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Schweiz: Mangelhafte Protokollierung KESB
#1
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/regi...y/15137060
http://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user...170033.pdf

"Das Obergericht schickt den Fall deshalb zurück nach Bülach - mit der Auflage, sich zügig an die Überarbeitung zu machen. Es betont in seinem Urteil, dass er schon mehrmals Urteile dieses Rates habe aufheben müssen, weil die Verfahrensleitung grob fehlerhaft gewesen sei. Vor allem bei der Protokollierung gebe es gravierende Mängel. Genützt haben die Rüffel bisher offenbar nicht."

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Sobald das Urteil mir vorliegt, werde ich dieser hier hineinstellen. Mangelhafte bzw. gefälschte Protokolle sind eine weit verbreitete Spezialität von Behörden in der Schweiz.
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#2
Den Trick kennen auch andere, sogar im Strafrecht.
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#3
(26-07-2017, 09:54)p__ schrieb: Den Trick kennen auch andere, sogar im Strafrecht.

Dort besonders und deswegen keine Aussagen ohne vorherige Akteneinsicht.
Es kommt einem das Grauen, wenn man solche Beiträge liest.

"Heute hängt man Beschuldigte an einzelnen Wörter aus Protokollen auf, von denen man garnicht weiss ob sie dies je so gesagt haben oder ob es sich um die Interpretation des
Protokollführers handelt"

Eine wirksame Verteidigung konzentriert sich auf das Ermittlungsverfahren.
Offenbar ist es aber durch die Justiz gewollt, dass Protokolle regelmässig ungenau oder gefälscht sind. 

https://www.docdroid.net/Fo0nN7z/protoko...rinzip.pdf
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#4
Deswegen sind ja auch Tonaufzeichnungen verboten. Man will ja bei seinen Mauscheleien nicht erwischt oder gar gestört werden.
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#5
Tonaufzeichnungen sind nicht perse verboten. Es kommt sehr drauf an, "was" aufgezeichnet wird.
Man kann sich darauf berufen, nur die eigenen gesprochenen Sätze aufzuzeichnen.
https://www.lawblog.de/index.php/archive...ermittelt/
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