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Wir gehen hier gerade in die "heiße Phase" der Trennung und sind beim Thema KU und BU angekommen. Wir haben uns auch auf einen Betrag geeinigt mit dem jeder gut Leben kann.
Nun gut Leben ist etwas relativ, da sie nun zum Jobcenter gehen muss und dort wohl laut Internetrechner 500€ mehr bekommen wird, als sie nur mit Unterhalt und aktuellem eigenen Einkünften (Kindergeld, Unterhalt ex und mein Geld) bekäme.
Ich möchte beim Notar einen Titel über KU und BU verfassen, auf zwei Jahre beschränkt (danach KU neu berechnen und ohne BU weiterlaufen lassen weil Kind dann drei ist).
Wie gesagt, sie ist damit einverstanden. Keiner will hier Ärger.
Was passiert nun beim Jobcenter? Sie wird ihre Ansprüche bekanntlich das Jobcenter abtreten müssen und die werden mich sicherlich auffordern meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Wenn ich dort nun den Titel vorlege, passiert was genau?
A: Jobcenter sagt er sei ungültig und ich werde zu Zahlung deren errechneten Betrags aufgefordert
B: Die lassen mich in Ruhe, weil schon ein Titel besteht.
C: ???
Kleine Nebenfrage, reicht auch ein Schriftstück zwischen ihr und mir, über die Unterhaltshöhe. Oder muss ich zum Notar? Stichwort Rechtskraft.
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Jobcenter wird Auskunft verlangen und eigene Werte zu Grunde legen. Alles andere wäre ein Vertrag zu Lasten der Allgemeinheit.
Unterhalt kann auch schriftlich vereinbart werden, das reicht m.E. für die Zweijahresfrist.
Dann ist die Sache halt nicht tituliert und einfach vollstreckbar - stört dich aber nicht.
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(24-01-2018, 12:15)HeinrichH schrieb: Wie gesagt, sie ist damit einverstanden. Keiner will hier Ärger.
Weder du noch die Ex haben da etwas zu melden. Nach dem Anspruchsübergang regieren Jobcenter und Gerichte. Und die machen Ärger. Garantiert. Es nutzt nichts, wenn die Ex nett ist. Sie will Sozialleistungen, das ist das Problem. Frauen, die sich nicht selbst unterhalten können sind eben teuer.
Ein selbsterstellter Titel jetzt hat keinen Einfluss auf das, was das Jobcenter macht. Wenn die der Ansicht sind, dass du zu wenig zahlst, werden die höheren Unterhalt durchsetzen.
Zitat:Oder muss ich zum Notar? Stichwort Rechtskraft.
Der Begriff Rechtskraft passt hier nicht. Rechtskraft erlangt ein Beschluss. Ein Titel stellt Vollstreckbarkeit her.
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24-01-2018, 15:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2018, 15:51 von HeinrichH.)
Okay. Danke für die Erklärungen. Ihr den fehlenden Betrag zu geben kann ich mir nicht leisten. Das Amt zahlt ihr auch Umzug, neue Möbel, etc... da schlägt sie natürlich zu.
Wie ist es denn mit dem Geschäftsjahr 2017? Muss ich dies schon vorlegen? Bin Selbstständig. Habe noch keinen Steuerbescheid und wollte mir wegen der zu erwartenden Steuernachzahlungen damit Zeit lassen. Überlege auch noch einen Betrag in die Rentenkasse zu zahlen. Die 24% Vorsorgeaufwand wollte ich schon voll machen. Das geht bis 3.4.18 mein ich.
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Zitat:da schlägt sie natürlich zu.
Der Apfel ist vergiftet, in Wirklichkeit nutzt sie nur den Staat als Inkassounternehmen. Würde sie wirklich zusammenarbeiten, dann würde sie alles daransetzen, sich ihr Geld selber zu verdienen. Wenn ihr Unvermögen dazu schon zu Ehezeiten bekannt ist, dann war dir die Rechnung auch schon immer bekannt. Jetzt gehts nur noch um ihre Begleichung und deine Zahlungsmodalitäten.
Das Einkommen von 2017 musst du auch ohne Steuerbescheid nachweisen. Richter haben sehr viel Freiheit, Unterlagen anzufordern und zu interpretieren. Vorsorgeaufwand in dieser Höhe wird nur akzpetiert, wenn du kein Mangelfall bist. Maximalvorsorge betreiben auf Kosten des Jobcenters haben die nicht so gern.
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Wir sind nicht verheiratet. Gott bewahre dass ich jemals heiraten würde...
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Nutzt jetzt nichts, Betreuungsunterhalt ist leider in gleichem Rang wie Ehegattenunterhalt.
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(24-01-2018, 13:41)p__ schrieb: Ein selbsterstellter Titel jetzt hat keinen Einfluss auf das, was das Jobcenter macht. Wenn die der Ansicht sind, dass du zu wenig zahlst, werden die höheren Unterhalt durchsetzen.
Ich seh das nicht ganz so hart. M.E. nach bringt ein selbst (bei Notar) erstellter, befristeter Titel schon was. Vorraussetzung ist, dass er mind. in Unterhaltsvorschusshöhe oder darüber ist und dass er nicht zu weit von der Leistungsfähigkeit abweicht. Die Jobcenter lassen das eher dann so, weil sie Risiko und Arbeitsaufwand der gerichtlichen Klärung scheuen. Allein wegen dieser Chance lohnt sich das.
Das Unterhaltsvorschussamt ist damit eh ausgeschaltet. Bei niedrigerern Beträgen dann, wenn man noch 1/3 mitbetreut ist. Dann besteht kein Anspruch auf UVG-Leistungen.
Anspruchsübergang wird dennoch per Rechtswahrunganzeige passieren und Auskunft wird hart verlangt werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Das erledigt sich hier eh langsam alles. Mit Frauen ist nichts planbar. Nun will sie in ihre 150km entfernte Heimat zurück, aber wenn mir was an ihr läge, könne man auch eine Fernbeziehung aufrechterhalten. Ich muss ja nicht erwähnen, dass hier weder Jobangebot noch anderer Grund aufgeführt wird. Lediglich der Wohnungsmarkt ist schuld. Nach drei Besichtigungen.
Ansonsten bin ich natürlich ein Schuft und Verpisser weil ich sie sitzen lasse. Frauen waschen ihre Hände halt Unschuld. Oder nennen wir es "perfekte Psychohygiene".
manchmal weiß ich nicht ob ich ein Buch schreiben soll, oder nur lachen.
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Wenn sie umzieht, wechselt auch die Zuständigkeit, ein andere Jobcenter und ein anderes Jugendamt kommt dann dran. Neue Runde, neues Glück.