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"Neue" Düsseldorfer Tabelle 2018
#1
Die Unterhaltsmaximierer haben sich was neues Einfallen lassen - an den Grundfehlern wird nichts geändert.

Zitat:http://www.tagesschau.de/inland/unterhal...e-103.html
Auch Einkommensgruppen werden angehoben

Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1900 Euro statt wie bisher bis 1500 Euro und endet mit bis 5500 Euro statt bisher bis 5100 Euro.

Die Erhöhung der Einkommnsgruppen führt zu einer massiven Verschlechterung in den Einkommensbereichen unter 2000 Euro netto und für Eigenheimbesitzer, mit geringen Wohnkosten. Das betrifft nicht zu wenige. Dagegen werden höhere Enkommensgruppen entlastet (insbesondere die, die es ernst nahmen, immer nur für 1-2 Jahre zu titulieren, können jetzt schneller korrigieren).

Und natürlich der Staat entlastet sich selbst, weil er immer "Mindestunterhalt" von Niedriglöhnern verlangen wird.

Dagegen: der Umgang und die Betreuung durch den unterhaltspflichtigen Vater/Mutter  ist weiter nichts wert.
 Das ist der eigentlich Skandal.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/...e-2018.pdf

Hier ein anderer Link.

Ich sehe das nicht so negativ. Wenn ich mir die Stufe 115 % ansehe, so durfte Mann 2.300 bis 2.700 bereinigt verdienen.

Diese Werte erhöhen sich auf 2.700 bis 3.100.

Die Möglichkeit des Mehr-Verdienens ohne Änderung der Unterhaltsstufe sehe ich zunächst positiv.

Den Rest habe ich noch nicht gelesen.
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(Donovan)
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#3
Gibt es eine Übersicht, die das Auseinanderdriften von Unterhaltsverpflichtungen und allgemeiner Inflationsrate in den letzten Jahren ausweist? Gefühlt habe ich den Eindruck, dass sich die Steigerung beim Unterhalt immer mehr beschleunigt - auch und gerade in Zeiten niedriger Inflation.
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#4
(07-11-2017, 08:22)finearts60 schrieb: Gibt es eine Übersicht, die das Auseinanderdriften von Unterhaltsverpflichtungen und allgemeiner Inflationsrate in den letzten Jahren ausweist? Gefühlt habe ich den Eindruck, dass sich die Steigerung beim Unterhalt immer mehr beschleunigt - auch und gerade in Zeiten niedriger Inflation.

Der Laden fällt immer mehr auseinander. Die Politik hat ja wieder schöne Versprechungen an die Hätschelkinder der Nation gemacht. Das muß ja nun auch irgendjemand bezahlen. In diesem Fall vor allem die, die weniger als 2.000 Euro monatlich verdienen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Ah, die Gesetze schreibenden Richter aus Düsseldorf mal wieder. Diesmal schon vor Weihnachten :-)

Da die meisten Väter sowieso fast oder ganz Mangelfall sind, kommentiere ich das mal aus Sicht dieser Mehrheit:

- wer Mindestunterhalt zahlt, zahlt künftig mehr, alle anderen durch den anderen Tabellenzuschnitt eher nicht, wenn er eine Neueinstufung schafft. Es handelt sich also um eine Schlechterstellung der ohnehin belasteten unteren Einkommen und eine relative Besserstellung der oberen. Die Höhe des Mindesunterhalt legt übrigens das Bundesministerium der Justiz und damit Herr Maas trotz seiner Abwahl fest, das muss von niemand sonst genehmigt werden,.

- der Selbstbehalt steigt nicht. Ist ja auch logisch für die Richter, schliesslich steigt der grösste Ausgabeposten, die Mieten in diesem Lande ja auch nicht, wie das Oberkommando genau weiss (Vorsicht, Ironie). Der Mietspiegelindex ist natürlich Fake-News.

- weiterhin gespannt sein darf man auf die Leitlinien, dort zeigen sich die echten Trends.
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#6
Hallo zusammen,

was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?

Beispiel: Titel über 128% vom Mindestunterhalt

DDT 2017: Stufe 6 (3.100-3.500) --> Zahlbetrag 342 €
DDT 2018: Stufe 6 (3.500-3.900) --> Zahlbetrag 349 €

Bei unveränderten bereinigten Einkommen (z. B. 3.300) müsste man entweder klagen oder ungerechtfertigt 32 € monatlich mehr bezahlen als man muss. 

Das ist wohl der "Tarif auf Rädern" um Inflationsanpassungen automatisch zu berücksichtigen. Im Steuerrecht kriegen sie das leider nicht hin.

