21-05-2017, 12:42
(17-05-2017, 11:18)Sixteen Tons schrieb: Ein Rechtspfleger ist auch immer Urkundsbeamter.Die Variante mit dem Rechtspfleger hat vermutlich den Vorteil das die Beurkundung dort nicht mal etwas kostet bzw. das zumindest nicht wie beim Notar, dieser gelegentlich daran erinnert werden muß das die Aktion nur um 20 € und nicht wie angeblich des öfteren durch den einen oder andern Notar versucht, um die 200 € kostet.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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