14-01-2018, 17:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2018, 17:25 von Herbstwind.)
Hallo Julian,
herzlich willkommen im Forum.
Woher hast Du denn die Weisheit, dass Onlinescheidungen billiger sind? Der Rechtsanwalt erhält seine Leistungen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort sind die Entgelte fest vorgegeben. Als Streitwert gilt das dreifache Monatseinkommen beider Ehepartner. Verdienst Du und Deine Frau in drei Monaten beispielsweise je 6000 EUR, dann ist der Streitwert 12000 EUR. Das ist die Basis, auf die der Rechtsanwalt seine Leistungen berechnet. Es gibt im Netz Scheidungskostenrechner.
Du kannst aber auch eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt treffen. Dann hängt es von Deinem Verhandlungsgeschick ab, ob Du weniger bezahlst, als es die Leistungsentgelte des RVG vorsehen.
Was aber stimmt: Es wird billiger, wenn sich beide auf einen Anwalt einigen. Das ist möglich. Ich spreche aus Erfahrung, denn bei mir lief das so ab. Ich habe den Anwalt gewählt. Er hat die Scheidung eingereicht. Bezahlt haben wir den Anwalt und die Gerichtskosten zu je 50%. Wenn aber Deine baldige Exehefrau nicht einwilligt, dann nimmt jeder für sich einen eigenen Anwalt. Dann zahlt jeder seinen Anwalt für sich allein. Das Einzige, was eine Onlinescheidung einfacher macht: Du musst nicht in die Kanzlei. Du reichst den Antrag online ein. Alles andere läuft postalisch und per E-Mail ab, z.B. die Mandatierung durch Deine Unterschrift rechtswirksam zu machen. Ich habe meinen Anwalt nur einmal zum Scheidungstermin im Amtgericht gesehen. Insofern leicht verdientes Geld. Aber die Scheidungsindustrie ist ein anderes Thema.
Du schreibst nichts zu Deiner Situation: seid ihr kinderlos oder nicht? Ist Deine Nochehefrau berufstätig oder nicht?
herzlich willkommen im Forum.
Woher hast Du denn die Weisheit, dass Onlinescheidungen billiger sind? Der Rechtsanwalt erhält seine Leistungen durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort sind die Entgelte fest vorgegeben. Als Streitwert gilt das dreifache Monatseinkommen beider Ehepartner. Verdienst Du und Deine Frau in drei Monaten beispielsweise je 6000 EUR, dann ist der Streitwert 12000 EUR. Das ist die Basis, auf die der Rechtsanwalt seine Leistungen berechnet. Es gibt im Netz Scheidungskostenrechner.
Du kannst aber auch eine individuelle Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt treffen. Dann hängt es von Deinem Verhandlungsgeschick ab, ob Du weniger bezahlst, als es die Leistungsentgelte des RVG vorsehen.
Was aber stimmt: Es wird billiger, wenn sich beide auf einen Anwalt einigen. Das ist möglich. Ich spreche aus Erfahrung, denn bei mir lief das so ab. Ich habe den Anwalt gewählt. Er hat die Scheidung eingereicht. Bezahlt haben wir den Anwalt und die Gerichtskosten zu je 50%. Wenn aber Deine baldige Exehefrau nicht einwilligt, dann nimmt jeder für sich einen eigenen Anwalt. Dann zahlt jeder seinen Anwalt für sich allein. Das Einzige, was eine Onlinescheidung einfacher macht: Du musst nicht in die Kanzlei. Du reichst den Antrag online ein. Alles andere läuft postalisch und per E-Mail ab, z.B. die Mandatierung durch Deine Unterschrift rechtswirksam zu machen. Ich habe meinen Anwalt nur einmal zum Scheidungstermin im Amtgericht gesehen. Insofern leicht verdientes Geld. Aber die Scheidungsindustrie ist ein anderes Thema.
Du schreibst nichts zu Deiner Situation: seid ihr kinderlos oder nicht? Ist Deine Nochehefrau berufstätig oder nicht?