Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 1 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Volljährige Tochter
#1
Hallo liebes Forum,
lese hier schon länger mit und habe nun auch mal eine Frage.Zum Anliegen:meine Tochter ist Im Mai 18 Jahre alt geworden und ich hatte einen bis zur Volljährigkeit befristeten Titel.Ende April hatte ich Post von Beistandschaft bekommen mit Aufforderung meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen abzugeben was ich auch getan habe.Durch meinen Anwalt habe ich dann aufgefordert ihrerseits mir Unterlagen ihrer Tätigkeit(sie besucht eine Berufsfachschule 2 Jahre lang wobei das erste Jahr vorbei ist,und ist dann technische Gestaltungsassistentin.)sowie Gehaltsnachweise der KM mir zukommen zu lassen.Bekommen habe ich eine abgelaufene Schulbescheinigung sowie 3 Gehaltszettel der KM über 400 Euro.Daraufhin ist erstmal gar nix mehr passiert bis KM bemerkt hat das ich im Juni keinen KU mehr überwiesen habe weil Titel ja abgelaufen ist.Umgehendst bekam ich eine Berechnung von der Beistandschaft wonach ich nach bereinigtem Netto 1987Euro zur Verfügung habe und somit 335Euro zu zahlen hätte.(zahle noch für meinen 15jährigen Sohn 365Euro tituliert.)Daraufhin habe ich durch meinen Anwalt mitteilen lassen das ich da so nicht mit beinverstanden bin,da mir die Unterlagen der KM nicht ausreichend erscheinen,sie lebt von Ehemann Nummer 2 getrennt und könnte ja auch Unterhalt von ihm bekommen was sie natürlich verneint.
Auch habe ich mitgeteilt das sie vorrangig SchülerBAfÖG beantragen muss.Habe aufgrund der fehlenden Schriftstücke angeboten 200 Euro pauschal für 1 Jahr zu bezahlen was jetzt abgelehnt wurde.Meine liebe Tochter teilte mir in einem Telefonat mit das sie mich dann eben verklagen würde.
Dazu noch ergänzend meint die Beistandschaft sie wäre priviligiert,mein Anwalt teilte mir mit er hätte einen ähnlichen Fall gehabt wo das Kind die gleiche Schule besucht hat und der Richter entschieden hat das Kind wäre eben nicht priviligiert(war halt leider nur ein anderes AG und nicht das mit dem ich es zu tun hätte).
Meine Frage wäre jetzt lasse ich es drauf ankommen oder zahle ich das geforderte?
Das Problem dabei ist verliere ich das Ding wenn es zum äussersten kommt kostet mich das ne Stange Geld,andersrum will ich aber auch nicht akzeptieren das die beiden mit so wenig Infos ihrerseits davonkommen.
Für Tipps Meinungen Anregungen wäre ich sehr dankbar.
LG Flusen
Zitieren
#2
Da Deine Tochter jetzt volljaerhig ist, waere es doch am besten Du verhandelst mit ihr selbst und einigst Dich ohne Gericht und Anwalt. Ihr habe ja offensichtlich noch Kontakt....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#3
(26-07-2017, 11:50)kay schrieb: Ihr habe ja offensichtlich noch Kontakt....

Zitat:Meine liebe Tochter teilte mir in einem Telefonat mit das sie mich dann eben verklagen würde

Aber keinen so guten, wie ich befürchte...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#4
Nein der Kontakt ist daneben,da hat KM für gesorgt.Und da KM sich um die Belange der Tochter kümmert brabbelt sie einfach alles nach.Man könnte auch sagen KM und Tochter sind nahezu identisch
Zitieren
#5
Dröselns wirs mal auf. Eine Berufsfachschule, die mit einem Berufsabschluss endet ist keine allgemeinbildende Schule mehr, somit ist die Dame keine privilegierte Volljährige. Bei 1987 EUR netto bist du aber trotz Unterhalt fürs nächste Kind noch teilweise leistungsfähig, der Selbstbehalt gegenüber nichtprivilegierten Volljährigen liegt bei 1300 EUR.

Die Voraussetzungen, um Unterhalt zu fordern sind eine aktuelle Bescheinigung über Schule oder Ausbildung, die absolviert wird. Fehlt. Ferner das Einkommen des anderen Elternteils. Beides ist in deinem Fall unzureichend und auch unglaubwürdig. Relevant ist das Einkommen der letzten 12 Monate, drei Gehaltszettel reichen nicht aus. Wie lebt denn die Ex von 400 EUR? Aus welchen Einnahmen bestreitet sie ihren Lebensunterhalt?

