(20-06-2018, 15:03)Zahlesel_RUS schrieb: Erste Antwort
Zitat:ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer E-Mail vom 15.06.2018, mit der Sie um Auskunft über die zu Ihrer Person bei der Landeshauptstadt Hannover gespeicherten Daten gebeten haben.
Leider ist es mir nicht möglich, lediglich aufgrund der Namens- und Adressangabe sämtliche Daten, die in den verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung zu einer Person erfasst sein können, zentral abzurufen.
.... Eine Überprüfung aller bei der Landeshauptstadt Hannover geführten Dateien und Akten wäre mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten verbunden.
Teilen Sie mir deshalb bitte mit, für welche Art von personenbezogenen Daten Sie eine Auskunft wünschen und von welchen Dienststellen der Stadtverwaltung die Daten erhoben bzw. in welchem Sachzusammenhang sie verarbeitet worden sind. Diese Informationen sind insbesondere dann erforderlich, wenn Auskünfte über Daten gewünscht werden, die nicht in einem Dateisystem gespeichert sind.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
M. xxxxxxxx
Landeshauptstadt Hannover
OE 18.DS stellvertretende Datenschutzbeauftragte
Datenschutzkoordinatorin OE 18
Dumme Ausrede oder?
Was Dienstellen angeht: ich habe Dienststelle 51 angeschrieben... Das ist wohl nicht genau genug
Die ist der einzige versuch, einer Auskunft aus dem weg zu gehen.
Schreibe Ihnen, da dir nicht klar ist wer und was alles deine Daten Hat ist diese Auskunft berechtigt.
Jetzt kommt es: verlange eine Vollauskunft!
Somit richtest du maximalen schaden und Arbeitsaufwand an
Nachtrag: JA, RA, sonstige Helfer inkl. Behörden MÜSSEN Auskünfte geben. Eine Ausnahme bekommt nur der Bund.... (Ministerien/Geheimdienst). Aber achtung: wenn ersichtlich ist, dass die Auskunft schaden erzeugen soll, dann kann diese verweigert werden