29-08-2017, 09:36
Der ISUV e.V. kokettiert mit Frau Barley, welche im Wahlk®ampf nun die Getrennterziehenden entdeckt haben will und zur Steuererleichterung einen "Bonus" ins Felde führt... Das findet der ISUV ganz toll, welches ich auch dort kommentiert habe. Wegen der Reaktionen könnte ich mich wahrscheinlich warm anziehen, wäre ich nicht mittlerweile nicht mehr ganz so zart besaitet wie zu Anfang...
https://www.isuv.de/getrennterziehende-a...de-eltern/
Immer wieder "schön", wenn sich Leute über Steuerrecht unterhalten, von dem sie keine Ahnung haben, um dann gleichermaßen den Rattenfängern aus der Politik auf den Leim gehen.
Worum geht es eigentlich? Um einen Kinderbonus in Höhe von 150 €! Watt hammer gelacht .... Was soll dieser Bonus denn bedeuten, außer das es sich um einen weiteren "Steuerfreibetrag" handeln könnte? Die Erklärung, was es für ein Bonus sei, bleibt freilich offen.
Selbst wenn dieser Bonus sich also verdoppelt, so ist er lediglich mit dem eigenen persönlichen Steuersatz zu betrachten. Man spart also den persönlichen Steuersatz auf eben diesen Bonus. Die Unterhaltsproblematik für getrennt lebende Elternteile ergibt sich aber meist nur bei normal bis gering verdienenden Arbeitnehmern, oder auch bei kleinen Selbständigen.
Und die haben alles andere als ein Steuerproblem, denn sie befinden sich ohnehin im Bereich des Grenzsteuersatzes.
Auch muss man keine neue Steuerklasse einführen, denn diese bedient die gleiche Augenwischerei, wie die der Steuerklasse 2, deren Auswirkung letztlich auch nur maginal ist.
Eine Lösung wäre vielmehr, die Steuerklasse 3 für getrennt lebende Elternteile, die sich nun haben scheiden lassen müssen, beizubehalten, statt sie in die Steuerklasse 1 zu stopfen, um sie dann mit einem "Bonus" zu beseelen, genau so, als wenn man einem Kind ein Bonbon gäbe, weil es nicht ins Kino durfte. Eine weitere neue Steuerklasse ist alleine deshalb schon entbehrlich.
Hier handelt es sich um eine weitere Zahlenspielerei der SPD, die genauso wenig wie die CDU eine wirkliche Entlastung möchte. Eine tatsächliche Entlastung gäbe es nur, wenn man die Grundfreibeträge erhöhen würde und eben auch dann, wenn man die Steuerklasse 1 für Unterhaltsverpflichtete aufheben würde. Denn vorher haben sie in der noch funktionierenden Familie ja auch "Unterhalt" gezahlt, durften aber die Entlastung durch die Steuerklasse 3 in Anspruch nehmen.
Aber - wie schon die Gerichte festgestellt haben wollen - ist ja Kindesunterhalt, genauso wie neuerdings die Kosten einer Scheidung, eben keine außergewöhnliche Belastung und man wird in der Politik zu verhindern wissen, dies auszuhebeln.
Ein solcher Bonus käme also ohnehin nur wieder denen zu Gute, die sich ohnehin als finanziell priviligiert bezeichnen können, genauso wie auch der Kinderfreibetrag ein Geschenk an die Reichen war. Nur hat das nie jemand verstanden.
So lange, wie diese Vorschläge nicht wirklich ausgegoren sind, sind sie das Papier nicht wert auf dem sie stehen und verkomplizieren nur das Steuerrecht aufs Neue.
Genauso nervend wie dämlich ist die Debatte über die Freibeträge in Sachen Unterhalt. Sie sind jederzeit auszuhebeln und werden es auch. Einerseits ersetzt durch fiktives Einkommen und davon können betroffene Väter ein Liedchen singen, andererseits durch den § 850 d ZPO, welcher ein Pfänden auf das sozialrechtliche Minimum möglich macht. Freibeträge? Pustekuchen!