Für die Anwälte ist es wohl ein Arbeitsbeschaffungsprogramm.

Grüße

Lullaby
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#7
(07-11-2017, 11:24)Pajo schrieb: So las ich in den Medien, sollte dies in der Praxis zu einer Verringerung um mehr als 5% beim Unterhalt führen, gilt wieder die alte DDT. Weniger geht nicht, es kann nur nach oben gehen.

Wo stand das? Eigentlich läuft es (immer schon) so: Wenn eine Abänderung der Unterhalts weniger als 10% Änderung ergeben würde, ist eine Klage nicht zulässig. Das heisst, wenn du egal aus welchem Grund weniger zahlen müsstest, wird das abgelehnt, wenn der neue Unterhalt nur bis zu 10% vom alten Unterhalt abweicht.

Eine Neueinstufung in eine neue Tabellenstufe kann also nur gelingen wenn
  • Pflichtiger und Berechtigter damit einverstanden sind oder
  • ein bestehender Unterhaltstitel erfolgreich vor Gericht angegriffen wird, wofür unter anderem nötig ist dass der neue Unterhalt sich um mehr als 10% vom alten Unterhalt unterscheidet oder
  • aus irgendeinem Grund kein Titel besteht oder ein Titel endet, weil er befristet ist.

Aber richtig, dass das alles ohnehin nur die interessiert, die sich noch im Unterhalthaltsrecht bewegen, für die, die sich im Vollstreckungsrecht bewegen ändert sich nichts :-)
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#8
(07-11-2017, 11:43)Lullaby schrieb: was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?

Ja, auch für die Prozentwerte ändert sich der Zuschnitt. Genau dasselbe Problem wie wenn "Tabellenstufe" im Titel stehen würde. Plötzlich ist man in der falschen (zu hohen) Stufe eingeordnet, muss mit dynamischem Titel vollautomatisch mehr zahlen, obwohl man laut korrekter Stufe weniger müsste...

Das sind die üblichen Idiotismen, die Jahr für Jahr hervorgekrochen kommen. Und wie nicht nur ich seit Jahren betone ist dieser Wahnsinn volle Absicht. Die meisten Länder, zum Beispiel Nachbar Österreich setzen Unterhalt nach Prozensatz vom Einkommen fest statt sich mit Tabellenstufen und fast 100 Einträgen in einer Tabellematrix abzugeben.
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#9
Um mal was positives zu nennen, schafft es aber einen Anreiz, mehr zu verdienen.
Man kann jetzt 400,- € mehr verdienen, ohne in die DDT zu rutschen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#10
Es ist die Erkenntnis gereift ist, dass der Anreiz zu Einkommen erhöht werden muss.

Wenn Mann Unterhalt für ein Kind bezahlen muss, dann ist der Anreiz gegeben. Bei mehr als einem Unterhaltsberechtigten bleibt es bei kaum lösbarer Belastung.

Aber im Vergleich der bisherigen Änderungen sind die 400 EUR eine erhebliche Anpassung - die über die letzten Jahre eigentlich hätten schon vollzogen werden müssen.
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#11
(07-11-2017, 22:21)Antragsgegner schrieb: Um mal was positives zu nennen, schafft es aber einen Anreiz, mehr zu verdienen.
Man kann jetzt 400,- € mehr verdienen, ohne in die DDT zu rutschen.

Ich sehe da nix positives. Der Mindestunterhalt ist doch das absolute Mantra bei den Familienrichtern.
Das wird also eher so sein, daß man gezwungen wird, diese 400 Euro dazuzuverdienen.
Und wer weniger als 1900 Euro mtl. verdient, der ist doch nicht unterhaltsbefreit? Der muß eben alles bis auf 1080 abdrücken, wenn er mehrere Kinder zu alimentieren hat. Selbst wenn es nur 1 ist, dann ist die Verteilmasse für
den BU grösser. Vielleicht solltet ihr den Beitrag #5 noch mal genau lesen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
Der Vorteil für die gesetzgebende Düsseldorfer Richterclique ist, dass sie weder die Tabelle noch Veränderungen irgendwie begründen müssen, schon gar nicht vor den zwei Millionen, die damit zwangsbeglückt sind. Richter begründen sowieso ungern.

Man kann auch nur die Zahlen betrachten: Arme Pflichtige zahlen rund 2% mehr, reichere Pflichtige auch, wenn tituliert oder 2% weniger wenn nicht tituliert oder neu. Durchaus ein Trend der Zeit. Unten wird mit Fest- Grund- und Sockelbeträgen besonders gerne abkassiert, oben gibts dann Rabatte. Wer hat, dem wird gegeben.

