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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#23
Das Jugendamt verlangt deshalb diese Anzahl von Bewerbungen (und das Gericht auch), weil man genau weiß, dass man mit diesen schwachsinnigen Zahlen entweder jemanden freiwillig wieder in die Arbeit treibt oder - wenn er es nicht tut - ihm man zu 100% vor Gericht eintüten kann.

Dafür muss man zumindest versuchen, sich im Rahmen der wenigen Möglichkeiten zu schützen.

Der zuerst wichtigste Punkt wäre

a) ALLES Geld runter von Sparkonten, Girokonten und Ähnlichem. Alles unter's Kopfkissen. Wer das nicht schafft, ist später selbst Schuld, wenn die Konten dicht sind. Auf Nachfrage behaupten, man hätte es versoffen.

b) Beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Die schütten Dich zu mit Jobvorschlägen und verzweifeln sowieso an solchen Kunden. Denn man weiß genau, dass man Dich in diesem Alter nicht mehr in die alte Position gehoben bekommt. Andere werden Dich als Überqualifiziert ablehnen. Aber vielmehr hat es einen anderen Effekt: An diesen ganzen Jobvorschlägen hängen Formulare. Diese sind auszufüllen, dass man sich dort beworben oder vorstellig gemacht hat.
Nun kannst Du die o.g. Formulierungen nutzen ;-)
Diese Formulare ersatzweise als erfolgte Bewerbungen vorlegen, wenn sie verlangt werden. Hintergrund ist, dass es letztlich etwas weniger Arbeit macht, als selbst individuell formulierte Bewerbungen zu schreiben. VORHER beim Arbeitsamt die erstattung der Bewerbungskosten beantragen. Mach 4 € pro Bewerbung (wenn sie schriftlich erfolgt ist). Viele Firmen wollen sie nur noch Online. Auch das verhilft zur Reduzierung des Aufwandes. Unterlagen einfach Online speichern und immer den gleichen Schmodder versenen. Die Versandbestätigung ausdrucken und als Bewerbung deklarieren.

c) Arztbesuch. Sicher hast Du es im Kreuz? Über schreckliche Rückenschmerzen zu berichten ist keine Kunst. Die Angabe einer psychischen Belastung hilft schon, um ein Attest zu bekommen. REHA beantragen und so fort... Dann die Leistungsunfähigkeit dem JA anzeigen und Atteste beilegen.

d) 100% DDT zahlen. Damit keiner auf die Idee kommt, Dich wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170StGB) anzuzeigen. Die Ex ist allimentierten Wohlstand gewöhnt. Die wird noch ans Toben kommen, wenn der Geldfluss nachlässt und sie keine Dior-Klamotten mehr auf deine Kosten kaufen kann. Also, hier ist Vorsicht geboten!

e) Wer so viel auf der Kante hat, hat auch privat vorgesorgt. Laß halt die Rente pfänden. Nur Dein Guthaben muss von den Konten runter. Ob es zu eienr Pfändung kommen wird, steht noch in den Sternen. Manche geben irgendwann auf. Du wirst um einen Anwalt in Bezug auf eine Unterhaltsabänderungsklage sowieso nicht herum kommen. Spätestens dann, wenn das JA klagen sollte. Dann solltest Du vorbereitet sein und die entsprechenden (Krankheits-) Unterlagen und Atteste vorlegen können.
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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von i-wahn - 12-07-2017, 09:14
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 10:22
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 17:07
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RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 12-07-2017, 23:51
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 07:58
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 13-07-2017, 16:33
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 09:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 12:31
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Nappo - 13-07-2017, 13:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 14-07-2017, 12:07

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