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Unterhaltsschulden unauslöschlich?
#1
Tongue 
Hallo zusammen,

was muss ich hier lesen: Die Privatinsolvenz löscht keine Unterhaltsschulden aus?!
https://www.ahs-kanzlei.de/2014/04/keine...sschulden/

Wer weiß Genaueres? Wirklich kein Schlupfloch - bleibt nur für immer auszuwandern? Was sagt Lt. Dino dazu?

Das ist ja der Oberwitz, damit gibt es nach der Zwangsarbeit auch jetzt wieder die Schuldhaft.
Vermutlich folgen als nächstes noch Folter oder Todesstrafe.

Oder klappt es, wenn man z.B. im Ausland die Privatinsolvenz macht?

Grüße Sleepy
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#2
Das war nur um Angst und Bange zu machen. Damit die Insolvenzverwalter schnell noch ein bisschen Kasse machen können und man voreilig in die Privatinsolvenz geht.

Der Knackpunkt ist...[...]...den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat...diesen passus kann man ggf. mit einer negativen Feststellungsklage entgegenwirken, sollte der Gläubiger tatsächlich Widerspruch einlegen.

...und ein Gläubiger sollte höllisch aufpassen sich auf solch ein Spiel einzulassen.
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#3
Dürfte ich zum besseren Verständnis noch mal detailliert nachfragen?

Was sagt dieser Passus aus? Dass Unterhaltsschulden, die deshalb entstanden sind, weil der Unterhaltsschuldner diesen vorsätzlich pflichtwidrig nicht bezahlt hat, nicht unter die Restschuldbefreiung fallen?

Dies bedeutet doch dann, dass Unterhaltsschulden, die der Schuldner aus anderen Gründen, die weder vorsätzlich noch pflichtwidrig waren, nicht bezahlt werden konnten sehr wohl unter diese Restschuldbefreiung fallen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5827
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