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2018 werden Rechtsanwälte das kotzen lernen
#15
JA hat sich gemeldet

Zitat:wir haben Sie im vergangenen Jahr darüber informiert, dass für drei Ihrer Kinder Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gestellt wurden. Eine abschließende Entscheidung darüber ist noch nicht ergangen. Im Zusammenhang mit der Antragstellung (verpflichtende Angaben der Mutter Ihrer Kinder) haben wir einige persönliche Daten zu Person erhalten. Der Verarbeitungszweck ist die Durchführung von Aufgaben nach dem UVG.
Folgende Kategorien personenbezogener Daten haben wir über Sie gespeichert:
 
Persönliche Idendifikations- und Kontaktdaten 


Personenbezogene Daten zum Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Arbeitgeber, Krankenversicherung
 
 
Die Erhebung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist bislang nicht erfolgt. Wir werden Ihre Daten ausschließlich für die Durchführung unserer Aufgaben nach dem UVG verwenden. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Amtsgericht, Finanzamt, Krankenversicherung, Arbeitgeber) erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und nur, wenn dies künftig notwendig werden sollte (z.B. bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits im Rahmen der Feststellung Ihrer Unterhaltspflichten).
 
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie sie für Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach dem UVG erforderlich sind. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten routinemäßig gelöscht.
 
Ein Recht auf Löschung der hier gespeicherten Daten ergibt sich erst mit Ablauf der gesetzlichen Fristen. Rechtsgrundlage ist Art. 17 (3) b DSGVO.
 
Im Rahmen Ihres Beschwerderechts nach Art 77 DSGVO für Sie zur Kenntnis die Anschrift des Landesdatenschutzbeauftragten bei:
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: 2018 werden Rechtsanwälte das kotzen lernen - von Zahlesel_RUS - 13-07-2018, 12:10

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