Kann durchaus sein, dass Tochter kein Bafög bekommt, weil Mutti sehr wohl noch Einnahmen hat, die sie aber vor dir verschleiert.

Einen Anwalt hättest du im jetzigen Stadium noch nicht gebraucht, der kostet sich aber jetzt schon Geld. Den brauchst du erst, wenn es zur Klage kommt. Aber so weit seit ihr noch nicht.
Zitieren
#6
(26-07-2017, 11:37)Flusen schrieb: Gehaltszettel der KM über 400 Euro

(26-07-2017, 11:37)Flusen schrieb: sie lebt von Ehemann Nummer 2 getrennt

(26-07-2017, 12:04)Flusen schrieb: Nein der Kontakt ist daneben,da hat KM für gesorgt.Und da KM sich um die Belange der Tochter kümmert brabbelt sie einfach alles nach.Man könnte auch sagen KM und Tochter sind nahezu identisch

Da hat die Tochter eine rosige Zukunft vor sich, wenn sie sich so weiter entwickelt (hat).

Ich drück dir die Daumen, Flusen.
Zitieren
#7
Auf gar keinen Fall freiwillig irgendwas zahlen!

Die Tochter, Kontakt hin oder her, hat die Voraussetzungen zu erfüllen, die für den Erhalt von Unterahltsleistungen erfoderlich sind.

Das sind zwei Dinge: Einkommensnachweise der Mutter für die letzten 12 Monate, analog der Einkommensnachweise des Vaters. Und eine AKTUELLE Schulbescheinigung, aus der hervorgeht, was sie wie lange noch wo mit welchem Ziel (Abschluss) macht.
Bringt die Tochter auch nur eines der beiden Dinge nicht bei, gibt es keinen Unterhalt.

Sie ist jetzt volljährig und muss lernen, dass das Leben kein Ponyhof ist. Wenn sie z.B. von einer Behörde was will und es fehlt ein Dokument, eine Unterschrift oder ein Stempel, dann gibt es da auch nix.

Ist doch einfach zu verstehen, oder?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#8
angeblich soll EX jetzt wohl ab diesem Monat 800 Euro verdienen was meiner Meinung nach auch nicht ausreichen würde um zu dritt zu leben.
Sicher Anwalt hätte ich noch nicht gebraucht,ist mir aber schon ganz lieb so.Zu dem priviligiertem oder eben nicht priviligierten KInd ist seine Meinung das jeder Richter das durchaus anders sehen könnte,das ist eben die Gefahr die ich sehe....
Sollte es allerdings so sein das sie nicht priviligiert wäre so könnte ich von meinem bereinigtem Netto noch eine Autofinanzierung von mtl. 300 Euro sowie Kredit bei Bank mtl.100 Euro und den minderjährigen Unterhalt abziehen sodass ich dann bei nur noch 1222 Euro Resteinkommen wäre....

(26-07-2017, 12:41)Austriake schrieb: Auf gar keinen Fall freiwillig irgendwas zahlen!

Die Tochter, Kontakt hin oder her, hat die Voraussetzungen zu erfüllen, die für den Erhalt von Unterahltsleistungen erfoderlich sind.

Das sind zwei Dinge: Einkommensnachweise der Mutter für die letzten 12 Monate, analog der Einkommensnachweise des Vaters. Und eine AKTUELLE Schulbescheinigung, aus der hervorgeht, was sie wie lange noch wo mit welchem Ziel (Abschluss) macht.
Bringt die Tochter auch nur eines der beiden Dinge nicht bei, gibt es keinen Unterhalt.

Sie ist jetzt volljährig und muss lernen, dass das Leben kein Ponyhof ist. Wenn sie z.B. von einer Behörde was will und es fehlt ein Dokument, eine Unterschrift oder ein Stempel, dann gibt es da auch nix.

Ist doch einfach zu verstehen, oder?

Sehe ich eigentlich auch so
Zitieren
#9
Da der Anwalt auch viel Geld kostet, wuerde ich versuchen ohne Gericht und den ganzen Mist einen Kompromiss zu finden. Nicht das Du nachher am Unterhalt sparst aber ueber die Anwalts- und Gerichtskosten draufzahlst. Plus das noch weiter vergiftete Verhaeltnis zur Tochter. Versuch Dich doch auf 250 Euro zu einigen und gut ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#10
@kay 
Das wäre sicher die beste Lösung nur leider ist Gegenseite nicht kompromissbereit
Zitieren
#11
(26-07-2017, 12:45)Flusen schrieb: Zu dem priviligiertem oder eben nicht priviligierten KInd ist seine Meinung das jeder Richter das durchaus anders sehen könnte

Der Richter mag sehen was er will, wenn er es falsch sieht muss er sich von der nächten Instanz belehren lassen. Die Frage nach der Privilegierung ist häufig und erschöpfend von den höheren Instanzen ausgeurteilt.

Entscheidend ist die Frage, was an der Berufsfachschule gemacht wird. Diese Schulen bieten ganz unterschiedliche Ausbildungsgänge an. Eine allgemeine berufliche Grundbildung in Vollzeit (das macht man oft als Wartezeit auf einen begehrteren Ausbildungsplatz, um seine Chancen zu verbessern) könnte noch als Privilegierung hingedreht werden, aber die ebenfalls angebotenen vollqualifizierenden Bildungsgänge mit Berufsabschluss führen definitiv nicht zu einer Privilegierung beim Unterhalt. Sie sind mit einer Ausbildung in einem Betrieb gleichzusetzen. Da deine Tochter einen Abschluss als gestaltungstechnischer Assistent machen wird und dies ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ist, ist die Sache eindeutig.

Die Einkommensbereinigung wegen Schulden ist da weit wackliger. Darauf würde ich mich viel weniger verlassen.
Zitieren
#12
(26-07-2017, 12:45)Flusen schrieb: angeblich soll EX jetzt wohl ab diesem Monat 800 Euro verdienen was meiner Meinung nach auch nicht ausreichen würde um zu dritt zu leben.


Sehe ich eigentlich auch so

Nicht herumspekulieren, was sein könnte und was nicht. Die Fakten müssen auf den Tisch.

Du musst im Moment nichts zahlen, in Verzug bist du auch nicht. Also schön gelassen abwarten, ob und wann Töchterchen die Unterlagen beibringt. Kannst ihr ja zwischenzeitlich den §263 StGB (Prozeßbetrug) zum Lesen geben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#13
Wenn das wirklich so ganz hart kommt (was ich tunlichst versuchen wuerde zu vermeiden) und die Exe ihr Einkommen verschweigt, wuerde ich da zur Not auch mit Hilfe eines Detektivs Nachweise erbringen. Den muss sie dann naemlich auch noch zahlen. ABER nochmals, solange es noch Moeglichkeiten gibt zu reden, sollte sich ein Kompromiss finden lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, das Exe und Toechterlein grosse Lust auf Gericht haben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#14
Habe ich eigentlich die Möglichkeit beispielsweise mir die Kontoauszüge meiner Ex und meiner Tochter der letzten 6 Monate geben zu lassen um nachzuvollziehen zu können ob Töchterchen einer Nebentätigkeit nachgeht und ob Ex wirklich kein Unterhalt vom Nochmann bekommt?
Zitieren
#15
Kontoauszüge nicht, aber z.B. letzte Steuererklärung, letzter Steuerbescheid. Wegen Unterhalt kannst ja mal ihren Ex-Next fragen, vielleicht plaudert der auch sonst interessantes aus :-)
Zitieren
#16
(26-07-2017, 13:38)Austriake schrieb: Nicht herumspekulieren, was sein könnte und was nicht. Die Fakten müssen auf den Tisch.

Eben, vorzulegen sind von der KM:
  1. Einkommensbescheide der letzten 12 Monate,
  2. Einkommenssteuererklärung für 2016,
  3. aktuelle Vermögensauskunft,
  4. Arbeitet die KM vollzeit? Wenn nein, warum nicht?
  5. Wohnt sie mietfrei und/oder mit einem/-r leistungsfähigen Lover/-in zusammen und ist ihr deshalb ein Wohnvorteil anzurechnen?

Von der Tochter sind vorzulegen:
  1. aktuelle Schulbescheinigung mit Information, wann und mit welchem Abschluß die Ausbildung voraussichtlich endet,
  2. Einkommensbescheide, falls sie nebenher sich etwas hinzuverdient,
  3. Vermögensauskunft,
  4. Schüler-Bafög-Bescheid (darauf achten, daß er richtig berechnet worden ist!).
Möglicherweise habe ich noch etwas vergessen.

Eigentlich ist es die Sache Deines Anwalts, die obigen Dokumente bei der Gegenseite einzufordern.

Und ganz wichtig:

DU bist NICHT für die Dokumente der KM verantwortlich, denn Du hast keinerlei rechtliche Handhabe, diese bei der KM einzufordern!

