20-10-2017, 11:29
Danke für den Hinweis aber dies hat mein Anwalt berücksichtigt.
Jetzt hab ich noch eine Frage für die Zukunft. Wenn ich mit meiner jetzigen Freundin innerhalb des nächsten Jahres heiraten würde oder vielleicht sogar ein gemeinsames Kind bekommen sollte. In wie weit würde sich der Betreuungsunterhalt an meine Ex verringern. Bzw. Würde sich auch der KU für mein erstes Kind ändern?
Jetzt hab ich noch eine Frage für die Zukunft. Wenn ich mit meiner jetzigen Freundin innerhalb des nächsten Jahres heiraten würde oder vielleicht sogar ein gemeinsames Kind bekommen sollte. In wie weit würde sich der Betreuungsunterhalt an meine Ex verringern. Bzw. Würde sich auch der KU für mein erstes Kind ändern?