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22. Deutscher Familiengerichtstag zu Ende
#1
Der 22. Deutsche Familiengerichtstag ist zu Ende.
Die letzten Jahre habe ich den Familiengerichtstag immer etwas ausführlicher durchleuchtet und kommentiert. Dieses Jahr habe ich keine Lust mehr dazu, ausserhalb der Juristen scheint das auch nicht Viele zu interessieren, obwohl der DFGT immer ziemlich gut zeigte, was läuft und laufen wird.

Wer sich interessiert: Die Ergebnise der Arbeitkreise sind jetzt online, siehe https://www.dfgt.de
Es ging um Elternunterhalt, Wechselmodell, Sorgerecht, Umgangverweigerung und viele andere Themen.
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#2
Ich habe es auch nur überflogen.

Unterhalt rauf: Es wurde festgestellt, dass Unterhaltspflichtige keinen Arbeitsanreiz benötigen, da sie ja sowieso zur Arbeit verpflichtet sind. Deswegen sollte der SB generell auf den Wert für Nichterwerbstätige abgesenkt wird.

Umgang: Es wird festgestellt, dass sich Umgang nicht durchsetzen lässt. Das liegt aber nicht an den Gesetzen, sondern daran, dass sie nicht benutzt werden. Deswegen sollen die Gesetze nochmal geändert werden. Logisch oder?
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#3
@beppo:
Danke für die Zusammenfassung. Offensichtlich stand das Wohl der Kinder wieder mal im Vordergrund.
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#4
Ich findes das auch gut.
Dann kriegen die Kinder mehr und die Pflichtigen können sich das vollständig vom Jobcenter zurück holen.
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#5
Jetzt musst du nur noch Jura studieren, dich beim Deutschen Familiengerichtstag anmelden und eine flammende Rede für diese Vorschläge halten, damit die Juristenschaft davon überzeugt wird und mitzieht.
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#6
Das Problem ist u.a., dass jeder Trottel Gutachter werden kann. Von Qualität keine Spur. Häufig keinerlei wissenschaftlich fundierte Begründung. Alles aus dem Bauch heraus, aber da man ja ExpertIn ist, gilt dies als fundierte Expertenmeinung.
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#7
(26-07-2017, 19:05)beppo schrieb: Unterhalt rauf: Es wurde festgestellt, dass Unterhaltspflichtige keinen Arbeitsanreiz benötigen, da sie ja sowieso zur Arbeit verpflichtet sind. Deswegen sollte der SB generell auf den Wert für Nichterwerbstätige abgesenkt wird.

In welchem Papier steht das genau? Ist doch super, bringt mehr Geld für meine Kids und Krokodilstränen für meinen Sozialdezernenten. Zeigt m. E. aber auch ganz deutlich, daß aus den Mangelfällen aber auch wirklich gar nichts mehr rauszuholen ist.

(26-07-2017, 19:05)beppo schrieb: Umgang: Es wird festgestellt, dass sich Umgang nicht durchsetzen lässt. Das liegt aber nicht an den Gesetzen, sondern daran, dass sie nicht benutzt werden. Deswegen sollen die Gesetze nochmal geändert werden. Logisch oder?

Man möchte gerne etwas greifbares, einen Tatbestand (Umgangsverweigung) im Gesetzestext. Den kann man dann auch prima sanktionieren.
Konkrete Tatbestandsmerkmale umfasst die gesetzliche Regelung natürlich mal wieder nicht, so daß wie gehabt nach Gutsherrenart festgelegt wird, ob Umgangsverweigerung vorliegt. Ich sehe schon die richterlichen Begründungen im geistigen Auge vor mir:"...es kann hinten angestellt bleiben, ob in dem Fall x gegen y eine Umgangsverweigerung vorliegt, zumal der Gesetzgeber es unterlassen hat, entsprechende Tatbestandsmerkmale hinreichend zu konkretisierieren. Soweit der Prozessbevollmächtigte des Klägers die Auffassung vertritt, es fehle an einer aktiven Umgangsförderung durch den Betreuungselternteil, so wie es der §1684 Abs. 2 BGB in der Fassung v. xx.yy.zzzz vorsieht, so geht dies fehl. Denn die beklagte Partei hat glaubhaft versichert, die Kinder A und B stets wohlwollend zum Umgang mit dem Kläger animiert zu haben. Soweit der Kläger mit Schriftsatz v. xx.yy.zzzz vorträgt, das die Kinder von Verunglimpfungen des Klägers durch die Beklagte berichten und den Kontakt mit dem Kläger zeitweise sogar ablehnen, so liegt dies nach Auffassung der Kammer allein daran, daß der Kläger unzweifelhaft, durch sein wiederholt gezeigtes streitsüchtiges Verhalten in der Vergangenheit, maßgeblich dazu beigetragen hat. "
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#8
Du hast die Befähigung zum Richteramt....
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