie schnell gepfändet werden kann. Dann, ja dann, zieht man in Erwägung, mal was zu suchen wo was über dieses komische Unterhaltsrecht steht.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung einreichen - Richtiger Zeitpunkt? ExDeutscher 2 1.487 26-10-2020, 23:51
Letzter Beitrag: p__
  Zeitpunkt der neuen Auskunftserteilung an die Beistandschaft adafeb 2 2.580 31-01-2020, 04:44
Letzter Beitrag: adafeb

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste