09-11-2017, 11:33
Am Anfang hast du von 1987 EUR Einkommen geschrieben, wenn das noch stimmt und du für das andere minderjährige Kind 365 EUR (sogar tituliert) zahlst, bist du schon noch leistungsfähig, aber nur mit 322 EUR, der angemessene Eigenbedarf beträgt 1300 EUR. Bafög wäre höher, deshalb glaube ich auch, dass der Bafög-Bescheid fehlerhaft ist, wenn dir ein bedarfsdeckendes Einkommen untergejubelt wird.
Das wäre sogar positiv. Die direkte Auseinandersetzung mit der Brut wäre zu Ende. Aber erst mal den Bescheid prüfen. Das Einkommen deiner Frau geht übrigens niemand was an.
Zitat:sodass dann das Land Niedersachsen mein Gläubiger wäre
Das wäre sogar positiv. Die direkte Auseinandersetzung mit der Brut wäre zu Ende. Aber erst mal den Bescheid prüfen. Das Einkommen deiner Frau geht übrigens niemand was an.