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Übergang der Ansprüche auf das Jobcenter
#1
Hallo Forum,

nebenbei drehe ich das Netz auf links oder frage Onkel Googel Löcher in den Bauch. Folgender link zu einer Entscheidung des OLG wäre daher für einige sicher hilfreich um den Unrechtsvereinen ein wenig den Wind aus den Segeln zu nehmen.

guckst du : https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/Urte...ozVR201626

Ergo ist ein Übergang zum Jobcenter nur möglich, wenn eine Unterhaltsschuld belegt wird ( Titulierung ect.) und nicht dazu führt das du anschließend am Stock gehst ( §11 und 12 SGB 2)
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Gestern war heute noch Morgen.[/list]
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