Die grösste Gruppe der Pflichtigen liegt schon seit gut 15 Jahren im Mindesunterhalt, als kurz nach der Jahrtausendwende unsere Lieblingspolitiker von SPD und Grüne mehrere "Reformen" (vor allem die üble und mustergültig kaputte Reform des damaligen §1612b) brachten und die Unterhaltskurve ganz besonders steil anstieg und damit auch die Mindestunterhaltsgruppe. Das Geld anderer Leute ausgeben können diese Parteien ganz besonders gut.

Richter rechnen auch ungern bzw. können es nicht. Vielleicht liegt die Motivation in einer weiteren Vereinfachung. Schliesslich läuft es ja doch meistens auf Mindestunterhalt raus (der jetzt erhöht wurde) und das betrifft jetzt eine noch grössere Gruppe. Wieso wird dieser Ansatz nicht einfach zu Ende gedacht, ein fixer Mindestunterhalt für alle Kinder eingesetzt und stattdessen die Pflichtigen in Gruppen eingeteilt? Man könnte den Unterhalt "angleichen" und eine "Gerechtigkeitslücke" schliessen. Der VAMV schlägt ja sowas wie 700 EUR vor. plus Kindergeld. Die hätte dann jeder einheitlich zu zahlen. Und die Pflichtigen werden eingeteilt in drei Gruppen:

Gruppe 1 kann zahlen. Keine weiteren Diskussionen. Gelegentlich ein Bonus, um die Zahlungsbereitschaft zu halten. Eigenes Beratungszimmer im Jugendamt mit gepolsterten Stühlen, steuerliche Anrechnung weiterer teurer Geschenke an die Kinder durch den Pflichtigen. Sticker fürs Hemd mit Aufschrift "vorbildlicher Vater". Die Business Class der Pflichtigen.

Gruppe 2 kann nicht alles zahlen, hat aber Ressourcen die sich verwerten lassen. Die werden dann "mobilisiert". Streichung des Erholungsurlaubes, Verpflichtung zu Überstunden, Zwang zur vorzeitigen Verwertung anstehender Erbschaften etc. Im Jugendamt warten sie draussen im Regen und erhalten ihre Anweisungen durchs Fenster. Die Holzklasse.

Gruppe 3 kann nicht alles oder nichts zahlen und hat auch keine Ressourcen. Die werden dann "verwertet". Mal eine Niere spenden oder das linke Auge. Bringt Geld. Oder Einsatz in Minenräumkommandos an den Brennpunkten der Welt. Bringt Halbwaisen- oder Hinterbliebenenrente fürs Kind und eine bessere Welt. Im Jugendamt warten sie nirgends, die Einsatzkräfte kommen nachts zum Zugriff und beginnen sogleich mit der Verwertung.

Natürlich alles wie bisher vom Gesetzgeber in Düsseldorf festgelegt und damit gerichtsfest und legal. Zur Begründung verweisen wir auf die einschlägige juristische Literatur, kaufen sie bitte über folgenen Link zu 998,99 EUR: amazon.de/provision_olg_duesseldorf/unterhalt_fuer_alle.html
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#13
(08-11-2017, 11:51)p__ schrieb: Man kann auch nur die Zahlen betrachten: [...] Unten wird mit Fest- Grund- und Sockelbeträgen besonders gerne abkassiert, oben gibts dann Rabatte. Wer hat, dem wird gegeben.
Habe gerade mal meine Zahlen angeschaut ...
Auch aufgrund erzwungener Schwerpunktverschiebung (Familie <-> Beruf) hat sich mein "unterhaltsrelevantes" Einkommen sehr positiv entwickelt (2008-2017: +45%).
Der Kindesunterhalt ist im selben Zeitraum (Basisbetrag, EK-Stufen und Altersklassenverschiebung) um läppische 118% nach oben gegangen.
Netto nach Unterhalt ergibt das ca. 15% mehr.

Das ist sicherlich gut (und nicht repräsentativ) ... einen Rabatt kann ich aber nicht erkennen.

Einen Orden habe ich dafür auch nie bekommen (und in den Augen der KM zahle ich selbstverständlich viel zu wenig).

Anders ausgedrückt: Eine Neiddebatte halte ich an dieser Stelle für kontraproduktiv.

Die richterliche Allmacht und Willkür geht auch "vermeintlichen" Gutverdienern auf den Senkel.
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#14
(08-11-2017, 14:52)united schrieb: Die richterliche Allmacht und Willkür geht auch "vermeintlichen" Gutverdienern auf den Senkel.

