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Trennung, Auszug von Ex, was nun ?
#3
Klingt unschön aber sollte aufgrund der Rahmendaten nicht zur häufigen Katastrophe führen. Möglicherweise ist "Ex" nicht ganz so verrückt drauf, immerhin konntet ihr euch auf Hausratteilung einigen.

Sofort Antrag auf Wechselmodell stellen. Das kann laut BGH-Beschluss auch als vorläufige Regelung angeordnet werden.

1. Aufforderung an Mutter; Frist 3 Tage (Einwurfeinschreiben)
2. Bitte Jugendamt um Vermittlung; Frist 4 Tage
3. Nach einer Woche könntest Du Antrag stellen.

Fragen:
Am Wohnort der Mutter gleiche Schule oder würde gewechselt?
Wie könnte Kind pendeln (sicherer Fahrradweg
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Trennung, Auszug von Ex, was nun ? - von CheGuevara - 31-07-2017, 01:33
RE: Trennung, Auszug von Ex, was nun ? - von Mercedes_AMG - 31-07-2017, 13:16

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