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unterhaltspflichtig
#1
Hallo,

ich bin gegenüber meinem Sohn 3 Jahr alt unterhaltspflichtig. 
Die Mama und das Kind kriegen Geld von der Arge. 
Die Arge will den Unterhalt für das Kind bei mir holen. Daher ich habe gerade Stress mit der Arge.

Wenn jetzt die Mama über einen Anwalt versucht, bei mir das Geld zu holen, darf die Arge das denn gleichzeitig machen oder ist die Arge denn raus?

Dank Euch
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#2
Hat sie die Unterhaltsansprüche an die Arge abgetreten? Dann würde ich meinen, der Anwalt ist raus.
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#3
(22-11-2017, 12:13)HeinrichH schrieb: Hat sie die Unterhaltsansprüche an die Arge abgetreten? Dann würde ich meinen, der Anwalt ist raus.

Das weiss ich nicht.
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#4
Spielt nicht so große Rolle, wie man meint.
Ich habe erlebt, dass im Verfahren der Anspruch hin und her geschoben wurde, wie es gerade passte. War für den Richter kein Problem.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#5
Noch läuft kein Verfahren. Ein Anspruchsübergang muss dir mitgeteilt werden. Wurde er das?
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#6
Gibt es was neues zum Thema Aufstieg?
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