20-10-2017, 11:34
Heirat ändert gar nichts.
KU hat Vorrang vor BU.
Du musst also zu erst aus deinem verfügbaren Einkommen nach SB die Kinder bedienen.
Wohnt das zweite Kind nicht in deinem Haushalt, bist Du auch unterhaltspflichtig.
Erst die Summe, die nach Abzug beider KU bis zum SB für BU überbleibt, musst Du dann an die Ex als BU zahlen.
KU hat Vorrang vor BU.
Du musst also zu erst aus deinem verfügbaren Einkommen nach SB die Kinder bedienen.
Wohnt das zweite Kind nicht in deinem Haushalt, bist Du auch unterhaltspflichtig.
Erst die Summe, die nach Abzug beider KU bis zum SB für BU überbleibt, musst Du dann an die Ex als BU zahlen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.