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EX nimmt Anlauf auf Umzug 450km
#29
(17-04-2020, 10:35)p__ schrieb: Mit Rechtskraft des Beschlusses verlierst du also das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Genau

(17-04-2020, 10:35)p__ schrieb: Taktisch war Antrag 2 ein Fehler, ein Entscheid nach §1628 BGB wäre besser gewesen
Ja verdammt du hast Recht. Ich hatte den Anwalt kurz vor der Verhandlung nochmal gefragt ob es vielleicht sinnvoll wäre, meinen Antrag auf ABR zurückzuziehen. Er hat es dann vermutlich vergessen, und ich in der Ungewohnten Situation auch. Ich nehme an, dass sich das jetzt nicht mehr verändern lässt... Sad

(17-04-2020, 10:35)p__ schrieb: Die Jugendamtsaussage überrascht mich etwas, wenn sie so klar war wie du schreibst.

Das Jugendamt hat wörtlich folgendes geschrieben:
"Sollte es zu keiner Einigung kommen, wiegt aus unserer Sicht das Bedürfnis der Kinder nach regelmäßigem Kontakt zu beiden Elternteilen und damit eine emotionale Balance höher, als die aufgeführten Gründe der Mutter. Die Mutter hat laut Aktenlage signalisiert, dass wenn keine Einigung erfolgen sollte [Anm: gemeint damit, wenn Sie kein Recht bekommt], sie nicht verziehen wird.

Ein Eingriff in die elterliche Sorge ist aus unserer Sicht nicht geeignet, um eine Klärung des Aufenthaltes der Kinder herbeizuführen. [...]"



(17-04-2020, 10:58)Voldemort schrieb: ich hab noch nicht ganz verstanden, wieso die Kinder bis zur Rechtskraft des Urteils/nächste Instanz zu dir müssen? Aktuell habt ihr doch beide noch das ABR?

Die Mutter tritt anfang Mai eine neue Arbeitstelle an ihrem neuen Wohnort an. Da sie die Kinder nach wie vor ohne meine Zustimmung nicht mitnehmen kann müssen sie bei mir bleiben.



(17-04-2020, 14:53)Zahlesel_RUS schrieb: wenn sie per Post zu spät ankommt, dann hast du verloren

Ah ok. Die Frist für die Beschwerde ist erst mitte Mai, ist klar dass ich diese einhalten muss. Danke für die Klarstellung.



(17-04-2020, 12:27)kay schrieb: Und wie p schon geschrieben hat, wenn das JA sich wirklich so klar gegen den Umzug positioniert hat, bei dem Punkt vorm OLG ansetzen. Gut waere auch wenn Du flexibel bist und die Kinder im Zweifellsfall tagsueber besser betreuen kannst als die "Mutter" mit einem klassischen starren Angestelltenverhaeltnis.
Alles machbar und auch nachweisbar. Danke!

@Arminius: Hast ne PN
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EX nimmt Anlauf auf Umzug 450km - von wuerzig - 02-11-2017, 10:59
RE: EX nimmt Anlauf auf Umzug 450km - von p__ - 02-11-2017, 12:08
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