Würde man es hier ehrlich meinen, näme man schlicht auch den Pfändungsfreibetrag, der auch für "Normalgläubiger" gilt und die Sache wäre geregelt. Wäre da nicht die Unterhaltsmaximierungsindustrie, die sich über den Bonus kaputt lachen wird und ihn durch die Hintertür kassiert. Du bekommst einen Bonus? Schön! Dann bist Du ja jetzt leistungsfähiger...
https://www.isuv.de/getrennterziehende-a...de-eltern/
Immer wieder "schön", wenn sich Leute über Steuerrecht unterhalten, von dem sie keine Ahnung haben, um dann gleichermaßen den Rattenfängern aus der Politik auf den Leim gehen.
Worum geht es eigentlich? Um einen Kinderbonus in Höhe von 150 €! Watt hammer gelacht .... Was soll dieser Bonus denn bedeuten, außer das es sich um einen weiteren "Steuerfreibetrag" handeln könnte? Die Erklärung, was es für ein Bonus sei, bleibt freilich offen.
Selbst wenn dieser Bonus sich also verdoppelt, so ist er lediglich mit dem eigenen persönlichen Steuersatz zu betrachten. Man spart also den persönlichen Steuersatz auf eben diesen Bonus. Die Unterhaltsproblematik für getrennt lebende Elternteile ergibt sich aber meist nur bei normal bis gering verdienenden Arbeitnehmern, oder auch bei kleinen Selbständigen.
Und die haben alles andere als ein Steuerproblem, denn sie befinden sich ohnehin im Bereich des Grenzsteuersatzes.
Auch muss man keine neue Steuerklasse einführen, denn diese bedient die gleiche Augenwischerei, wie die der Steuerklasse 2, deren Auswirkung letztlich auch nur maginal ist.
Eine Lösung wäre vielmehr, die Steuerklasse 3 für getrennt lebende Elternteile, die sich nun haben scheiden lassen müssen, beizubehalten, statt sie in die Steuerklasse 1 zu stopfen, um sie dann mit einem "Bonus" zu beseelen, genau so, als wenn man einem Kind ein Bonbon gäbe, weil es nicht ins Kino durfte. Eine weitere neue Steuerklasse ist alleine deshalb schon entbehrlich.
Hier handelt es sich um eine weitere Zahlenspielerei der SPD, die genauso wenig wie die CDU eine wirkliche Entlastung möchte. Eine tatsächliche Entlastung gäbe es nur, wenn man die Grundfreibeträge erhöhen würde und eben auch dann, wenn man die Steuerklasse 1 für Unterhaltsverpflichtete aufheben würde. Denn vorher haben sie in der noch funktionierenden Familie ja auch "Unterhalt" gezahlt, durften aber die Entlastung durch die Steuerklasse 3 in Anspruch nehmen.
Aber - wie schon die Gerichte festgestellt haben wollen - ist ja Kindesunterhalt, genauso wie neuerdings die Kosten einer Scheidung, eben keine außergewöhnliche Belastung und man wird in der Politik zu verhindern wissen, dies auszuhebeln.
Ein solcher Bonus käme also ohnehin nur wieder denen zu Gute, die sich ohnehin als finanziell priviligiert bezeichnen können, genauso wie auch der Kinderfreibetrag ein Geschenk an die Reichen war. Nur hat das nie jemand verstanden.
So lange, wie diese Vorschläge nicht wirklich ausgegoren sind, sind sie das Papier nicht wert auf dem sie stehen und verkomplizieren nur das Steuerrecht aufs Neue.
Genauso nervend wie dämlich ist die Debatte über die Freibeträge in Sachen Unterhalt. Sie sind jederzeit auszuhebeln und werden es auch. Einerseits ersetzt durch fiktives Einkommen und davon können betroffene Väter ein Liedchen singen, andererseits durch den § 850 d ZPO, welcher ein Pfänden auf das sozialrechtliche Minimum möglich macht. Freibeträge? Pustekuchen!
Würde man es hier ehrlich meinen, näme man schlicht auch den Pfändungsfreibetrag, der auch für "Normalgläubiger" gilt und die Sache wäre geregelt. Wäre da nicht die Unterhaltsmaximierungsindustrie, die sich über den Bonus kaputt lachen wird und ihn durch die Hintertür kassiert. Du bekommst einen Bonus? Schön! Dann bist Du ja jetzt leistungsfähiger...