Für die Vorlage dieser Dokumente ist Deine Tochter zuständig! Sie muß sie bei der KM einfordern und dann Dir (bzw. Deinem Anwalt) vorlegen.

(26-07-2017, 13:38)Austriake schrieb: Du musst im Moment nichts zahlen, in Verzug bist du auch nicht. Also schön gelassen abwarten, ob und wann Töchterchen die Unterlagen beibringt. Kannst ihr ja zwischenzeitlich den §263 StGB (Prozeßbetrug) zum Lesen geben.

Eben!

Simon II
Zitieren
#17
(26-07-2017, 13:46)kay schrieb: Wenn das wirklich so ganz hart kommt (was ich tunlichst versuchen wuerde zu vermeiden) und die Exe ihr Einkommen verschweigt, wuerde ich da zur Not auch mit Hilfe eines Detektivs Nachweise erbringen. Den muss sie dann naemlich auch noch zahlen. ABER nochmals, solange es noch Moeglichkeiten gibt zu reden, sollte sich ein Kompromiss finden lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, das Exe und Toechterlein grosse Lust auf Gericht haben.

Die Damen bekommen von den Advokaten erzählt, dass man die Sache ganz bestimmt gewinnen werde - und glauben es dann auch. Die Advokaten müssen da noch nicht mal viel lügen, denn die Praxis der Rechtssprechung zeigt, dass sie mit 80%iger Wahrscheinlichkeit irgendwas gewinnen werden.

Andererseits - wenn es denn tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, weil die Kindsmutter keine Einkommensnachweise vorlegt - dann könnte man ja mal beantragen bei der Kindsmutter ein fiktives Einkommen anzunehmen, wie man es sonst gerne bei den unterhaltspflichtigen Vätern macht. Wenn das Familiengericht die Einkommensfiktion ablehnen sollte hat man schon den Aufhänger, das Urteil evtl. vom Oberlandesgericht kassieren zu lassen. Wichtig: das OLG nimmt keine neuen Sachverhalte zur Entscheidung an. Was nicht schon beim Familiengericht vorgetragen wurde (z.B. Einkommensfiktion), kann nicht neu vorgetragen werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#18
Hab ja nächste Woche Termin beim Anwalt da werde ich das mit ihm besprechen. Zahlen werde ich erstmal gar nichts. Ich fand mein Angebot mit 200 Euro äusserst fair.Ich danke euch allen für eure Meinungen das hilft schon sehr weiter.Bin es nämlich auch Leid ewig den Knecht zu machen
Zitieren
#19
Die Krux an solchen freiwilligen Angeboten ist halt, dass der Richter dann automatisch annimmt, dass Du diesen Betrag zahlen kannst. Drunter gehts dann nimmer.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#20
Ecosport arbeitet jetzt 3/4 Stelle als Friteuse Smile Warum nicht Vollzeit k A.Anwalt hat Gehaltsunterlagen von Nochmann eingefordert um zu prüfen ob Trennungsunterhalt ihr zusteht. Glaube aber nicht das wir die jemals zu Gesicht bekommen

Nicht Ecosport sondern ex blöd vom Handy aus....
Zitieren
#21
Ist das Verhältis zu deinem Sohn genauso bescheiden wie zur Tochter?
Wahrscheinlich musst du dich in drei Jahren auch mit ihm auseinandersetzen.
Vielleicht ist es möglich mit ihm zukünftige Unterhaltsfragen vernünftiger zu klären.
Zitieren
#22
Leider auch so....da hat KM ganze Arbeit geleistet
Zitieren
#23
(26-07-2017, 14:52)Flusen schrieb: Leider auch so....da hat KM ganze Arbeit geleistet

Um so wichtiger ist es, daß Du jetzt bei Deiner Tochter ein Exempel statuierst, damit Dein Sohn später nicht ebenfalls auf dumme Gedanken kommt.

Big Grin

Simon II
Zitieren
#24
Immer auch ein Exempel an den Müttern, die als treibende Kraft dahinter stehen.
Solche elenden Lernprozesse bei den Heranwachsenden sollte man wirklich massiv stören/unterbrechen.
Zitieren
#25
Das denke ich auch.Vor allen Dingen sehe ich es nicht ein immer alles offen zu legen und Gegenseite macht larifari und kommt damit durch
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  ausbildungskosten/schulkosten für volljährige tochter EsGehtNurUmKohle 14 6.402 27-07-2017, 21:01
Letzter Beitrag: fragender

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste