Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Begleiteter Umgang/KESB
#1
Nachdem die KESB über ein Jahr brauchte um einen Entscheid bzgl. Besuchsrecht zu fällen, darf in die Hände geklatscht werden.
Der Vater darf seine jüngste Tochter in Begleitung von Fachkräften 4 Stunden pro Monat sehen. Die Kosten für die Anreise und den begleiteten Umgang müssen durch ihn getragen werden. Das er die Tochter ohne Begleitung bei seinen Eltern im Ausland über 2,5 Wochen ohne Probleme betreut hat, spielt lt. KESB keine Rolle, weil sich der massgebende Sachverhalt ausschliesslich nach CH-Recht zu richten hat. Zudem sei das eine Gefährdungs des Kindeswohls gewesen. 

///

Gegen den Entscheid wurde Widerspruch eingelegt:

1.) Dem Vater der Kinder sei das Sorgerecht zu entziehen

2.) Das Besuchsrecht sei auf unbestimmte Zeit zu sistieren

3.) Es sei sicherzustellen, dass der Beschwerdeführer nicht durch die Behörden und die Gesuchsgegnerin sowie der Tochter kontaktiert werden darf

4.) Unter Konstenfolge zu Lasten der Gesuchsgegnerin ( also dem Staat )

Begründung:

Frau XXX ist eine gute Mutter und betrachtet die Tochter XXX als ihr Eigentum über den nur Sie die Verfügungsgewalt hat.
Sie und die feministischen juristischen Mitarbeiter*innen der KESB und dem Jugenddienst von Gemeinde X stehen der Tochter auch intellektuell sehr nahe. Dies wird anerkannt.
Aus diesem Grund verzichtet der Beschwerdeführer auf ein begleitetes Besuchsrecht. Der Staat darf als Ersatzvater d.h. auch die wirtschaftliche Versorgung der Mutter und des Kindes sowie die Kosten für Kindesschutzmassnahmen übernehmen. 
Der Beschwerdeführer wird nun eine neue Familie gründen, die bei einem möglichen Zerfall in der Zukunft auch wieder durch die Sozialhilfe der Gemeinde X versorgt werden kann. Die 22-jährige Partnerin ( Drittfreundin ) aus Brasilien des 45-jährigen Beschwerdeführers hat keine Ausbildung und möchte möglichst viele Kinder von ihm haben. Auch die beiden anderen Partnerinnen aus Eritrea und Syrien wünschen dieses ausdrücklich. 

Aus Gründen des Erwachsenwohls möchte der Beschwerdeführer keinen Kontakt zu der Mutter um der Tochter XXX. 
Er ist zu 100% krankgeschrieben, leistungsunfähig und aufgrund der menschenverachtenden Methoden der KESB traumatisiert. Diese Methoden erinnern den Beschwerdeführer an die Staatsicherheit der DDR.
Der Beschwerdeführer wird nun mit dem übrig gebliebenen Geld ( von dem durch die Beschwerdegegnerin behauptet wird, dass dieses Schwarzgeld sei ) einen ausgedehnten Urlaub in Südamerika machen und ggf. sich dort auch niederlassen. 

Mit freundlichen Grüssen

XXXX

Big Grin
Zitieren
#2
lol
sei Dir einfach darüber im Klaren, dass das die KESB Nasen im Einzelfall nicht interessiert. Wenn der Vater als Zahlesel ausfällt, zahlt der Staat, also die Schweiz. Damit haben sie ihre Jobs gesichert und können ggf. auch noch ihre Mitgliedsbeiträge an ihre Psychosekte entrichten.

Entscheidend für die KESB war, dass sie das Kind in eine Abhängigkeit zur KESB gebracht haben, damit der Rubel (oder Franken) rollt.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#3
Lasst die hohen Reden gegenüber den Behörden. Väter und Männer sollten weniger reden, denn es hört eh keiner zu. Entscheidend ist die Tat. Nicht darüber sprechen, was für Kosten kommen, sondern diese Kosten tatsächlich verursachen. Nicht ankündigen, den Rasen zu betreten, sondern tatsächlich drauftrampeln.
Zitieren
#4
@ Bodenssebursche

Mit solchen Textchen gefährdet man nur die eigene Glaubwürdigkeit. Wenn man es dann nicht so durchzieht.

Deshalb - nicht vorher ankündigen, sondern machen! Google mal unter "Jürgen Hass" - ich finde, der hat für sich einen Weg gefunden, sich für das erlittene Unrecht zu revanchieren. Der hat nicht vorher seitenlange Ankündigungen geschrieben, der hat einfach gehandelt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Alles das was dort steht, wird zur Zeit auch gemacht.
Unterhalt prellen war gestern. Möglichst hohe Kosten verursachen und den Karren an die Wand fahren.
Habe guten Kontakt zur lokalen Afrika-Community. Da purzeln die Kinder raus, die anerkannt werden.
Zitieren
#6
Tja, ist doch Klasse!

Geht nix über eine ordentliche Durxhmischung der Rasse!

Ganz übel hat dazu www.danisch.de geschrieben ... das verbotene Buch ...

Ihr findet mich ratlos und weiß noch nicht, was ich davon halten soll. Als reine Spinnerei kann ich es (noch) nicht abtun.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#7
Ich meine, es hätte mal einen gegeben, der in einer CH - Gemeinde zehn oder zwölf Kinder anerkannt hatte. Sie müssen ja nur anerkannt werden und noch nicht mal gezeugt worden sein, also von dir. Vielleicht kannst du dir die Reise nach Afrika auch sparen. Lass die schwarzen Perlen hierher kommen. Hab deinen Spass mit ihnen und erkenn die Vaterschaft von ihren Bälgern an. Das wird dann schon Freude geben für ....
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umgangsverfahren, begleiteter Umgang Ruffys 123 31.043 24-12-2022, 12:25
Letzter Beitrag: stayFather87

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste