Frage-1: Wie muss man den eigenen Kindergeld-Anteil angeben, wenn man Kindesunterhalt zahlt und wie üblich die Mutter das volle Kindergeld bekommt, und der Vater dafür einen Betrag für den KU überweist, der um das hälftige Kindergeld reduziert ist?
Beispiel: Kind 15 Jahre alt, hat Anspruch auf KU in Höhe von erster Stufe (100%) DT:
- 467 Euro KU Anspruch die gezahlt werden müssen
- 370 Euro tatsächlicher Zahlbetrag, da Abzug des hälftigen Kindergelds
Was gibt man dann im PKH Antrag an?
- Bei Ausgaben 467 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 97 Euro Kindergeld
- Bei Ausgaben 370 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 0 Euro Kidergeld
Frage-2: Man muss an vielen Stellen im eigenen PKH Antrag die Einkommen des Ehegatten angeben. Ich vermute um die Bedürftigkeit des Antragstellers besser einschätzen zu können. Trifft das aber auch bei Scheidungen zu und muss man das auch bei Scheidungsverfahren angeben? Ich weiss gar nicht genau wieviel sie mittlerweile verdient..
Beispiel: Kind 15 Jahre alt, hat Anspruch auf KU in Höhe von erster Stufe (100%) DT:
- 467 Euro KU Anspruch die gezahlt werden müssen
- 370 Euro tatsächlicher Zahlbetrag, da Abzug des hälftigen Kindergelds
Was gibt man dann im PKH Antrag an?
- Bei Ausgaben 467 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 97 Euro Kindergeld
- Bei Ausgaben 370 Euro Kindesunterhalt und bei Einnahmen 0 Euro Kidergeld
Frage-2: Man muss an vielen Stellen im eigenen PKH Antrag die Einkommen des Ehegatten angeben. Ich vermute um die Bedürftigkeit des Antragstellers besser einschätzen zu können. Trifft das aber auch bei Scheidungen zu und muss man das auch bei Scheidungsverfahren angeben? Ich weiss gar nicht genau wieviel sie mittlerweile verdient..