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Hallo kann ich die Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage für ein volljähriges Kind beteiligen ? Immerhin wird auch Ihr Unterhalt für das Kind dabei berechnet oder ?
Gruss
Cappuccino
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Du klagst gegen das Kind, die Mutter ist weder Beklagte noch Klägerin, deshalb auch nicht an den Gerichtskosten zu beteiligen. Bezahlt wird nicht für eine Unterhaltsberechnung, sondern für die Verhandlung eines Gerichtsantrages.
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Danke , hatte mir schon sowas gedacht
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Genauso verhält es sich. Etwas weiter gegriffen ist es in BRD sogar so schlimm:
BEDARF: --> ein FamRichter(in) versteht hier nicht, was eine erwachsene Person wirklich benötigt zum Leben sondern, was maximal vom Vater (was auch immer er sein mag (biologisch, rechtlich oder, oder , oder)
Weiterer Punkt: Ein Vater wird immer zum maximalen Unterhalt verdonnert. Einem Kind kann nicht zugemutet werden, dass es seine Mutter verklagt, dass diese nicht nur 70% arbeitet sondern 100%.
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(12-01-2018, 13:12)fragender schrieb: Einem Kind kann nicht zugemutet werden, dass es seine Mutter verklagt, dass diese nicht nur 70% arbeitet sondern 100%.
Kindern wird alles zugemutet. Ist es nicht ehr so, dass einer Mutter nicht zugemutet werden kann, von ihrem Kind verklagt zu werden?
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So sind die Realitäten in der Rechtspflege.
Wichtig ist, dass Vätern von Anfang an klar ist, dass die Volljährigkeit zwar einiges ändert, aber nicht die Ungleichbehandlung zwischen Vater und Mutter. Man darf sich nicht dem Glauben ergeben, dass ab 18 zwei Personen statt eine in der Galeere rudern. "Durchhalten, bis das Kind endlich volljährig ist" ist ein Trugschluss. Besser von Anfang an den Bruch machen, denn der Unterhaltsschwachsinn geht länger und ist schlimmer als gedacht.
Obwohl, es würde mir schon Spass machen, ein paar Euro ab Kind 18 zu zahlen. Freiwillig. Das wäre mir der Spass wert, mir dafür das Kindergeld auszahlen zu lassen. Das kriegt nämlich der Elternteil, der mehr zahlt. Zahlt die Mutti nix, ist es leicht, "mehr" zu zahlen. Klappt leider nur in den Fällen, in denen das Kind nicht mehr bei Mutti wohnt. Das stinkt nach Hinterfotzigkeit der Gesetzgeberin und gilt mit Sicherheit nur deshalb, um der Mutter weiterhin das Kindergeld zuzuschustern, obwohl sie nichts zahlt.
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(12-01-2018, 15:29)p__ schrieb: Obwohl, es würde mir schon Spass machen, ein paar Euro ab Kind 18 zu zahlen. Freiwillig. Das wäre mir der Spass wert, mir dafür das Kindergeld auszahlen zu lassen. Das kriegt nämlich der Elternteil, der mehr zahlt. Zahlt die Mutti nix, ist es leicht, "mehr" zu zahlen. Klappt leider nur in den Fällen, in denen das Kind nicht mehr bei Mutti wohnt. Das stinkt nach Hinterfotzigkeit der Gesetzgeberin und gilt mit Sicherheit nur deshalb, um der Mutter weiterhin das Kindergeld zuzuschustern, obwohl sie nichts zahlt.
Aber müsste das Kindergeld dann nicht wieder dem Kind ausgezahlt werden, wenn es nicht beim mehr zahlenden Elternteil wohnt?
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Die Eltern bekommen das Kindergeld weiter, aber es fliesst in den Unterhalt ein. Das Kind kann nur dann einen Abzweigantrag stellen, wenn es Eltern hat, die unterhaltspflichtig sind, dieser Pflicht aber nicht nachkommen.
