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Verfahren zum Umgangsrecht steuerlich abziehbar, BFH
#1
Steuerlich abzugsfähig ist seit der letzten "Reform" kaum mehr ein Rechtsstreit, der das Familienrecht berührt. Diese Reform brachte eine uneindeutige Formulierung ins Gesetz und das hat das Finanzamt im Verbund mit den Finanzgerichten sogleich genutzt, die steuerliche Absetzbarkeit zu streichen. Es dreht sich um den Begriff "Existenzgrundlage", der sowohl aufs Geld als auch aufs Leben bezogen werden kann. Nach Auffassung der Gerichts bedroht z.B. eine Scheidung niemals die Existenzgrundlage und ist deshalb auch nicht steuerliche abzugsfähig.

Nun gabs einen Fall, in dem eine Mutter das Kind nach Südamerika entführt hat. Der Vater hatte für die Rückführung nach dem Haager Übereinkommen Prozesskosten von über 20.000 EUR. Finanzamt will wie üblich davon nichts wissen, doch diesmal stellt sich ein Finanzgericht quer, das FG Düsseldorf. Es kam zu dem Ergebnis, dass ohne ein Umgangsrecht mit der Tochter und deren Rückführung nach Deutschland die (immaterielle) Existenzgrundlage des Klägers bedroht sei: Steuerlich abzugsfähig.

Nun läuft die Revision beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 15/18) . Solange das noch offen ist, kann in vergleichbaren Fällen Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Vielleicht werden Umgangsrechtsverfahren wieder abziehbar.
https://www.haufe.de/steuern/rechtsprech...53418.html
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