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Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland
#5
Lass Dich doch am besten durch einen Anwalt in der Wahlheimat beraten. Das Recht Deiner Wahlheimat stellt den Unterhaltsschuldner besser als Deutschland. Ich wuerde mir ausrechnen lassen, viewiel Du nach dem Recht Deiner Wahlheimalt an Unterhalt zahlen muesstest, und das als Vergleichsvorschlag der deutschen Behoerde unterbreiten.
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RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von Mahatu - 05-12-2017, 14:59

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