Wenn ich also 50 EUR zahle und die Mutter nix an das Kind, das allein wohnt, kann ich das Kindergeld ab 18 an mich auszahlen lassen. Angenommen, das wären 200 EUR. Dann kriege ich diese 200 EUR von der Kindergeldkasse, lege meine 50 drauf und zahle 250 EUR an das Kind. Sinn der Übung ist, dass es auf keinen Fall mehr die Mutter erhält und damit auch nicht die Möglichkeit hat, davon was abzuknapsen oder es gar selber einzusacken. Es gibt nicht wenige muttihörige Kinder, die das mit sich machen lassen.
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Da gebe ich P__ recht. Ich gehe in meinem Fall auch davon aus. Ich muss 333 für meinen 18 jährigen Sohn alleine stemmen, da die Ex 1298,-€ netto verdient. Oben trauf kommt dann momentan noch 370,- für die Tochter.
Es wäre an meinem Sohn gewesen, dass er seine Mutter dazu zwingt, dass Sie statt 80% volle 100% arbeitet. Doch nach Jahre langer Gehirnwäsche hat er es natürlich nicht getan.
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@fragender
Da habe ich im Forum gelesen , das ein Vater geklagt und Recht bekommen hat. Es ging darum das die Kindesmutter weniger stunden gearbeitet und eine Lohnsteuer klasse genommen hat mit mehr Abzüge .
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@Cappuccino: Ich denke mal das generelle Problem wie immer bei dem FamG ist, dass die Richter hier nahezu einen Freischein haben. Da ich jedoch in BW den Gerichtsstand habe wird das Kind / die KM besonderst geschütz vor allem übel (dem Vater). Ich denke, in Bayern könnte es als einziges ein wenig anders sein. dort werden alle Schaltjahre mal eine KM verdonnert oder einfach nur "gerecht" behandelt.
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Eine unterhaltsvermindernde Lohnsteuerklasse und Teilzeitarbeit sind verschiedene Sachverhalte. Bei der Lohnsteuerklasse sind die Chancen höher, damit eine Verschiebung der Aufteilungsquote zu erreichen. Da ist es einfach zu offensichtlich, dass die Mutter Unterhaltsdrückebergerei betreibt, denn es gibt einen dritten Nutzniesser davon - der neue Ehemann.
Der Hebel muss diese Quotelung sein. Man darf also nicht argumentieren, dass die Mutter mehr verdienen könnte und ihre Erwerbsobliegenheit missachtet, sondern man muss einen Quotelungsvorschlag, basierend auf dem Einkommen der Mutter als unbillig ablehnen. Aber das macht eh der Anwalt, herrscht ja Anwaltspflicht.
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Anwälte.... von dem Gesockse habe ich mehr als genug und viel zu viele schlaflose Nächte.
Das einzige was dieser Mensch von sich gegeben hat war CO2. Alle Fragen musste ich beantworten, selbst als die Gegenseite angefangen hatte wegen den Monatlichen Fahrkosten rum zu machen blieb er still (Da meinten Sie nur, er könne ja auch privat damit rumfahren). Mir platze dann die Hutschnur und ich fragte die Gegenseite, ob diese Ihr argument noch einmal wiederholt. Dann würde ich das Gericht um vertagung bitten und die Schei.... hier abbrechen. Dann werde ich mir jeden Tag zwei Einzelfahrscheine holen.
@Cappuccino, hast Du zufällig ein AZ? Aber ich gehe eh davon aus, dass ich wieder für mind. 2 Jahre gegeiselt und verar... wurde.
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29-01-2018, 12:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-01-2018, 12:49 von Cappuccino.)
@ tragender
Ich stehe etwas auf dem Schlauch, was meinst du mit AZ?
Sorry ? ich meine natürlich @ fragender
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Nein geht erst los !Ich werde aber im Forum informieren , für die Nachwelt
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