Oh ja. Hat gerade heute morgen wieder jemand erlebt:

"Heute Verhandlung gehabt, habe die Verhandlung vorzeitig verlassen. Die lassen mir einen Selbstbehalt von 776€."

zzgl. 11.000 Euro zum abstottern für die letzten 2 Jahre.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Für die Statistik ist es doch gut. Jetzt gibt es weniger "Unterhaltspreller" die durchs Dorf getrieben werden. Weil prozentual mehr Leute in die unterste Stufe fallen die zahlen können.

Meine Freundin meint sogar sie bekäme nun ab 2018 weniger Unterhalt für Ihre Tochter, weil ihr Ex eine stufe runter rutschen würde. Allerdings ist bei ihr auf 110% tituliert. Aber dann wird es meiner Ansicht nach eher mehr, weil nicht die Stufe tituliert ist. Aber die beiden haben eh ihre eigenen Deals und verstehen sich gut...
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#16
Eben gesehen, es steht sogar in der neuen Tabelle:

"Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe entsprechen dem Mindestbedarf gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.09.2017"

Die Wahl war vorher, die Erhöhung dieses Mindestbedarfs ist das Abschiedswerk eines zu diesem Zeitpunkt bereits abgewählten SPD-Justizministers. Die Unterlassung einer entsprechenden Selbstbehaltserhöhung ist übrigens das Werk der berobten Düsseldorfer Gernegrosse. Am Wähler gescheiterte Politiker und Richter Hand in Hand.
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#17
(07-11-2017, 11:43)Lullaby schrieb: was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?

Beispiel: Titel über 128% vom Mindestunterhalt

DDT 2017: Stufe 6 (3.100-3.500) --> Zahlbetrag 342 €
DDT 2018: Stufe 6 (3.500-3.900) --> Zahlbetrag 349 €

Würde es etwas bringen, nicht die Stufe X zu titulieren, sondern die Stufe, die dem durchschnittlichen bereinigten Nettomonatsgehalt X entspricht?
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#18
(10-11-2017, 17:57)Pfanne schrieb:
(07-11-2017, 11:43)Lullaby schrieb: was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?

Beispiel: Titel über 128% vom Mindestunterhalt

DDT 2017: Stufe 6 (3.100-3.500) --> Zahlbetrag 342 €
DDT 2018: Stufe 6 (3.500-3.900) --> Zahlbetrag 349 €

Würde es etwas bringen, nicht die Stufe X zu titulieren, sondern die Stufe, die dem durchschnittlichen bereinigten Nettomonatsgehalt X entspricht?

Ich verstehe jetzt nicht genau was du meinst. Der Titel ist ein Gerichtsurteil von vor ein paar Jahren und entsprach damals dem bereinigten Nettomonatsgehalt nach Gerichtsberechnung. Nach der neuen DDT ab 2018 müsste ich beim gleichen Nettomonatsgehalt weniger zahlen, durch bestehenden Titel rutsche ich eine Stufe höher und somit wird der Zahlbetrag mehr.
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#19
http://www.deutschlandfunk.de/kinderarmu..._id=407159

Christine Finke, die Gutste, die Dino immer so herrlich vorführt, hat sich mal wieder produziert und über die Düsseldorfer Tabelle ausgelassen.
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#20
Ohhh... die ARMEN Alleinerziehenden sind also kurz vor dem Burn Out.
Alleine der Titel reicht mir schon zum ko****.

Was ist denn bitte mit den Unterhaltspflichtigen??!!
Deren Zustand ist ja offenbar völlig egal!
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#21
“Ganz viel zu arbeiten ist aber nicht die Heillösung.“
Gilt für Väter nicht...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#22
Das Familienminsterium gefragt, woher die Düsseldorfer Tabelle kommt? Das hätte sie einfacher haben können. Ausserdem hat das Familienministerium ziemlich frech gelogen, Frau F schreibt, sie würde Mindestunterhalt bekommen. Und wie hoch der Mindestunterhalt ist, richtet sich gemäss § 1612a "Mindestunterhalt minderjähriger Kinder":

"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes." Und wer legt das fest? Steht auch drin in Abs. 4: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen."

Die Düsseldorfer Robenclique legt Modalitäten und höhere Stufen fest, aber nicht die Basis und den Mindestunterhalt. Aber Erklärungen sind bei dieser Klientel verschwendete Energie.
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#23
Die wussten schon, warum sie keine Kommentare zulassen.
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#24
Ich würde denen ohnehin weder Wissen noch Aufmerksamkeit liefern. Der öffentlich-rechtliche Gelumpe soll sterben statt mit Aufmerksamkeit beschenkt zu werden.
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