24-10-2017, 11:01
Der Rat von fragender bezog sich nicht auf dein tatsächliches Leben, sondern auf dein Planspiel für die Zukunft aus #9.
Zu beachten ist auch, dass die Zahl der festen Regeln im Unterhaltrecht geringer wie gedacht ist. Ein Richter kann dir da ganz schön in die Parade fahren. Altbekannt sind die Tricks mit dem Selbstbehalt. Beispiel: Du plädierst auf Mangelfall und argumentierst, du würdest unter den Selbstbehalt rutschen weil du ja jetzt für zwei statt ein Kind Unterhalt zahlen müsstest und dafür würde dein Einkommen nicht reichen. Tja, und dann zieht der Richter die Haushaltsersparnis wegen Zusammenleben mit neuer Partnerin aus der Robe, kürzt die deinen Selbstbehalt mal eben um 25% - und schwupps bist du wieder voll leistungsfähig. Die Planbarkeit des Lebens als Unterhaltspflichtiger nimmt generell stark ab.
Neue lange Verpflichtungen einzugehen, um alte kurze Verpflichtungen zu vermindern wäre ein schlechter Tausch.
Zu beachten ist auch, dass die Zahl der festen Regeln im Unterhaltrecht geringer wie gedacht ist. Ein Richter kann dir da ganz schön in die Parade fahren. Altbekannt sind die Tricks mit dem Selbstbehalt. Beispiel: Du plädierst auf Mangelfall und argumentierst, du würdest unter den Selbstbehalt rutschen weil du ja jetzt für zwei statt ein Kind Unterhalt zahlen müsstest und dafür würde dein Einkommen nicht reichen. Tja, und dann zieht der Richter die Haushaltsersparnis wegen Zusammenleben mit neuer Partnerin aus der Robe, kürzt die deinen Selbstbehalt mal eben um 25% - und schwupps bist du wieder voll leistungsfähig. Die Planbarkeit des Lebens als Unterhaltspflichtiger nimmt generell stark ab.
Neue lange Verpflichtungen einzugehen, um alte kurze Verpflichtungen zu vermindern wäre ein schlechter Tausch.