20-05-2017, 18:14
Hallo zusammen,
Mann ( X ) mit deutscher Statsangehörtkeit zieht ins Ausland und lebt mehrere Jahre mit Frau mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusammen, es wird ein Kind gezeugt und etwa 1 Jahr später steht die Trennung an.
Mann X lebt weiterhin im Ausland, hat die Frau nun Anspruch auf Unterhaltszahlungen in deutscher Höhe allein aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit des Mannes oder gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsortes ? Selbst wenn wir davon ausgehen das der deutsche Satz nach Düsseldorfer Tabelle hier gemindert wird ( 1/2 , 1/3 ? ) ist der Unterschied erheblich.
Alle Erfahrungswerte, auch solche die sich nicht direkt auf meine Fragestellungen beziehen, wären für mich sehr interessant.
Insbesondere inwiefern Forderungen durchgesetzt werden können, ich kann mir kaum vorstellen das deutsche Unterhaltsforderungen in den Staaten Osteuropas praktisch vollstreckbar sind.
angenommen es handelt sich um den EU-Mitgliedsstaat Rumänien.
vielen dank für eure Anteilnahme,
Mann ( X ) mit deutscher Statsangehörtkeit zieht ins Ausland und lebt mehrere Jahre mit Frau mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusammen, es wird ein Kind gezeugt und etwa 1 Jahr später steht die Trennung an.
Mann X lebt weiterhin im Ausland, hat die Frau nun Anspruch auf Unterhaltszahlungen in deutscher Höhe allein aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit des Mannes oder gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsortes ? Selbst wenn wir davon ausgehen das der deutsche Satz nach Düsseldorfer Tabelle hier gemindert wird ( 1/2 , 1/3 ? ) ist der Unterschied erheblich.
Alle Erfahrungswerte, auch solche die sich nicht direkt auf meine Fragestellungen beziehen, wären für mich sehr interessant.
Insbesondere inwiefern Forderungen durchgesetzt werden können, ich kann mir kaum vorstellen das deutsche Unterhaltsforderungen in den Staaten Osteuropas praktisch vollstreckbar sind.
angenommen es handelt sich um den EU-Mitgliedsstaat Rumänien.
vielen dank für eure Anteilnahme,