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Unterhaltshöhe änderbar?
#1
Hallo Leute, ich habe heute erstmals ein Schreiben über rückständige Unterhaltszahlungen bekommen, wo ich auch gleichzeitig gebeten wurde mein Einkommen zu entblößen, also mein ALG II. Mehr habe ich nicht. Es handelt sich um eine monatliche Summe von mindestens (steht so da) 175€ die ich zahlen soll und dazu habe ich folgende Fragen:

- im Schreiben steht mindestens 175€. Diese Summe wurde vor meiner Bekanntmachung von ALGII festgesetzt. wenn ich da morgen jetzt hingehe und denen melde, dass ich ALG II beziehe, könnte ich die Summe herabsetzen lassen?

- Wie sind die auf 175€ gekommen, wenn die keine Ahnung haben wie viel Geld ich überhaupt habe? 

- Einen Titel über den Unterhaltsanspruch gibt es nicht, ich habe diesen nicht erfüllt steht da. Was genau bedeutet das für mich?

Danke.
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#2
Um was geht es denn? Kindesunterhalt? Wie alt ist das Kind? Wurdest du schon früher einmal aufgefordert, Auskunft über dein Einkommen zu geben? Wenn kein Titel existiert und kein Unterhalt gefordert wurde, sind auch keine Schulden entstanden.
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#3
....und zugleich würde ich mal nachrechnen (lassen), ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht. Du bist der klassische Mangelfall, nicht leistungsfähig.

Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob nicht eine Aufstockung in Höhe des Unterhaltsbetrages möglich ist, aber da bin ich kein Experte.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(04-10-2017, 19:14)p__ schrieb: Um was geht es denn? Kindesunterhalt? Wie alt ist das Kind? Wurdest du schon früher einmal aufgefordert, Auskunft über dein Einkommen zu geben? Wenn kein Titel existiert und kein Unterhalt gefordert wurde, sind auch keine Schulden entstanden.

Hallo, es geht um Kindesunterhalt eines 5 jährigen Kindes. Ich wurde bisher nur in diesem Schreiben aufgefordert mein Einkommen zu geben und in diesem Schreiben wird auch Unterhalt rückwirkend gefordert, für die letzten Paar Monate, der Zeitraum ab dem das JA sich gemeldet hat und wissen wollte ob ich der Vater bin.  Ansonsten existiert da kein Titel laut diesem Schreiben.

(05-10-2017, 15:33)Austriake schrieb: ....und zugleich würde ich mal nachrechnen (lassen), ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht. Du bist der klassische Mangelfall, nicht leistungsfähig.

Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob nicht eine Aufstockung in Höhe des Unterhaltsbetrages möglich ist, aber da bin ich kein Experte.

Also der Typ vom JA hat sich bei mir gemeldet und gesagt, dass ich aktuell nicht leistungsfähig bin und erst wenn ich es wieder bin auch dann eine Zahlungsaufforderung kommt. Was bedeutet das aber im Klartext? Die Schulden häufen sich weiter an aber weil ich aktuell nicht leistungsfähig bin werde ich nicht gejagt? Oder ist es eher so dass ich auch keine Schulden aktuell habe, weil ich nicht leistungsfähig bin?
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#5
(19-10-2017, 17:30)Markus Müller schrieb: Oder ist es eher so dass ich auch keine Schulden aktuell habe, weil ich nicht leistungsfähig bin?

Genau so ist es: Ohne Titel keine Schulden!

Simon II
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