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Behördenspaß
#11
Das ist alles nettes Spiel, bis zu dem Zeitpunkt an dem die keine Lust mehr haben und dir die Klageschrift ins Haus flattert. Dann brauchst du Dank Anwaltspflicht einen Anwalt und aus den Forderungen wird ein Gerichtstitel. Für diesen Fortgang der Sache solltest du dich vorbereiten und mit Hilfe des Forums selber abschätzen, welche Beträge vor Gericht durchsetzbar sind.

In der Theorie ist die Düsseldorfer Tabelle nur Vorschlag und kein Gesetz, in der Praxis wird sie härter und eindeutiger angewendet wie so manches Gesetz. Richter rechnen äusserst ungern und weichen ebenso ungern von einem festen Schema ab wie es die Düsseldorfer Tabelle ist. Wenn ja, brauchst du gute Begründungen.

Solange es nur um angebliche Rückstände geht, ist das alles wenig tragisch (aber nichtsdestotrotz teuer wegen Anwaltskosten), aber das werden sie nicht allein in den Antrag schreiben. Sollten die Chancen sehen, laufenden Unterhalt höherzubekommen, wird das mit reingepackt. Die ausstehende Titulierung ist damit auch durch. Wobei ein Titel durch Gerichtsbeschluss besser für dich ist wie einer durch freiwillige Anerkenntnis. Leider eben auch teurer.
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Behördenspaß - von Puffer - 24-01-2018, 20:39
Behördenspaß - von CheGuevara - 24-01-2018, 20:49
RE: Behördenspaß - von p__ - 24-01-2018, 21:26
RE: Behördenspaß - von Puffer - 24-01-2018, 23:50
RE: Behördenspaß - von p__ - 25-01-2018, 10:36
RE: Behördenspaß - von Puffer - 25-01-2018, 17:19
RE: Behördenspaß - von sorglos - 26-01-2018, 01:10
RE: Behördenspaß - von Puffer - 26-01-2018, 06:13
RE: Behördenspaß - von p__ - 26-01-2018, 10:50
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RE: Behördenspaß - von Puffer - 27-01-2018, 09:13
RE: Behördenspaß - von Puffer - 28-01-2018, 14:20
RE: Behördenspaß - von p__ - 28-01-2018, 15:32
RE: Behördenspaß - von Puffer - 28-01-2018, 17:14
RE: Behördenspaß - von Puffer - 01-02-2018, 07:10

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