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Deutsche Ehe nach ausländischem Recht scheiden?
#8
@Bruno: Das lese ich anders.

"Für Entscheidungen über Ehesachen kommt es in den EU-Staaten (außer Dänemark) nicht auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, sondern auf deren gewöhnlichen Aufenthalt an."
"Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person oder eines Ehepaars kann daher bereits mit dem Umzug an einen anderen Ort wechseln." Es heißt der "tatsächliche Daseinsmittelpunkt" muss dorthin verlegt werden.
"Einer der Partner kann ein Gericht am gemeinsamen (!) ausländischen Wohnort anrufen."


"Haben sie keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr, kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, es sei denn, beide Partner haben den gewöhnlichen Aufenthalt an diesem Ort aufgegeben oder ein Partner hat dies vor mehr als einem Jahr getan."

Es steht nirgendwo, dass die Verlagerung des Lebensmittelpunkts VOR der Trennung geschehen sein muss. Dies kann auch NACH der Trennung erfolgen.
Aber unklar ist, ob BEIDE den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen müssen, damit ROMIII zur Anwendung kommen kann.

Falls nein, könnte man(n) nach 12 Monaten dann im Ausland die Scheidung nach dortigem Recht einreichen.
Unterhalt ist eine Ehesache, und fiele damit dann nicht mehr in die Zuständigkeit deutscher Gerichte.

Kennt jemand einen Familien-Anwalt aus Skandinavien? Das wäre interessant, hierzu mal genauere offzielle Infos zu bekommen.
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RE: Deutsche Ehe nach ausländischem Recht scheiden? - von Maestro - 07-06-2017, 17:19

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