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Unterhaltsbedarf während Studium
#6
Vielen Dank einstweilen.

@ Simon II

von der Erbschaft weiss man durch die Schwester des Kindsvaters, sie ist Testamentsvollstreckerin. Würde die Erbschaft ausbezahlt, würde das reichen das gesamte Studium zu finanzieren. Da der KV aber keine Auskunft erteilt.....
Man wird hier noch etwas zuwarten, weil Erbschaftsangelegenheiten ihre Zeit brauchen. Wenn aber ein Jahr nach Ableben der Oma vergangen ist und immer noch nichts passiert ist, geht der Fall an die Staatsanwaltschaft.

Ansonsten bin ich bei dir, wenn es um die Aufstellung eines Finanzplans geht. Das hat erzieherische Wirkung, ohne Frage. Nur beisst sich hier die Katze in den Schwanz - ohne Auskunft über Einkommen keine Festlegung der Höhe des Ausbildungsunterhalts. Ohne Wissen über die Höhe des Ausbildungsunterhalts wird das Kalkulieren schwierig. Zudem: wenn der KV freiwillig 400.- € (zum Beispiel) anbietet, dann beträgt seine Verpflichtung mindestens das Doppelte. So ist er halt gestrickt. Der hat erst dann ein Geschäft gemacht, wenn er dabei jemanden besche.ssen konnte.

Da über das beantragte Stipendium auch noch nicht entschieden wurde, da Studienbeginn erst im Oktober 2018, können auch hier noch keine Einkünfte kalkuliert werden.

Man wird dem KV jetzt noch mal Gelegenheit geben, am BAFÖG-Antrag mitzuwirken. Tut er es nicht, wird der Antrag ohne ihn gestellt und die Dinge gehen ihren Gang.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsbedarf während Studium - von Austriake - 28-08-2017, 08:10
RE: Unterhaltsbedarf während Studium - von p__ - 28-08-2017, 11:37
RE: Unterhaltsbedarf während Studium - von p__ - 28-08-2017, 11:57

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