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Pfändungs und Überweisungsbeschluss
#5
Man könnte es mit einer Unpfändbarkeitsanordnung beim Vollstreckungsgericht versuchen. Dafür muß nachgewiesen werden,  daß in den letzten 6 Monaten in der Vergangenheit sowie in den nächsten 12 Monaten nur unpfändbare Geldeingänge zu verzeichnen waren, bzw. zu verzeichnen sein werden. Wird der Anordnung statt gegeben, hat man 12 Monate Ruhe. Allerdings geht das Spiel nach einem Jahr wieder von vorne los.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Pfändungs und Überweisungsbeschluss - von Sixteen Tons - 14-12-2017, 11:40

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