04-01-2018, 16:08
Du musst nur alle zwei Jahre Auskunft geben. Ausser, die Gegenseite kann schlüssig darlegen, dass es bei dir signifikante Einkommensveränderungen gegeben hat.
Wenn Du vor den zwei Jahren den Unterhalt ändern willst, musst du das natürlich deinerseits darlegen und deine aktuelle Einkommenssituation offenlegen. Das ist ja dein Argument für eine Änderung.
Wenn Du vor den zwei Jahren den Unterhalt ändern willst, musst du das natürlich deinerseits darlegen und deine aktuelle Einkommenssituation offenlegen. Das ist ja dein Argument für eine Änderung.